Empfehlungen der DGINA und DIVI zur Struktur und Ausstattung von Notaufnahmen 2024
- Open Access
- 01.08.2024
- Konzepte – Stellungnahmen – Perspektiven
Zusammenfassung
Unter Beteiligung
der DGINA-Arbeitsgruppen:der DIVI-Sektionen:
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Notfallpflege
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Physician Assistant
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Schockraum
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Notfalldokumentation
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Pflegeforschung und Pflegequalität
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Strukturen in der klinischen Akut- und Notfallmedizin
Inhaltsverzeichnis
A – Präambel
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B – Notfallstufenkonzept des G‑BA/Leistungsgruppe Notfallmedizin
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G‑BA Notfallstufenkonzept
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Leistungsgruppe Notfallmedizin
C – Strukturmatrix zur Mindestvorhaltung in Notaufnahmen
D – Personelle Ausstattung
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Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
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Fachweiterbildung Notfallpflege
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Akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften
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Personalbedarfsrechnung
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„Personalfürsorge“ – Förderung der Mitarbeitergesundheit und Resilienz in der Zentralen Notaufnahme
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D1 – Ärztliches Personal
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Ärztliche Leitung
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Fachärzte
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Weiterbildungsassistenten
D2 – Gesundheitsfachberufe
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Pflegefachpersonal
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Physician Assistants
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Weitere Gesundheitsfachberufe
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Sozialdienst, Case Management und klinische Krisenintervention
E – Apparative und bauliche Ausstattung
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Administrative Patientenaufnahme
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Ersteinschätzungsbereich
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Behandlungskabinen/Behandlungsplätze
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Holding-Area
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Wundversorgung
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Schockräume für traumatologische und nicht-traumatologische Patienten
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Notaufnahmestation/Beobachtungsstation
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Weitere Räumlichkeiten
F – Prozesse und Schnittstellen
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Prozesse
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Strukturierte Ersteinschätzung
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Notfalldiagnostik und -Therapie – Behandlungsstandards
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Standardisierte elektronische Dokumentation
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Ambulante versus stationäre Notfallbehandlung und Bettenkoordination
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Behandlung und Verlegung intensivpflichtiger Patienten
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Telemedizin
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Schnittstellen
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Präklinik
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Interne Fachkliniken
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Externe Fachkliniken
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Externe Zuweiser
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Integrierte Notfallzentren
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G – Forschung und Lehre
H – Qualitätsmanagement und Public Health Surveillance
I – Ausblick
Literatur
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A – Präambel
Die Versorgung im medizinischen Notfall ist ein wesentlicher Grundpfeiler der medizinischen Daseinsvorsorge. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind in Deutschland ein zentraler Anlaufpunkt für über 20 Mio. Notfallpatienten pro Jahr [1]. Ihre Aufgaben bestehen darin, tagtäglich rund um die Uhr eine optimale notfallmedizinische Versorgung durch Notfallmediziner, Notfallpflegende und weitere notfallmedizinisch geschulte Berufsgruppen zu garantieren. Der spezifische notfallmedizinische Versorgungsprozess erfolgt hierbei in folgenden Schritten:
1.
Initiales Risikoassessment der Krankheitsschwere zur Festlegung der Behandlungsdringlichkeit bei jedem Notfallpatienten (Ersteinschätzung).
2.
Durchführung lebensrettender und stabilisierender Sofortmaßnahmen und Überwachung vital gefährdeter Patienten.
3.
Diagnostische Abklärung der zur Vorstellung führenden Symptomatik mit dem Ziel der Erstellung einer tragfähigen Arbeitsdiagnose.
4.
Einleitung einer unverzüglich notwendigen Therapie.
5.
Entscheidung über die optimale weitere Behandlungsebene im stationären oder ambulanten Bereich durch die am besten geeignete medizinische Fachlichkeit (Disposition).
Die Notaufnahmen haben in der Notfallversorgung eine zentrale Bedeutung, da sie einerseits für jeden Notfallpatienten die erforderlich hohe Patientensicherheit bei diagnostisch noch ungeklärten Fällen garantieren. Andererseits haben sie eine wichtige Funktion in der Steuerung von stationären und ambulanten Behandlungsressourcen und sind für die initiale Gestaltung der Behandlungsabläufe der stationären Notfallpatienten von entscheidender Bedeutung. Zusätzlich sind die Notaufnahmen Kernbestandteil der kritischen Infrastruktur im Bereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und zentraler Anlaufpunkt im Falle von Katastrophen und Pandemien.
Um die notfallmedizinischen Aufgaben in den Notaufnahmen der Krankenhäuser erfüllen zu können, sind personelle, apparative und infrastrukturelle Voraussetzungen erforderlich. Bisher gibt es in Deutschland keine einheitlichen Empfehlungen zur erforderlichen Ausstattung von Notaufnahmen. Deswegen haben die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) auf Grundlage von existierenden Publikationen und Leitlinien von nationalen und internationalen Fachgesellschaften und Expertengremien erstmals die folgenden gemeinsamen Strukturempfehlungen für Notaufnahmen erarbeitet.
B – Notfallstufenkonzept des G-BA/Leistungsgruppe Notfallmedizin
G-BA Notfallstufenkonzept
Wegweisend für die Reform der stationären Notfallversorgung in Deutschland war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V, der 2018 in Kraft getreten ist [2]. Dieser legte erstmals eine verbindliche Grundlage für vorgehaltene Versorgungsstrukturen verbunden mit einer differenzierten Vereinbarung von Notfallzuschlägen und -abschlägen, wodurch eine Einteilung der Krankenhäuser in Basis-, erweiterte und umfassende Notfallversorger sowie Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, vorgenommen wurde. Alle teilnehmenden Krankenhäuser müssen nunmehr über eine Zentrale Notaufnahme verfügen. Diese wird als eine räumlich abgegrenzte, fachübergreifende Einheit mit eigenständiger, fachlich unabhängiger Leitung definiert, in der der ganz überwiegende Teil der Notfallversorgung am Krankenhausstandort stattfindet. Für jede Stufe wurden hierbei spezifische Anforderungen, u. a. die Verfügbarkeit und Anzahl von Fachabteilungen, die Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals, die medizinisch-technische Ausstattung sowie Strukturen und Prozesse der Notaufnahme betreffend, definiert. Eine Überprüfung des Erfüllungsgrades erfolgt im Rahmen von stichprobenartigen oder anhaltspunktbezogenen Strukturprüfungen durch den regionalen Medizinischen Dienst (MD). Durch diese Entwicklungen wurden wichtige Schritte in Richtung einer zunehmenden Professionalisierung der klinischen Akut- und Notfallmedizin in Deutschland eingeleitet. Eine fortlaufende Anpassung und Ergänzung der Strukturmerkmale an die spezifischen Herausforderungen von Notaufnahmen im Rahmen der Krankenhausstrukturreform bleibt jedoch unerlässlich.
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Leistungsgruppe Notfallmedizin
Leistungsgruppen (LG) stellen bereits im Landeskrankenhausplan Nordrhein-Westfalen ein Instrument für eine leistungsdifferenzierte Krankenhausplanung dar. Im Rahmen der Krankenhausreform der Bundesregierung sollen sie zusätzlich auch ein Instrument zur Leistungsvergütung darstellen und bundesweit eingeführt werden [3‐5]. In dem als Grundlage verwendeten Katalog von Leistungsgruppen im Landeskrankenhausplan Nordrhein-Westfalen von 2022 kommt die LG Notfallmedizin nicht vor, so dass auf Empfehlung der Regierungskommission und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) die Notfallmedizin neu als Leistungsgruppe 65 in den Katalog aufgenommen wurde. Dabei weichen die Inhalte des AWMF-Vorschlags und die entsprechende Formulierung des Bundesministeriums für Gesundheit aktuell voneinander ab. In beiden Vorschlägen wird die Notfallmedizin mit bundeseinheitlichen Mindestqualitätsanforderungen versehen, mit deren Erfüllung die Voraussetzung für die Leistungserbringung und Zahlung einer Vorhaltevergütung verknüpft ist. Da die Empfehlungen von der bisherigen Systematik des InEK abweichen, und die klinische Akut- und Notfallmedizin auch in der aG-DRG Version 2024 nicht erwähnt ist, müssen andere Lösungen für die klassifikatorische Abbildung der Leistungsgruppe Notfallmedizin gefunden werden [6]. Die weitere Ausdifferenzierung und Entwicklung der Leistungsgruppe stellt auch deswegen eine Herausforderung dar, da bereits kleine Anpassungen, z. B. der personellen Ausstattung, deutliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der Notfallversorgung in den Notaufnahmen der Basis-, erweiterten und umfassenden Notfallversorgung haben können. Unter diesem Gesichtspunkt ist das vorliegende Strukturpapier als gemeinsame Empfehlung der notfallmedizinischen Fachgesellschaften für eine weitere Ausdifferenzierung der Qualitätskriterien für die Leistungsgruppe Notfallmedizin zu werten.
