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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

26. Eingliederungshilfen bei drohender seelischer Behinderung

verfasst von : Regina Scherf

Erschienen in: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Sexueller Missbrauch kann eine seelische Behinderung auslösen. Der Gesetzgeber hat in § 35a SGB VIII eine Wiedereingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vorgesehen. Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer möglichen Hilfe und das Verfahren der Beantragung.
Literatur
Zurück zum Zitat Wiesner R (2011) SGB VIII Kinder und Jugendhilfe, Kommentar, 4. Aufl. C. H. Beck, München Wiesner R (2011) SGB VIII Kinder und Jugendhilfe, Kommentar, 4. Aufl. C. H. Beck, München
Metadaten
Titel
Eingliederungshilfen bei drohender seelischer Behinderung Behinderung drohende seelische
verfasst von
Regina Scherf
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-44244-9_26