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Erschienen in: Pflegezeitschrift 5/2018

01.04.2018 | Pflegemanagement

Angeklagt? Darauf schaut der Gutachter

Dekubitus effizient und nachvollziehbar dokumentieren

verfasst von: Prof. Dr. med. Klaus Hager, Roswitha Boenke

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 5/2018

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Zusammenfassung

Ein Dekubitus sollte verhindert und, falls er doch entsteht, als „Notfall“ betrachtet und energisch behandelt werden. Pflegekräfte und Ärzte müssen dabei als Team zusammenarbeiten. Die Ärzte sollten rechtzeitig informiert werden — gerade bei einer Verschlechterung. Die Vorgaben des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ müssen beachtet und die angeordneten und durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden. Entscheidend ist dabei nicht die Quantität, sondern die Qualität der Dokumentation.
Metadaten
Titel
Angeklagt? Darauf schaut der Gutachter
Dekubitus effizient und nachvollziehbar dokumentieren
verfasst von
Prof. Dr. med. Klaus Hager
Roswitha Boenke
Publikationsdatum
01.04.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 5/2018
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-018-0488-7

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