C – Strukturmatrix zur Mindestvorhaltung in Notaufnahmen
(Tab. 1)
Tab. 1
Empfehlungen zur Mindestvorhaltung in Notaufnahmen
Verpflichtende 24/7 Mindestvorhaltung | Basisnotfallversorgung nach G‑BA | Erweiterte Notfallversorgung nach G‑BA | Umfassende Notfallversorgung nach G‑BA |
|---|---|---|---|
Anzahl, Verfügbarkeit und Qualifikation von ärztlichem Personal | |||
Qualifikation ärztliche Leitung | Eigenständige Leitung und Stellvertretung mit Zusatzweiterbildung (ZWB) Klinische Akut- und Notfallmedizin | Eigenständige Leitung und Stellvertretung mit Zusatzweiterbildung (ZWB) Klinische Akut- und Notfallmedizin | Eigenständige Leitung und Stellvertretung mit Zusatzweiterbildung (ZWB) Klinische Akut- und Notfallmedizin |
Unabhängig vom Patientenaufkommen (täglicher Anwesenheitsdienst) | Ärztliche Leitung + Fachärzte (Stammpersonal) mit ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin oder in Weiterbildung zur ZWB | Ärztliche Leitung + Fachärzte (Stammpersonal) mit ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin oder in Weiterbildung zur ZWB | Ärztliche Leitung + Fachärzte (Stammpersonal) mit ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin oder in Weiterbildung zur ZWB |
Anwesenheit 8:00–17:00 Uhr, 17:00–08:00 Uhr Rufdienst | Anwesenheit 8:00–22:00 Uhr, 22:00–08:00 Uhr Rufdienst | Anwesenheit 8:00–22:00 Uhr, 22:00–08:00 Uhr Bereitschaftsdienst | |
Angepasst an das Patientenaufkommen (täglich) | Assistenzärzte 1 VK/1500 Patientenkontakte/Jahr | Fachärzte 1 VK/4000 Patientenkontakte/Jahr (unter Anrechnung des Anwesenheitsdienstes) Assistenzärzte 1 VK/1500 Patientenkontakte/Jahr | Fachärzte 1 VK/4000 Patientenkontakte/Jahr (unter Anrechnung des Anwesenheitsdienstes) Assistenzärzte 1 VK/1500 Patientenkontakte/Jahr |
Zusätzlich sofern Beobachtungsstation vorhanden: Assistenzärzte 0,25 VK/Bettplatz | Zusätzlich für Beobachtungsstation: Assistenzärzte 0,25 VK/Bettplatz | Zusätzlich für Beobachtungsstation: Assistenzärzte 0,25 VK/Bettplatz | |
Weiterbildungsbefugnis Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin | Umfang nach Prüfung WB-Kommission der Kammern | Umfang nach Prüfung WB-Kommission der Kammern | Umfang nach Prüfung WB-Kommission der Kammern |
Anzahl, Verfügbarkeit und Qualifikation von nicht-ärztlichem Personal | |||
Qualifikation pflegerische Leitung | Leitung und Stellvertretung mit Qualifikation Notfallpflege | Leitung und Stellvertretung mit Qualifikation Notfallpflege | Leitung und Stellvertretung mit Qualifikation Notfallpflege |
Bemessung (Zahl) Pflegefachkraft nach Patientenaufkommen | 1 VK/1200 Patientenkontakte/Jahr Bei Beobachtungsstation 1:4 Pat. (IMC-Schlüssel) | 1 VK/1200 Patientenkontakte/Jahr Bei Beobachtungsstation 1:4 Pat. (IMC-Schlüssel) | 1 VK/1200 Patientenkontakte/Jahr Bei Beobachtungsstation 1:4 Pat. (IMC-Schlüssel) |
Anteil mit Fachweiterbildung Notfallpflege oder in Weiterbildung | > 30 % des Personals 24/7 Besetzung | > 30 % des Personals 24/7 Besetzung | > 30 % des Personals 24/7 Besetzung |
Personal Administration | Qualifikation mind. MFA oder gleichwertig hierfür mind. 6,0 VK sonst bei > 30.000 Pat: 1 VK zusätzlich je 10.000 Pat. | Qualifikation mind. MFA oder gleichwertig hierfür mind. 6,0 VK sonst bei > 30.000 Pat: 1 VK zusätzlich je 10.000 Pat. | Qualifikation mind. MFA oder gleichwertig hierfür mind. 6,0 VK sonst bei > 30.000 Pat: 1 VK zusätzlich je 10.000 Pat. |
Personal Ersteinschätzung | Qualifikation: Pflegekraft mit notfallmed. Erfahrung (> 2 Jahre in VZ in einer Notaufnahme) und Schulung Ersteinschätzung 24/7 Abdeckung hierfür mind. 6,0 VK sonst bei > 30.000 Pat: 1 VK zusätzlich je 10.000 Pat. | Qualifikation: Pflegekraft mit notfallmed. Erfahrung (> 2 Jahre in VZ in einer Notaufnahme) und Schulung Ersteinschätzung 24/7 Abdeckung hierfür mind. 6,0 VK sonst bei > 30.000 Pat: 1 VK zusätzlich je 10.000 Pat. | Qualifikation: Pflegekraft mit notfallmed. Erfahrung (> 2 Jahre in VZ in einer Notaufnahme) und Schulung Ersteinschätzung 24/7 Abdeckung hierfür mind. 6,0 VK sonst bei > 30.000 Pat: 1 VK zusätzlich je 10.000 Pat. |
Sozialdienst | Werktäglich optional | Werktäglich verpflichtend | Werktäglich verpflichtend |
Klinische Krisenintervention/Seelsorge | Auf Abruf 24/7 verfügbar (Rufdienst) | Auf Abruf 24/7 verfügbar (Rufdienst) | Auf Abruf 24/7 verfügbar (Rufdienst) |
Case Manager/Bettenmanager im Notfallzentrum | 10:00–18:00 Uhr (werktags) | 10:00–18:00 Uhr (werktags) | 08:00–22:00 Uhr (werktags) |
Apparative Ausstattung | |||
Sonographie | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Endoskopie | – | 24/7 im Krankenhaus | 24/7 im Krankenhaus |
Röntgen konventionell | 24/7 im Krankenhaus | 24/7 in unmittelbarer Nähe des Notfallzentrums | 24/7 im Notfallzentrum |
Durchleuchtung | 24/7 im Krankenhaus | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
CT | 24/7 im Krankenhaus | 24/7 in unmittelbarer Nähe des Schockraums | 24/7 nach Möglichkeit im Schockraum |
MRT | – | – | 24/7 im Krankenhaus |
Bronchoskopie | – | 24/7 Bronchoskopie im Krankenhaus | 24/7 Bronchoskopie im Krankenhaus |
Videolaryngoskopie | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Blutgasanalyse | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
POCT über BGA hinaus | 24/7 oder unmittelbare Anbindung an das Zentrallabor | 24/7 oder unmittelbare Anbindung an das Zentrallabor | 24/7 oder unmittelbare Anbindung an das Zentrallabor |
Thrombelastographie | – | Viskoelastische Testverfahren 24/7 sofort verfügbar, ggf. Point-of-care im Notfallzentrum | Viskoelastische Testverfahren 24/7 sofort verfügbar, ggf. Point-of-care im Notfallzentrum |
Verfügbarkeit therapeutischer Verfahren | |||
Highflow-Sauerstofftherapie/CPAP NIV | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Transportbeatmung | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Möglichkeit diff. Beatmung/Intensivrespirator | – | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Versorgung Kinder/Jugendliche | Bei Versorgung von Pat. < 18 Jahre ggf. spezifische zusätzl. Ausstattung | Bei Versorgung von Pat. < 18 Jahre ggf. spezifische zusätzl. Ausstattung | Bei Versorgung von Pat. < 18 Jahre ggf. spezifische zusätzl. Ausstattung |
Zusätzliche Ausstattung | – | Vorhaltung zusätzl. Ausstattung nach S3-LL Polytrauma bzw. Ausstattung Cardiac Arrest Center | Vorhaltung zusätzl. Ausstattung nach S3-LL Polytrauma bzw. Ausstattung Cardiac Arrest Center |
Qualitätsmanagement | |||
Register/klinische Studien | Standardisierte strukturierte digitale Dokumentation auf Basis des aktuellen Datensatzes ‚Notaufnahme‘ der DIVI Sektion Notfalldokumentation zur Datenausleitung in Register für die Qualitätssicherung und Versorgungsforschung (u. a. AKTIN-Notaufnahmeregister, Reanimationsregister, Trauma Register) sowie Public Health Surveillance | Standardisierte strukturierte digitale Dokumentation auf Basis des aktuellen Datensatzes ‚Notaufnahme‘ der DIVI Sektion Notfalldokumentation zur Datenausleitung in Register für die Qualitätssicherung und Versorgungsforschung (u. a. AKTIN-Notaufnahmeregister, Reanimationsregister, Trauma Register) sowie Public Health Surveillance | Standardisierte strukturierte digitale Dokumentation auf Basis des aktuellen Datensatzes ‚Notaufnahme‘ der DIVI Sektion Notfalldokumentation zur Datenausleitung in Register für die Qualitätssicherung und Versorgungsforschung (u. a. AKTIN-Notaufnahmeregister, Reanimationsregister, Trauma Register) sowie Public Health Surveillance |
Prozesse | Zeitkritische Diagnostik und Therapie auf Basis von leitlinienkonformen Standard Operating Procedures (SOPs) | Zeitkritische Diagnostik und Therapie auf Basis von leitlinienkonformen Standard Operating Procedures (SOPs) | Zeitkritische Diagnostik und Therapie auf Basis von leitlinienkonformen Standard Operating Procedures (SOPs) |
Bauliche Struktur | |||
Ersteinschätzung | 1 Raum/15.000 Patienten | 1 Raum/15.000 Patienten | 1 Raum/15.000 Patienten |
