Eine Zeitlang sah es so aus als wäre die Selbstständigkeit in den Pflegeberufen obsolet. In einem Spitzengespräch der Sozialversicherungsträger auf höchster Ebene behaupteten diese, dass selbstständige Pflegekräfte in aller Regel als Arbeitnehmer gelten, also scheinselbstständig sind. Aktuelle Gerichtsurteile haben wieder Bewegung in das Thema gebracht. Worauf kommt es an?