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Gestellung von Rotkreuzschwestern DRK-Gesetz geändert

  • 01.09.2017
  • PflegeAktuell
Erschienen in:

Auszug

_ Gute Nachrichten für den Verband der Schwesternschaften: Die Änderung des DRK-Gesetzes ist im BGBl. veröffentlicht. Damit wird die unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern weiterhin möglich sein. Die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten wird nicht mehr gelten. …
Titel
Gestellung von Rotkreuzschwestern
DRK-Gesetz geändert
Verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
01.09.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 9/2017
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-017-2943-z
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