Wartebereich (Anzahl Plätze) | Zahl fußläufige Patienten tgl. × 0,5 | Zahl fußläufige Patienten tgl. × 0,5 | Zahl fußläufige Patienten tgl. × 0,5 |
Schockraum | 1 Schockraum | 2 Schockräume | 2 Schockräume |
ÜW-Bereich | 5 Behandlungsplätze im ÜW-Bereich/10.000 Patienten | 5 Behandlungsplätze im ÜW-Bereich/10.000 Patienten davon 1/10.000 als Beatmungsplatz | 5 Behandlungsplätze im ÜW-Bereich/10.000 Patienten davon 1/10.000 als Beatmungsplatz |
Einzelbehandlungsplätze (Anzahl) | 8/10.000 Patienten | 8/10.000 Patienten | 8/10.000 Patienten |
Behandlungsplätze Kinder | In Abhängigkeit vom Pat.-Aufkommen | In Abhängigkeit vom Pat.-Aufkommen | In Abhängigkeit vom Pat.-Aufkommen |
Eingriffsraum | 1 Eingriffsraum (bei Teilnahme D‑Arztverfahren getrennt in septisch/aseptischen Eingriffsraum) | 1 Eingriffsraum (bei Teilnahme D‑Arztverfahren getrennt in septisch/aseptischen Eingriffsraum) | 1 Eingriffsraum (bei Teilnahme D‑Arztverfahren getrennt in septisch/aseptischen Eingriffsraum) |
Gipsraum | 1 Gipsraum | 1 Gipsraum | 1 Gipsraum |
Behandlungsräume für infektiöse Patienten (Isolation) | 2/10.000 Pat. oder Mitnutzung als Einzelbehandlungsplatz (10/10.000 Pat.) | 2/10.000 Pat. oder Mitnutzung als Einzelbehandlungsplatz (10/10.000 Pat.) | 2/10.000 Pat. oder Mitnutzung als Einzelbehandlungsplatz (10/10.000 Pat.) |
Verabschiedungsraum | – | Verfügbar | Verfügbar |
Sonstige Räumlichkeiten | – | Untersuchungsmöglichkeiten Augen‑/HNO-/Gynäkologie | Untersuchungsmöglichkeiten Augen‑/HNO-/Gynäkologie |
Nebenräume (Sekretariat, Arztzimmer, Pflege, etc.) | Nach Personal und Bedarf | Nach Personal und Bedarf | Nach Personal und Bedarf |
Beobachtungsstation | |||
Anzahl Betten | Wenn vorhanden mind. 6 Betten pro 15.000 Patienten/Jahr | Mind. 6 Betten pro 15.000 Patienten/Jahr | Mind. 6 Betten pro 15.000 Patienten/Jahr |
Informationstechnologie (IT) | |||
Notfallzentrum-spezifische IT-Infrastruktur und -unterstützung (EDIS) | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Zentrales Monitoring (eKurve) | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Telemedizinische Anbindung Rettungsdienst/externe Kliniken/Kinderklinik (sofern nicht am Standort) | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum | 24/7 im Notfallzentrum |
Sonstiges | |||
MANV Versorgungsstruktur | Liegt vor/KEP | Liegt vor/KEP | Liegt vor/KEP |
D – Personelle Ausstattung
Die Notwendigkeit der Umsetzung evidenzbasierter medizinischer Qualität in der Notfallmedizin bereits auf Basis von Symptomen und die Erstellung einer Verdachtsdiagose, welche mit hinreichender Sicherheit eine fachspezifische Zuordnung erlaubt, sind Argumente für eine Neustrukturierung der notfallmedizinischen Ausbildung in den Ländern Zentraleuropas mit deutschsprachiger Bevölkerung [7]. Neben dem G‑BA Beschluss von 2018 kann daher die Einführung der 24-monatigen Zusatzweiterbildung (ZWB) „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ (KLINAM), welche ebenfalls 2018 beschlossen wurde, als weiterer Meilenstein in der Entwicklung der klinischen Akut- und Notfallmedizin in Deutschland gesehen werden. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass diese entsprechend des G‑BA Beschlusses für leitendes ärztliches Personal in Notaufnahmen verpflichtend vorgesehen ist und somit einer Strukturanforderung entspricht [8, 9]. Die Spezialisierung von Pflegefachpersonen im Bereich der Notaufnahmen mit Einführung der Fachweiterbildung (FWB) Notfallpflege, nach landesrechtlichen Regelungen in Berlin und Bremen seit 2016 und nach Curriculum der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) seit 2017, war ein weiterer entscheidender Schritt zur Qualitätssicherung und -steigerung der Patientenversorgung in Notaufnahmen.
Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
Die ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin (KLINAM) umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfallpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit [10]. Hierfür ist nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine 24-monatige Tätigkeit in einer interdisziplinären Notaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten, eine 80-h-Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung sowie 6 Monate Intensivmedizin, die auch während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können, erforderlich. Die Einführung und die Umsetzung der ZWB in den einzelnen Landesärztekammern kann jedoch hiervon abweichen.
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Fachweiterbildung Notfallpflege
Für die zweijährige FWB Notfallpflege gibt es sowohl in der Schweiz, in Österreich, als auch in Deutschland rechtliche Regelungen und Empfehlungen mit detaillierten Curricula [11]. Die Fachweiterbildungsgänge sind auf eine Dauer von mindestens zwei Jahren berufsbegleitend ausgelegt und umfassen jeweils mindestens 720 h Theorie und einem unterschiedlich hohen praktischen Anteil in verschiedenen Einsatzbereichen an den Schnittstellen der Notfallversorgung. Je nach Weiterbildungsregelung, wird diese durch unterschiedliche Modul- und Abschlussprüfungen abgeschlossen. Dabei werden die Kompetenzen der Teilnehmenden nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis überprüft und die wissenschaftliche Expertise weiterentwickelt. Die Urkunde über die Weiterbildungsbezeichnung ist gleichzeitig der Nachweis der Expertise und Kompetenz in der Notfallpflege.
Trotz der Bestrebungen, die Weiterbildungsinhalte zu standardisieren, ist eine Variabilität aufgrund der föderalen Bildungsstruktur Deutschlands zu verzeichnen [12, 13]. Insgesamt gibt es daher sowohl landesrechtlich geregelte FWB als auch FWB, die sich an den curricularen Vorgaben der DKG orientieren, falls es im betreffenden Bundesland noch keine landesrechtliche Regelung gibt [14‐16].
Akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften
Zusätzlich zu der Qualifizierung durch die FWB Notfallpflege ist für Pflegefachkräfte die Möglichkeit zur Qualifikation durch unterschiedliche Studiengänge entstanden. Das Feld der Studienangebote ist dabei sehr heterogen und erstreckt sich von primärqualifizierenden Studiengängen, über Bachelorstudiengänge zur Qualifizierung für den Bereich der Notfallpflege, bis hin zu Masterstudiengängen äquivalent zu ausländischen Advanced Nursing Practice Studiengängen [17]. Eine Spezialisierung für den Bereich der Notaufnahmen findet allerdings nur vereinzelt statt. Auch wenn der Deutsche Wissenschaftsrat eine Quote von 20 % akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen fordert, erfahren die Studiengänge derzeit weder eine Anerkennung durch die DKG noch durch die landesrechtlichen Curricula. Somit lassen sich diese Absolventen nicht auf eine „Weiterbildungsquote“ für die FWB Notfallpflege anrechnen.
Personalbedarfsrechnung
Die Personalbedarfsrechnung in der Notfallmedizin stellt auf Grund der unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen der Patienten sowie der Poissonverteilung der Patientenankunftsrate und Personalbindungszeiten eine besondere Herausforderung dar und bedarf komplexer Berechnungsmethoden wie z. B. der Warteschlangentheorie (Erlang-Formel) und darauf basierende Simulationsmodelle [9]. Hierbei müssen die Faktoren Personalauslastung, Wartezeit und Serviceniveau (90 % der Patienten sollen innerhalb einer definierten Zeiteinheit gesehen werden) berücksichtigt werden. Eine retrospektive Plausibilisierung der Personalvorhaltung durch lediglich Multiplikation der Patientenzahl mit der Personalbindungszeit ist nicht zulässig, denn diese Rechnung würde ein homogen über die Zeit verteiltes Patientenaufkommen über 24 h mit immer gleicher Patientenbindungszeit und Dringlichkeit voraussetzten, welches nicht der Versorgungsrealität in Notaufnahmen entspricht. Ähnlich der Feuerwehr erfordert auch die Notfallmedizin ein gewisses Maß an Vorhaltung, so dass eine kontinuierlich hohe Auslastung des Personals auf Grund des nur bedingt vorhersagbaren Patientenaufkommens kein Parameter für die Personalbedarfsrechnung sein kann.
