Zusammenfassung
Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI zum Thema Mobilität wurde im Jahr 2013 an das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege DNQP vergeben. Der Entwurf wurde dann im März 2014 auf der Konsensuskonferenz vorgestellt und diskutiert. Dieser konsentierte Entwurf wird nun seit Beginn des Jahres 2015 modellhaft in Pflegeeinrichtungen implementiert, wobei im Unterschied zu den bisherigen Expertenstandards nicht das DNQP hierfür verantwortlich ist. Mit einem Ergebnis der modellhaften Implementierung wird dann Mitte des Jahres 2016 gerechnet, wobei neben der Praxistauglichkeit auch die Einführungs- und Dauerkosten für die Einrichtungen ermittelt werden sollen. Wenn dieses Ergebnis vorliegt, entscheiden die Vertragspartner über die für alle Pflegeheime und Pflegedienste verbindliche Einführung. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Umsetzung verpflichtend. In diesem Kapitel werden die Inhalte des konsentierten Entwurfs vorgestellt.