Anhand einer fiktiven ambulanten Pflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, soll in diesem Artikel die Methodik der Vergütungsverhandlung auf der Grundlage des SGB V und SGB XI aufgezeigt werden. Im Vordergrund steht hierbei die Anpassung der Gehaltsstrukturen von Mitarbeiter*innen an den öffentlichen Pflegetarif TVöD-P.