Die in der Strukturmatrix (Tab. 1) empfohlene Personalmindestvorhaltung beruht auf solch komplexen Berechnungsmethoden mittels in deutschen Notaufnahmen erhobenen Personalbindungszeiten für das Pflegepersonal (durchschnittlich 49 min) und für das ärztliche Personal (durchschnittlich 47 min), abhängig von verschiedenen Faktoren wie ärztlicher Ausbildungsstand, Dringlichkeitsstufe, Symptomkomplex, oder Behandlungsbereich und Patientenzahlen aus Modelkliniken, sowie Expertenmeinungen [18, 19]. Der konkrete Bedarf an Vollzeitkräften für jede Notaufnahme ergibt sich aus der Bruttojahresarbeitszeit, den Fehlzeiten und den rechtlichen Arbeitszeitrahmenbedingungen aus den verschiedenen Tarifverträgen.
„Personalfürsorge“ – Förderung der Mitarbeitergesundheit und Resilienz in der Zentralen Notaufnahme
Die Arbeitsbedingungen in der Zentralen Notaufnahme sind oft anspruchsvoll und können sowohl physisch als auch emotional belastend sein, was das Risiko für psychische Belastungen, posttraumatische Stressreaktionen und Burnout erhöht [20‐22]. Für das medizinische Personal der Notaufnahme muss daher bei Bedarf zeitnah eine psychosoziale Unterstützung bereitgestellt werden, wie dies bereits für die Intensivstationen gefordert wird [23]. Diese Unterstützung sollte sowohl in die Organisationsstruktur eingebunden (SOPs, Prävention durch Aufklärung bis hin zur unkomplizierten Verfügbarkeit von ausgebildeten Peers) als auch durch externe Angebote ergänzt werden.
D1 – Ärztliches Personal
Ärztliche Leitung
Die Ärztliche Leitung muss gemäß G‑BA Beschluss 2018 spätestens nach Ende der je Bundesland individuellen Übergangsregelung über die ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin verfügen [2]. Empfohlen wird die Vorhaltung einer Stellvertretung ebenfalls mit ZWB KLINAM in allen Notaufnahmen unabhängig von der Stufe der Notfallversorgung. Eine Weiterbildungsermächtigung der ärztlichen Leitungen für die ZWB KLINAM ist anzustreben, wobei sich der Umfang der Weiterbildungsbefugnis in der Regel an der Notfallversorgungsstufe des Krankenhauses orientiert und von den Landesärztekammern festgelegt wird.
Fachärzte
Fach‑/Oberärzte im Stammpersonal der Notaufnahme stellen gemeinsam mit den Weiterbildungsbefugten den Facharztstandard in der Patientenversorgung sicher, vermitteln die Inhalte der ZWB KLINAM, supervidieren die eingesetzten Assistenzärzte und sind für die Gesamtorganisation im Tagesbetrieb verantwortlich.
Basisversorger
Für Krankenhäuser der Basisversorgung wird eine Präsenz von Fachärzten mit ZWB KLINAM bzw. Fachärzten in Weiterbildung hierzu täglich von 8:00–17:00 Uhr und anschließend eine Rufbereitschaft als Mindestvoraussetzung angesehen. Eine vorzuhaltende Facharztbesetzung von minimal 3 VK, in vielen Fällen 5 VK, sind realistisch.
Erweiterte und umfassende Notfallversorger
Für Krankenhäuser der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung wird eine Präsenz von Fachärzten mit ZWB KLINAM bzw. Fachärzten in Weiterbildung hierzu von 8:00–22:00 Uhr empfohlen. Von 22:00 bis 08:00 Uhr soll in den Krankenhäusern der erweiterten Notfallversorgung eine Rufbereitschaft und in Häusern der umfassenden Notfallversorgung ein Bereitschaftsdienst vorgehalten werden.
Für Häuser der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung ist der Personalbedarf an Fachärzten aufgrund der empfohlenen Facharztabdeckung in zwei Schichten (08:00–22:00 Uhr) mit anschließendem Rufdienst, bzw. anschließender Bereitschaft deutlich höher als in Häusern der Basisversorgung. Da Krankenhäuser der erweiterten und der umfassenden Notfallversorgung ein höheres Aufkommen an kritisch kranken und multimorbiden Patienten haben, und um der Patientenaufkommen-abhängigen fachärztlichen Abdeckung gerecht zu werden, wird mindestens 1 Vollzeitkraft (VK) pro 4000 Patientenkontakte pro Jahr empfohlen. Bei einer durchschnittlichen Patientenzahl von 30.000 Patientenkontakten pro Jahr wären mindestens 7,5 VK erforderlich.
Von der Besetzung der Leitungsfunktionen abgesehen wird die Verfügbarkeit von Ärzten mit ZWB KLINAM in Deutschland zur Besetzung von Hintergrund- bzw. Bereitschaftsdiensten auch mittelfristig an einzelnen Standorten eine große Herausforderung bleiben. Eine fortlaufende Personalqualifizierung ist daher entscheidend, um die Strukturanforderungen bei bestehender Personalfluktuation erfüllen zu können.
Weiterbildungsassistenten
Für die Krankenhäuser aller Versorgungsstufen wird eine Patientenaufkommen-abhängigen Abdeckung von mindestens 1 VK Assistenzärzten pro 1500 Patientenkontakte pro Jahr empfohlen [9].
Bei Vorhandensein einer Beobachtungsstation ist eine zusätzliche ärztliche Personalvorhaltung von 0,25 VK Assistenzärzten pro Bettplatz vorzusehen.
Ein Einsatz der Weiterbildungsassistenten insbesondere aus den Gebieten Chirurgie und Innere Medizin in der Notaufnahme muss nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer als Rotation für 6 Monate erfolgen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich der Supervisionsbedarf durch Fachärzte erhöht, je mehr nicht originär in der Notfallmedizin tätige Weiterbildungsassistenten anderer Fächer eingesetzt werden und umso kürzer deren Einsatzzeiten sind.
Der Personalbedarf an qualifizierten Fachärzten und Weiterbildungsassistenten erhöht sich weiterhin mit dem Umfang zusätzlicher Aufgaben in Patientenversorgung (z. B. Besetzung Notarztdienst bzw. Medical Emergency Team), Lehre (z. B. studentische Lehre bzw. andere Ausbildungsformate) und Forschung (z. B. Versorgungsforschung, wissenschaftliche Projekte) und muss ggf. separat finanziert werden.
D2 – Gesundheitsfachberufe
Pflegefachpersonal
Die Empfehlung der deutschsprachigen notfallmedizinischen Fachgesellschaften DGINA, DIVI, AAEM (Österreichische Gesellschaft für Notfallmedizin), SGNOR (Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin), DGAI (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.) und DGIIN (Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V.) zur pflegerischen Besetzung von Notaufnahmen sieht eine Mindestbesetzung von 1 VK pro 1200 Patientenkontakten pro Jahr vor [24]. Verschiedene tarifrechtliche Regelungen erfordern sogar einen höheren Personalschlüssel mit einem Verhältnis von 1 VK pro 1025 Patientenkontakten (z. B. Tarifvertrag Entlastung (TV-E) an den Universitätskliniken des Landes NRW (2022)). Hinzu kommt die pflegerische Leitung und ihre Stellvertretung mit jeweils einer qualifizierten Weiterbildung im Bereich des Managements und der FWB Notfallpflege. Der Anteil der Pflegefachpersonen mit 2‑jähriger FWB Notfallpflege im Team sollte mindestens 30 % betragen, wobei perspektivisch eine Quote von 50 % angestrebt werden sollte. Der Deutsche Pflegerat empfiehlt, unabhängig von der Größe der ZNA, die kontinuierliche Anwesenheit von mindestens zwei 3‑jährig ausgebildeten Pflegefachpersonen, wovon mindestens eine Pflegefachperson über die FWB Notfallpflege verfügen sollte [25].
Für die Beobachtungsstation ist nach IMC-Standard ein Schlüssel von 1:4 pro Schicht (Pflege/Bett) erforderlich. Der Anteil an Pflegefachpersonen mit entsprechender FWB Notfallpflege sollte auch hier mindestens 30 % betragen [24].
Administrationskräfte werden getrennt berechnet. Falls die Administration durch die Pflegefachpersonen wahrgenommen wird, ist der Personalschlüssel entsprechend zu erhöhen.
Weiterhin muss bei der Personalberechnung sowohl für den Bereich der Zentralen Notaufnahmen als auch für die dazugehörige Beobachtungsstation berücksichtigt werden, dass für Weiterbildungsteilnehmer verschiedener Fachweiterbildungen, Auszubildende unterschiedlicher Professionen und Praktikanten eine Praxisanleitung in jeweils unterschiedlichen Umfang gewährleistet wird. Auszubildende zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau, sowie Weiterbildungsteilnehmende müssen die Praxisanleitung im Umfang von 10 % der praktischen Einsatzzeit nachweisen. Zudem müssen Ausfallzeiten für kontinuierliche Schulungen z. B. theoretische Anteile und Ausfallzeiten durch die verschiedenen externen Einsätze der Fachweiterbildung, oder Kurzfortbildungen berücksichtigt werden.
Physician Assistants
Physician Assistants (PA) verfügen über spezielle medizinische Kenntnisse, die sie in besonderer Weise befähigen, in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst medizinische Leistungen im Rahmen des Delegationsverfahrens eigenständig durchzuführen [26].
