18.10.2019 | Originalien
Ehefrau contra Patientenverfügung: eine kasuistisch inspirierte rechtliche und ethische Klärung
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 8/2019
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Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind zwei von Patienten zunehmend genutzte Instrumente der vorausverfügenden Selbstbestimmung. Bei ihrem kombinierten Einsatz, wie er in Deutschland überwiegend empfohlen wird, kann es in der Anwendungsrealität zu unterschiedlichen Diskrepanzen zwischen Wortlaut oder Interpretation der Patientenverfügung und der Auslegung des geltenden Patientenwillens durch den Vorsorgebevollmächtigten kommen. In einer der hierbei möglichen Konstellationen möchte der Vorsorgebevollmächtigte eine einschlägige und eindeutige Patientenverfügung überstimmen, indem er auf seine privilegierte Kompetenz zur Beurteilung der „echten“ Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Patientenwillens verweist. Solche Fälle – strikt zu unterscheiden von Fällen mit echten oder vermeintlichen Interpretationsspielräumen in der Patientenverfügung – können eine normative Verunsicherung und erhebliche psychische Belastungen für alle Beteiligten bedeuten.
Anhand eines exemplarischen realen (nicht vor Gericht gekommenen) Klinikfalls aus dem Jahr 2015 werden rechtliche, ethische und pragmatische Aspekte der skizzierten Konstellation diskutiert. Ethisch wird vor einem, gegenwärtig offenbar auch von juridischer Exegese mitverschuldeten Rückfall in einen getarnten Behandlungspaternalismus gewarnt.
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