01.06.2015 | PflegeKarriere
Neues Berufsbild
Eigenverantwortlich Leben retten
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 6/2015
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Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz — NotSanG). Das größte Novum des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Gesetzes: Notfallsanitäter können heilkundliche Maßnahmen eigenständig durchführen.
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