Es muss betont werden, dass der PA keine Ersatzfunktion für irgendeine Berufsgruppe in der Notfallmedizin übernimmt, sondern vielmehr eine Ergänzung darstellt, die darauf abzielt, die Behandlungsqualität von kritisch kranken Patienten zu verbessern.
PAs können im Rahmen einer dauerhaften Tätigkeit in einer Notaufnahme viele für die notfallmedizinische Versorgung wichtige praktische Fertigkeiten und Handlungskompetenzen erwerben, die sie z. B. im Rahmen der Funktion eines Praxisanleiters in die Einarbeitung der Weiterbildungsassistenten einbringen können.
Weitere Gesundheitsfachberufe
Durch eine Ist-Zustands Erhebung durch die DGINA konnte nachgewiesen werden, dass aktuell ein Mangel an Pflegefachpersonen in Notaufnahmen vorliegt [27]. Entsprechend können die Anforderungen an eine adäquate personelle Ausstattung zur Erfüllung der Anforderungen an eine bedarfsgerechte und sichere Notfall- und Patientenversorgung aktuell nicht immer kontinuierlich erfüllt werden.
Um dennoch eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten ist der Skill- (Teamzusammensetzung in Bezug auf Fähigkeiten, Berufs- und Lebenserfahrung) und Grade-Mix (Durchmischung unterschiedlicher Bildungsabschlüsse) in Notaufnahmen gelebte Praxis. Im Bereich der Notaufnahmen arbeiten neben Pflegefachpersonen insbesondere folgende Berufsgruppen [28]:
-
Operationstechnische Assistenten
-
Anästhesietechnische Assistenten
-
Notfallsanitäter/Rettungsassistenten
-
Rettungssanitäter
-
Medizinische Fachangestellte
-
Personal ohne grundständige medizinische Ausbildung
-
Personal innerhalb einer pflegerisch/medizinischen Ausbildung/Studium
Entsprechend der unterschiedlichen Ausbildungsformate ergeben sich unterschiedliche Handlungskompetenzen. Zukünftig müssen die einzelnen Handlungsfelder innerhalb der Gesundheitsfachberufe daher festgelegt und anhand der durch die jeweilige Ausbildung erworbenen Kompetenzen den einzelnen Berufsgruppen zugeordnet werden [29].
Sozialdienst, Case Management und klinische Krisenintervention
Um prozessoptimale Abläufe in der Notaufnahme sowie auf der Aufnahmestation ermöglichen zu können, ist eine Unterstützung sowohl durch Sozialdienst als auch Case-Management erforderlich. Für Notaufnahmen der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung sollte der Sozialdienst hierbei werktags verpflichtend verfügbar sein. Ein Case-Management ist in allen Notaufnahmen werktags vorzuhalten, wobei für umfassende Notfallversorger eine Verfügbarkeit bis 22:00 Uhr zu fordern ist.
Klinische Kriseninterventionsteams sollten in allen Notaufnahmen 24/7 auf Abruf verfügbar sein. Auch wenn in einer Ist-Analyse in universitären Notaufnahmen in 77 % ein strukturiertes Unterstützungsangebot vorgehalten wird, sind die Angebotsstrukturen selbst in den Notaufnahmen mit Versorgung sehr divergierend: es ist intransparent ob zielgruppenspezifische Angebote für Patienten/Angehörige bzw. Personal vorgehalten werden und ob es sich bei der Versorgung um ein klinikinternes Angebot handelt, das zeitnah verfügbar ist. Für eine verlässlich verfügbare 24/7 Struktur der Krisenintervention in Notaufnahmen sollten klinische Kriseninterventionsteams unter Einbindung der in der Notaufnahme bereits vorhandenen Kriseninterventionsstrukturen aufgebaut werden [30‐32].
E – Apparative und bauliche Ausstattung
Zur apparativen Ausstattung von Zentralen Notaufnahmen gibt es in Deutschland einige Empfehlungen. Für den Bereich des nicht-traumatologischen Schockraums ist eine IST-Analyse zur Vorhaltung von Equipment vorhanden [33]. Sowohl für den traumatologischen als auch nicht-traumatologischen Schockraum liegen Weißbücher zur Ausstattung vor [34, 35]. Darüber hinaus muss die im Beschluss des G‑BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern aus dem Jahr 2018 gemäß § 136c Absatz 4 SGB V aufgeführte medizinisch-technische Ausstattung für die jeweilige Versorgungsstufe berücksichtigt werden [2]. Wenn die Zentrale Notaufnahme als Aufnahmelokalisation für ein Cardiac Arrest Center fungiert, so sind hierfür weitere spezifische Ausstattungskriterien zu berücksichtigen [36]. Für die verbleibenden Bereiche der Zentralen Notaufnahmen wird die Einschätzung von Experten herangezogen (z. B. [37]). Die apparative Ausstattung der Notaufnahme ist dabei der Strukturmatrix und den Tab. 2, 3 und 4 zu entnehmen. Dabei wird Equipment unterschieden, welches in der Notaufnahme vorzuhalten ist (z. B. Sonographie, Videolaryngoskopie, Blutgasanalyse), in der Notaufnahme oder im Zentrallabor (z. B. POCT, Thrombelastographie), bzw. Im Krankenhaus verfügbar sein muss (z. B. Endoskopie, Bronchoskopie) bzw. sich in räumlicher Nähe zur Notaufnahme befinden muss (z. B. Computertomographie, MRT).
Tab. 2
Empfehlungen zur Ausstattung und zum Equipment von Zentralen Notaufnahmen
Gerät/Vorrichtung | Literatur |
|---|---|
Administrative Patientenaufnahme | |
PC-System mit Anbindung an das Krankenhausinformationssystem und das Patientendatenmanagement-System der Notaufnahme | – |
Digitale Infrastruktur (inkl. Drucker-Kopiersysteme) | – |
Telekommunikationssysteme | – |
Ersteinschätzungsbereich | |
PC-System mit Anbindung an das Krankenhausinformationssystem und das Patientendatenmanagement-System der Notaufnahme pro Aufnahmeplatz | – |
Digitale Infrastruktur | – |
Telekommunikationssysteme | – |
Erfassung der Vitalparameter Nichtinvasive Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie, valide Temperaturkontrolle. Gegebenenfalls 3‑Kanal-, 12-Kanal-EKG, ggf. Monitoring mit zentraler Überwachung und ggf. Verbindung zu einem Patientendatenmanagement-System | [37] |
Behandlungskabinen | |
PC-System mit Anbindung an das Krankenhausinformationssystem und das Patientendatenmanagement-System der Notaufnahme pro Behandlungskabine | – |
Digitale Infrastruktur | – |
Telekommunikationssysteme | – |
Überwachungsmonitore (einschließlich nichtinvasiver Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie, 3‑Kanal-EKG, valide Temperaturkontrolle) mit zentralem Monitoring und ggf. Verbindung zu einem Patientendatenmanagement-System | [37] |
Holding-Area | |
Ggf. PC-System mit Anbindung an das Krankenhausinformationssystem und das Patientendatenmanagement-System der Notaufnahme pro Behandlungsplatz in der Holding-Area | – |
Digitale Infrastruktur | – |
Telekommunikationssysteme | – |
Ggf. Überwachungsmonitore (einschließlich nichtinvasiver Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie, 3‑Kanal-EKG, valide Temperaturkontrolle) mit zentralem Monitoring und ggf. Verbindung zu einem Patientendatenmanagement-System | [37] |
Reanimationswagen | – |
Defibrillator | – |
Wundversorgung | |
PC-System mit Anbindung an das Krankenhausinformationssystem und das Patientendatenmanagement-System der Notaufnahme pro Behandlungsplatz in der Holding-Area | – |
Digitale Infrastruktur | – |
Telekommunikationssysteme | – |
Ggf. Überwachungsmonitore (einschließlich nichtinvasiver Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie, 3‑Kanal-EKG, valide Temperaturkontrolle) mit zentralem Monitoring und ggf. Verbindung zu einem Patientendatenmanagement-System | – |
Septischer Eingriffsraum | – |
Aseptischer Eingriffsraum | – |
Tab. 3
Empfehlungen zur Ausstattung und Equipment für den traumatologischen und nicht-traumatologischen Schockraum
Gerät/Vorrichtung | Literatur |
|---|---|
Schockraum | |
Überwachungsmonitore (einschließlich nichtinvasiver und invasiver Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie, 3-Kanal-, 12-Kanal-EKG, Kapnographie, valide Temperaturkontrolle) mit zentraler Überwachung und ggf. Verbindung zu einem Patientendatenmanagementsystem | |
Atemwegssicherung inkl. alternativer Atemwege, Videolaryngoskop, mobile Bronchoskopieeinheit, Notfallkoniotomie-Set, Absaugeinheiten | |
High-Flow Sauerstofftherapie (mit Transportmöglichkeit) | [35] |
Respirator für die nicht-invasive und invasive Beatmung (mit Transportmöglichkeit) | |
Thoraxdrainage | |
Mindestens n = 4 Injektomaten und n = 2 Infusomaten | [35] |
Intraossärer Zugang | [35] |
