Ab 2025 wird die "elektronische Patientenakte für alle" eingeführt. Allerdings werden Pflegefachpersonen darin bisher nur Leserechte zugebilligt. Ein großes Manko, so der DPR.
Ohne die Daten zur pflegerischen Situation bleiben nach Ansicht des DPR zentrale Qualitätsinformation in der ePA unberücksichtigt.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat am Dienstag Schreibrechte für Pflegefachpersonen in der elektronischen Patientenakte (ePA) eingefordert. Nur so könne ein „vollständiges Gesamtbild der medizinischen und pflegerischen Versorgung“ entstehen, das die Grundlage für bessere Entscheidungen in der Behandlung und Pflege bilde. Ohne die Beteiligung der Profession bleibe die ePA unvollständig.
Meilenstein mit Informationslücken
Zwar spricht auch der DPR von der ePA als „Meilenstein". So ermögliche sie einen besseren Überblick über Gesundheitsdaten, was die medizinische Versorgung transparenter mache und zu einer besseren Vernetzung beitrage. Auch unnötige Mehrfachuntersuchungen könnten vermieden werden.
Allerdings bleiben für den DPR ohne die Daten zur pflegerischen Situation zentrale Qualitätsinformation unberücksichtigt: „Dieses gravierende Informations- und Qualitätsdefizit kann nicht länger ignoriert werden“, erklärt DPR-Vizepräsidentin Irene Maier.
Die Einbindung von Pflegefachberufen und deren Kompetenzen in die ePA sei essenziell, um alle patientenbezogenen Daten für eine zukunftsweisende Versorgung und Digitalisierung im Gesundheitswesen bereitzustellen. Maier warnte: „Ohne die Pflege bleiben die Versorgung, Qualität und Innovation auf der Strecke.“
Derzeit sind für Pflegefachpersonen nur Leserechte in der ePA vorgesehen. Diese wird ab 2025 für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte als „elektronische Patientenakte für alle“ eingeführt. Offizieller Start ist am 15. Januar 2025 in verschiedenen Modellregionen. Verläuft die vierwöchige Pilotphase reibungslos, soll ab Mitte Februar das bundesweite Roll-out erfolgen. (ne)