Gerät für die Massivtransfusion von Blutprodukten | |
Defibrillator | |
Externer und passagerer Schrittmacher | [35] |
Mechanische Thoraxkompressionshilfe | [35] |
Gerät zur Gewährleistung einer therapeutischen Hypothermie | |
Extrakorporale Membranoxygenierung/Cardiac Life Support oder Kooperationsvereinbarung mit ECMO/ECLS-Zentrum | [35] |
Gerinnungssofortdiagnostik (INR, optional: Thrombelastographie) | [35] |
Ausstattung zur Behandlung von Störungen der Wärmekontrolle (z. B. 29 °C-Raumtemperatur, externe Wärmetherapie, Gerät zur Erwärmung von Infusionen und Blutprodukten, Möglichkeiten der aktiven und passiven Erwärmung, Externe oder intravasale Kühlung) | |
POCT Labordiagnostik: Blutgas-Gerät inkl. Co-Hb, Methämoglobin, Hämoglobin, Blutzucker, Ketone, Elektrolyte (mind. Na+, K+, Cl−), Lactat, Gerinnung (INR, Quick), Troponin, D‑Dimer, falls keine zeitnahe Bestimmung im Hauptlabor möglich | |
Notfallmedikamente (z. B. Katecholamine, Intoxikationen, Lyse, Antidote) | |
Mobiles Ultraschallgerät (inkl. Sektor‑, Konvex- und Linearschallkopf) je nach Patientenanzahl (1 Gerät/10.000 Patienten) oder ein Gerät für den alleinigen Einsatz im Schockraumbereich | |
Transösophageale Echokardiographie | [36] |
Mobile Röntgenlafette (für Thoraxröntgen) oder fest integrierte Röntgenanlage in oder nahe (< 50 m) des Schockraumes | |
Röntgen-C-Bogen | [35] |
Computertomographie nahe des Schockraumes (< 50 m) (in Notaufnahmen der erweiterten/umfassenden Versorgungsstufe: 24 h/365 Tage) | |
Magnetresonanztomographie nahe des Schockraumes (< 50 m) (in Notaufnahmen der erweiterten/umfassenden Versorgungsstufe: 24 h/365 Tage) | |
Angiographiearbeitsplatz | [34] |
Ausstattung zur Lysetherapie bei Schlaganfall | [2] |
Notaufnahmestation (mindestens 6 Betten) | [2] |
Not-OP-Sets – Laparotomie – Ext. Stabilisierung Becken – Kraniotomie – Thorakotomie – Bülau-Drainage – Perikardpunktion – Suprapubische Harnableitung – Bronchoskopie – Schwerstverbranntenerstversorgung | [34] |
Tab. 4
Empfehlungen zur Ausstattung und Equipment für eine Notaufnahmestation/Beobachtungsstation
Gerät/Vorrichtung | Literatur |
|---|---|
Notaufnahmestation | |
PC-System mit Anbindung an das Krankenhausinformationssystem und das Patientendatenmanagement-System der Notaufnahme pro Behandlungsplatz in der Notaufnahmestation | – |
Digitale Infrastruktur | – |
Telekommunikationssysteme | – |
Überwachungsmonitore (einschließlich nichtinvasiver Blutdruckmessung, Pulsoxymetrie, 3‑Kanal-, 12-Kanal-EKG, valide Temperaturkontrolle) mit zentraler Überwachung und ggf. Verbindung zu einem Patientendatenmanagement-System | – |
Bettseitige Möglichkeit der Sauerstoffapplikation | – |
Ggf. invasive Blutdruckmessung | – |
Ggf. Möglichkeit der nicht-invasiven Beatmung/HighFlow-Sauerstofftherapie | – |
Möglichkeit der Defibrillation/Kardioversion | – |
Entsprechend der Organisationsform einer Zentralen Notaufnahme sind folgende Bereiche zu unterteilen und die entsprechenden Empfehlungen aus Leitlinien, Weißbüchern und Expertenmeinungen zu hinterlegen:
1.
Administrative Patientenaufnahme
2.
Ersteinschätzungsbereich
3.
Behandlungsplätze/Behandlungskabinen
4.
Holding-Area
5.
Wundversorgung
6.
Schockräume für traumatologische und nicht-traumatologische Patienten
7.
Notaufnahmestation
Administrative Patientenaufnahme
Bei Vorstellung von Notfallpatienten in der Zentralen Notaufnahme ist eine administrative Erfassung des Patienten mit Zuordnung einer eindeutigen Identifikationsnummer notwendig, um alle weiteren administrativen Prozesse im Krankenhaus anzustoßen. Hierfür ist eine entsprechende IT-Ausstattung vorzuhalten und ein Zugang zum Krankenhausinformationssystem (KIS) des Krankenhauses und dem in der Zentralen Notaufnahme gegebenenfalls verwendeten Patientendatenmanagementsystem (PDMS) erforderlich. Der Aufnahmeprozess von fußläufigen, aber auch liegend zugeführten Patienten findet häufig mit einem Patientenkontakt statt. Trotz unmittelbarer und leichter Zugänglichkeit für Patienten und IT-Equipment sind gleichermaßen auch Sicherheitsaspekte für das Personal zu berücksichtigen (z. B. Fluchtwege, Sicherheitsglasscheiben) (vgl. Tab. 2).
Ersteinschätzungsbereich
Entsprechend der Richtlinie des G‑BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ist ein Zeitintervall zwischen Eintreffen des Patienten und Erfassung der Behandlungsdringlichkeit mittels eines validierten und strukturierten Systems von 10 min für alle Patienten festgelegt [2]. Hierfür stehen in Deutschland bisher das Manchester Triage System (MTS) oder der Emergency Severity Index (ESI) zur Verfügung (Tab. 2). Es sollte ein Raum zur Ersteinschätzung pro 15.000 Patienten zur Verfügung stehen. Die Größe des Wartebereiches (Anzahl der Plätze) sollte wie folgt kalkuliert werden: Zahl der fußläufigen Patienten pro Tag × 0,5.
Behandlungskabinen/Behandlungsplätze
Für die Primärdiagnostik und Initialtherapie von Notfällen sind in einem Behandlungsraum eine Liege und Sitzgelegenheiten vorzuhalten. Zum Schutz der Privatsphäre sollte der Behandlungsraum nach außen geschlossen sein. Dennoch sollte immer mindestens eine Fluchtmöglichkeit bestehen. Innerhalb des Behandlungsraums sollte ein PC-Anschluss zur bettseitigen Dokumentation und ein Monitoring für die Messung von Vitalfunktionen verfügbar sein (vgl. Tab. 2). Es sind 8 Einzelbehandlungsplätze pro 10.000 Patientenkontakte einzuplanen. Für infektiöse Patienten sollten 2 Isolationszimmer pro 10.000 Patientenkontakte vorgehalten werden. Bei der Nutzung von Einzelbehandlungsplätzen als Isolationszimmer sind insgesamt 10 pro 10.000 Patientenkontakte einzuplanen.
Holding-Area
Je nach Struktur der Notaufnahme kann es sinnvoll sein, eine Holding Area vorzuhalten. Diese kann zur Vermeidung von akuten Überlastungen bei hohem Patientenaufkommen (Overcrowding) hilfreich sein. In einer Holding-Area können Patienten, deren Behandlung in der Notaufnahme abgeschlossen ist und die auf den Transfer in die nachversorgenden Einheiten warten, einfach und unkompliziert nebeneinander ggf. an Monitoren überwacht werden. Dabei müssen Patienten, bei denen für die nachfolgenden versorgenden Einheiten keine Überwachungspflicht festgelegt wurde, nicht an ein Monitoring angeschlossen sein. Die einzelnen Behandlungsplätze können hierbei durch mobile Vorhänge getrennt werden und ermöglichen so Überwachungskapazität auf engem Raum (vgl. Tab. 2). Es sind 5 Behandlungsplätze pro 10.000 Patientenkontakte vorzuhalten.
Wundversorgung
Eine der elementarsten Aufgaben der Zentralen Notaufnahme ist die Wundversorgung. Hierfür sind Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (DAV) einzuhalten (vgl. Tab. 2; [38]). Es ist 1 Eingriffsraum (bei der Teilnahme am D‑Arztverfahren getrennt in septisch und aseptischen Eingriffsraum) vorzuhalten. Ebenso ist 1 Gipsraum vorzuhalten.
Schockräume für traumatologische und nicht-traumatologische Patienten
Im Schockraumbereich kommen kritisch kranke traumatologische und nicht-traumatologische Notfallpatienten aus dem Rettungs- und Notarztdienst sowie fußläufig zur Aufnahme. Die Weißbücher zum traumatologischen und nicht-traumatologischen Schockraum beinhalten die notwendige Ausstattung [34, 35]. Darüber hinaus müssen die im GBA-Beschluss zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern aufgeführte medizinisch-technische Ausstattung für die jeweilige Versorgungsstufe berücksichtigt werden [2]. In einem Basisversorger sollte 1 Schockraum, bei erweiterten und umfassenden Notfallversorgern 2 Schockräume betrieben werden.
Notaufnahmestation/Beobachtungsstation
Die durch den G‑BA Beschluss definierten Vorgaben für Notaufnahmestationen sind für die jeweilige Versorgungsstufe zu berücksichtigen [2]. Aufgrund der häufig fehlenden intensivmedizinischen Überwachungskapazitäten werden Notaufnahmestationen heute zunehmend häufig auf dem Level einer Intermediate Medical Care Station (IMC) betrieben (vgl. Tab. 4). Hier wird eine Anzahl von 6 Betten auf der Notaufnahmestation pro 15.000 Patientenkontakte empfohlen.
Weitere Räumlichkeiten
In erweiterten und umfassenden Notfallversorgern sollen Verabschiedungsräume verfügbar und Untersuchungsmöglichkeiten für Augen‑/HNO- und Gynäkologie bestehen. Ebenso sind Nebenräume (z. B. Sekretariat, Arztzimmer, Pflege, etc.) je nach Personal und Bedarf zu berücksichtigen.
F – Prozesse und Schnittstellen
Prozesse
Strukturierte Ersteinschätzung
Zur Festlegung der Behandlungsdringlichkeit eines Notfalls muss initial eine strukturierte Ersteinschätzung mittels validiertem Triageinstrument erfolgen. Gemäß G‑BA Beschluss 2018 muss diese innerhalb von 10 min nach Eintreffen der Notfallpatienten in der Notaufnahme durchgeführt werden [2]. Die beiden 5‑stufigen Triagesysteme Emergency Severity Index (ESI) und Manchester Triage System (MTS) sind international validierte Triagesysteme, die hierfür geeignet sind [39]. Die Durchführung der Ersteinschätzung soll durch geschulte Pflegefachpersonen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der klinischen Notfallmedizin erfolgen. Perspektivisch ist anzustreben, dass diese Aufgabe primär durch Pflegefachpersonen mit der FWB Notfallpflege durchgeführt wird.
Für eine zukünftig darüberhinausgehende Steuerung der Notfallpatienten in andere Versorgungsbereiche bzw. -sektoren muss ein digitales Triageinstrument entwickelt werden, dass in klinischen Studien validiert wurde und eine sichere Weiterleitung in den ambulanten Sektor der Notfallversorgung ermöglicht. Dieses Triageinstrument muss den Gütekriterien wissenschaftliche Evidenz, Qualitätssicherung der Inhalte, kurze Zeitdauer der Anwendung, definitive Zuordnung einer Behandlungsdringlichkeit und Versorgungsebene, digitale Anwendung und Dokumentation in vollem Umfang genügen [40].
Notfalldiagnostik und -Therapie – Behandlungsstandards
Die zeitkritische Durchführung der Notfalldiagnostik und -therapie stellt den Kernprozess der Notfallversorgung in der klinischen Akut- und Notfallmedizin dar.
Zur Sicherstellung der Versorgungsqualität wird die Nutzung von Behandlungsstandards (Standard Operating Procedures, SOPs) empfohlen, die auf Basis der aktuell verfügbaren Leitlinien entwickelt sind. Hierzu stehen u. a. mit den Fachgesellschaften konsentierte und abgestimmte SOPs zur Verfügung [41]. Diese SOPs sollten digital verfügbar und editierbar sein sowie einer stetigen Aktualisierung unterliegen. Für die Behandlungsprozesse im traumatologischen und nicht-traumatologischen Schockraum sollten die korrespondierenden Weißbücher genutzt werden [34, 35]. Hervorzuheben bei diesen interdisziplinären Prozessen ist die Notwendigkeit der Schulung des ärztlichen und pflegerischen Personals nach anerkannten Schulungskonzepten und die Durchführung regelmäßiger Team-Trainings mit dem Fokus auf Crew Ressource Management.
Standardisierte elektronische Dokumentation
Die standardisierte und interoperable elektronische Dokumentation der Aufnahme, Diagnostik und Behandlung ist die Grundlage für eine ressourcenschonende effektive Nutzung von Daten aus der Notfallversorgung für die Qualitätssicherung und -verbesserung, Erhöhung der Patientensicherheit sowie Ermöglichung personalisierter Medizin [42‐44].
Es sollte ein einheitlicher Dokumentationsstandard für alle Sektoren der Notfallversorgung im Sinne der digitalen Rettungskette, welcher in den Fachgesellschaften unter Einbezug aller Expertisen entwickelt und konsentiert wurde, verbindlich vereinbart werden [45].
Interoperabilität gewährleistet dabei die Nutzung von Daten über verschiedene IT-Systeme und Gesundheitseinrichtungen hinweg. Diese wird durch die Verwendung von einheitlichen Kommunikationsstandards, wie beispielsweise von HL7 (Health Level 7) vorgegeben, erreicht [42, 46, 47].
Ein solcher Ansatz bietet die Möglichkeit einrichtungs- und systemübergreifende überregionale Analysen z. B. in Form von Benchmarking oder Qualitätsmanagementberichten zu implementieren. Dazu wurde von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der 9. Stellungnahme das AKTIN-Notaufnahmeregister als ein Ansatzpunkt vorgeschlagen [48].
Ambulante versus stationäre Notfallbehandlung und Bettenkoordination
Die Entlassung oder stationäre Aufnahme von Notfallpatienten innerhalb des Krankenhauses oder in externen Kliniken sollten auf der Basis hausintern definierter Kriterien erfolgen. Ebenso muss die Aufnahme, Versorgung, Verweildauer und Verlegung von Patienten auf eine der ZNA angegliederten Aufnahmestation abgestimmten Kriterien und Behandlungsstandards folgen.
Für die Krankenhaus-interne Koordination der Bettenkapazitäten sollte eine zentrale und abteilungsunabhängige Stelle (z. B. Zentraler Bettenkoordinator) zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss das Vorgehen im Falle von Kapazitätsengpässen intern definiert sein.
Behandlung und Verlegung intensivpflichtiger Patienten
Ein weiterer Kernprozess der Notfallversorgung ist die Stabilisierung und der Therapiebeginn kritisch kranker, überwachungs- oder intensivpflichtiger Patienten. Für die erweiterte und umfassende Notfallversorgungsstufe wird eine Aufnahmebereitschaft beatmeter Intensivpatienten innerhalb von 60 min nach Krankenhausaufnahme gefordert [2]. Hierbei sollte eine übergeordnete und abteilungsunabhängige Koordination zur Verfügung stehen und das Vorgehen im Falle von Kapazitätsengpässen intern geregelt und abgestimmt sein. Darüber hinaus ist es bei anhaltenden Verzögerungen der Abverlegung auf Intensivstationen unerlässlich, die notwendige intensivmedizinische Behandlung von Patienten über einen gewissen Zeitraum in der Notaufnahme im Sinne einer emergency critical care zu gewährleisten [43, 49].
Telemedizin
Zur Stärkung der regionalen und überregionalen Vernetzung in der Notfallversorgung sollten telemedizinische Versorgungskonzepte für die Notfallversorgung insbesondere für die Tracerdiagnosen (Akuter Myokardinfarkt, Akuter Apoplex u. a.) in den Kliniken der umfassenden Notfallversorgung implementiert werden [44, 50].
Schnittstellen
Präklinik
Zur Sicherstellung einer nahtlosen Notfallversorgung sollte eine enge Kooperation mit der Präklinik implementiert werden. Diese sollte zumindest die standardisierte Anmeldung von Notfallpatienten via interdisziplinärem Versorgungsnachweis beinhalten und eine standardisierte, digitale und maschinenlesbare Dokumentation des Notfalleinsatzprotokolls umfassen [44]. Die Zuweisung von Notfallpatienten über die Rettungsleitstelle muss klar definierten Regularien folgen; hierbei sollte die primäre Notfallversorgung im nächstgelegenen Krankenhaus mit adäquater Notfallversorgungsstufe erfolgen.
Eine digitale Übertragung der Daten aus der Präklinik in die Notaufnahme der Zielklinik wird empfohlen. Die Übergabe des Notfallpatienten in der Klinik sollte einem strukturierten und standardisierten Protokoll im Sinne einer digitalen Rettungskette folgen [45].
Regelmäßige Feedback- und Qualitätszirkel mit dem Rettungsdienst und den Leitstellen werden empfohlen.
Interne Fachkliniken
Für die Kooperation der Notaufnahme mit den internen Fachkliniken sollten die Behandlungspfade klar definiert und feste Ansprechpartner definiert werden.
Externe Fachkliniken
Vor dem Hintergrund knapper werdender stationärer Bettenressourcen sowie einer steigenden Zahl von Crowdingfällen in Notaufnahmen, sind für Krankenhäuser aller Notfallversorgungsstufen Kooperationen mit externen Kliniken aus der Stadt/Region anzustreben und klare Kommunikationswege zu definieren [27].
Externe Zuweiser
-
Niedergelassene Ärzte (KV, ambulanter Sektor)Zur Steuerung der Patientenströme in der Notaufnahme ist die Etablierung einer engen Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten als Zuweiser notwendig. Die Definition von Kriterien für die Zuweisung von Notfallpatienten in den Bereich der klinischen Akut- und Notfallmedizin sollte zur Verbesserung der Zusammenarbeit erfolgen.
-
Externe KlinikenDie Kriterien für die Zuweisung von Notfallpatienten aus externen Kliniken in die Notaufnahme eines Krankenhauses mit höherer Notfallstufe müssen klar definiert sein. Dies bezieht sich zum einen auf Übernahmen im Rahmen eines Trauma- oder Schlaganfallnetzwerkes oder der gesetzlichen Unfallversicherung, wo die Übernahmeverpflichtungen hierdurch geregelt sind und die Übernahmeprozesse v. a. intern zwischen den beteiligten Fachabteilungen und der Notaufnahme verbindlich abzustimmen sind. Zum anderen müssen auch bei Zuweisungen in Spezialdisziplinen, z. B. HNO, oder Zuweisungen mit besonderen Fragestellungen in die Fachabteilungen über die Notaufnahme die Zuständigkeiten bei der Behandlung, stationärer Übernahme inkl. Bettensuche oder Rückverlegung vor allem auch außerhalb der Regelarbeitszeit zwischen der Notaufnahme und den Fachabteilungen verbindlich geregelt sein.
Integrierte Notfallzentren
In der zukünftigen Struktur der integrierten Notfallzentren (INZ) muss eine enge Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und stationären Sektor der Notfallversorgung etabliert und eine Interoperabilität des Datenformats zwischen den IT Systemen sichergestellt werden, um einen nahtlosen digitalen Datentransfer transsektoral zu ermöglichen. Diese INZs sollten unter der fachlichen Leitung der ärztlichen Leitung der Notaufnahme im betreffenden Krankenhaus stehen. Die strukturierte Ersteinschätzung zur Festlegung der Behandlungsdringlichkeit und der adäquaten Versorgungsstufe muss einem validierten Triage System folgen (s. oben) und von notfallmedizinisch qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
G – Forschung und Lehre
Strukturen zur Durchführung von Forschung und Lehre in der Akut- und Notfallmedizin sollten entsprechend ihrer zentralen Bedeutung für die Patientenversorgung und das gesamte Gesundheitswesen insbesondere an allen medizinischen Fakultäten als eigenständige akademische Positionen mit zusätzlichem Personalstamm und Budget eingerichtet werden.
Zur stetigen Verbesserung der medizinischen Versorgung von Notfällen sowie der Optimierung von Prozessen und Management in der Akut- und Notfallmedizin in Deutschland spielen Forschung und Wissenschaft eine grundlegende Rolle [51, 52]. Daher sollten die Durchführung von Forschungsprojekten, die Entwicklung von medizinischen Leitlinien für die Akut- und Notfallmedizin in Kooperation mit der AWMF, die Nutzung der Routinedaten im gesamten Prozess der notfallmedizinischen Versorgungskette [44, 46, 47] sowie die Planung und Durchführung von klinischen Studien gefördert werden. Hierzu ist eine Vernetzung der universitären Standorte mit den Kliniken der unterschiedlichen Notfallstufen im Sinne der 4. Säule gemäß der Empfehlung des Wissenschaftsrates eine wesentliche Voraussetzung [53]. Die Implementierung des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) im Rahmen der COVID-19 Pandemie in 2020 hat hierbei auch im Bereich der Notfallmedizin zu einer grundlegenden Vernetzung und Etablierung von Forschungskooperationen der universitären Notaufnahmen beigetragen, die zur Implementierung der Fach- und Organ-spezifischen AG Notfallmedizin, der Durchführung von Forschungsprojekten und multi-zentrischen Studien und schließlich auch zur Verstetigung des AKTIN Notaufnahmeregisters als Infrastruktur (AKTIN@NUM) geführt haben [54].
Lehre
Die Inhalte der Akut- und Notfallmedizin sollten in die curriculare Lehre des Studiengangs Humanmedizin integriert werden [51]. Hierzu ist mit der Weiterentwicklung des neuen Lernzielkatalogs NKLM sowie der Überarbeitung des Gegenstandskataloges [55] die Implementierung der Akut- und Notfallmedizin erforderlich. Zur Verbesserung der Wissens- und Handlungskompetenzen in der Akut- und Notfallmedizin sollten dabei verschiedene Lehrformate (Vorlesungen, Seminare, Simulationstraining [56], Hands-on Workshops, Praktika [57]) und gleichermaßen praktische Prüfungen wie OSCE [58] bereits frühzeitig im Curriculum des Medizinstudiums angeboten werden. Im Rahmen der Digitalisierung der Lehre sind dabei auch innovative Lehr- und Lernformate, wie Serious Games [59] und intelligente Assistenzdienste [60] und KI-basierte Tools [61] von zunehmender Bedeutung. Darüber hinaus sollte die Implementierung eines Wahlfachs Akut- und Notfallmedizin im Praktischen Jahr an den Medizinischen Fakultäten ermöglicht werden Durch diese Maßnahmen kann der erforderliche Nachwuchs frühzeitig für das Fach nachhaltig begeistert und gebunden werden.
H – Qualitätsmanagement und Public Health Surveillance
Qualitätsmanagement
Die Notfallversorgung steht vor der kontinuierlichen Herausforderung, eine hohe Qualität der Versorgung sowohl für die Patienten als auch für die Leistungserbringer in der Regel unter hohem Zeitdruck sicherzustellen. Dies beinhaltet die Gewährleistung optimaler Behandlungsergebnisse, die bestmögliche Nutzung vorhandener Ressourcen, auch sektorenübergreifend, sowie die Vermeidung von Überlastung der Mitarbeiter. Die Einführung praxistauglicher Qualitätsindikatoren bzw. Leistungskennzahlen, die automatisiert aus Routinedaten abgeleitet werden können, ermöglicht eine effektive interne Qualitätssicherung sowie ein einrichtungsübergreifendes Benchmarking ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand in den versorgenden Strukturen [62‐65]. Eine standardisierte elektronische maschinenlesbare Dokumentation der Behandlungsprozesse und die Definition von verpflichtend zu erhebenden Variablen entlang der Rettungskette bilden dafür die Grundlage. Qualitätsindikatoren in der Notfallversorgung umfassen Aspekte wie den Patientenfluss, die Einhaltung von Zeitzielen und das Patientenoutcome [64‐67]. Diese Parameter sind praxisnah und ermöglichen eine fundierte Bewertung der Versorgungsqualität. Beim einrichtungsübergreifenden Benchmarking von Kennzahlen müssen potenzielle Verzerrungen durch nicht beeinflussbare Faktoren wie die Zusammensetzung des Patientenguts und unterschiedliche strukturelle Gegebenheiten berücksichtigt werden. Dies trägt dazu bei, maßgeschneiderte Qualitätsverbesserungsstrategien zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Versorgungseinrichtungen gerecht werden.
Public Health Surveillance
Echtzeitdaten aus der Krankenversorgung sind für die Public Health Surveillance von großem Wert [68]. Dabei ist die Automatisierung und Interoperabilität der Datenerhebung, -übertragung und -kommunikation notwendig, um den Datenfluss aufrechtzuerhalten und Ressourcen zu schonen.
Viele technische, fachliche und organisatorische Herausforderungen wurden durch Maßnahmen im Rahmen der Bewältigung der Covid-19 Pandemie überwunden, da die Pandemie die Entwicklung zukunftsfähiger Systeme vorangetrieben hat. Ein Beispiel ist ein System, das Notaufnahmedaten in Echtzeit verarbeitet und für Public-Health-Akteure zugänglich macht. Aktuell bieten das SUMO-System des Robert Koch-Instituts und die Aufenthaltsdauer in den Notaufnahmen des Infektionsradars des Bundesministeriums für Gesundheit wichtige Daten, die aus dem AKTIN-Notaufnahmeregister ausgeleitet werden [69, 70]. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Entwicklung eines gesetzlichen Rahmens sind entscheidend für den langfristigen Erfolg.
I – Ausblick
In Deutschland gewinnt die klinische Akut- und Notfallmedizin aufgrund des medizinischen Fortschritts, der demografischen Entwicklung und der Veränderungen der ambulanten Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen eine zunehmende Bedeutung.
Mit Umsetzung der vorliegenden Strukturempfehlungen von DGINA und DIVI wird eine weitere Professionalisierung der klinischen Akut- und Notfallmedizin angestrebt. Ob diese in der aktuell vorhandenen Weiterbildungsstruktur mit Zusatzweiterbildung in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, als eigenständige Fachdisziplin oder einer Kombination aus beidem umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Im Bereich der Notfallpflege wäre eine bundesweite Musterweiterbildungsverordnung zur Vereinheitlichung der Qualifikationsmaßnahmen wünschenswert. Zudem sollte das Angebot von Masterstudiengängen mit Vertiefung Notfallpflege ausgebaut werden.
Den Universitätskliniken wird auch zukünftig eine maßgebliche Rolle zukommen: Mit der weiteren Implementierung von Lehrstühlen für das Fachgebiet der klinischen Akut- und Notfallmedizin wird der Professionalisierung in den Säulen von Forschung, Lehre und Krankenversorgung Rechnung getragen.
Darüber hinaus müssen im Kontext der o. g. Veränderungen neue sektorenübergreifende Strukturen (wie z. B. in einem Integrierten Notfallzentrum) etabliert werden, die eine enge Kooperation zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor der Notfallversorgung ermöglichen, um einen nahtlosen Versorgungsprozess sicherzustellen.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
T. Brod, M. Bernhard, S. Blaschke, C. Dodt, P. Dormann, S. Drynda, R. Dubb, A. Gries, F. Hoffmann, U. Janssens, A. Kaltwasser, A. Markewitz, M. Möckel, V. Pedersen, M. Pin, F. Walcher und C. Wrede geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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