Pflege und Sozialverbände fordern Nachbesserungen beim Digital-Gesetz (DigiG) der Bundesregierung. Ohne langfristige Finanzierung sei keine Digitalisierung möglich. Eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale soll für Ausgleich sorgen.
Um die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, braucht es eine dauerhafte Finanzierung sämtlicher Digitalisierungskosten.
Die in den Digitalgesetzen geplanten Maßnahmen greifen im Bereich der Akut- und Langzeitpflege nicht weit genug. Das bemängelte am Dienstag das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“. Darin haben sich acht Verbände, darunter der Deutsche Pflegerat (DPR), zusammengetan, „um die Digitalisierung der Pflege voranzubringen“.
Dauerhafte Finanzierung der Digitalisierungskosten notwendig
Hauptkritikpunkt des Bündnisses: In Heimen und ambulanten Pflegediensten fehlt nach wie vor eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur. Zur Verfügung stünden bislang lediglich Einmalzahlungen, die oftmals schon ausgeschöpft seien, sowie Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Kosten für Personal, Wartung, fortlaufende Schulungen, technische Nachrüstungen sowie Updates und weitere Folgeaufwendungen seien jedoch dadurch nicht abgedeckt.
Die digitale Infrastruktur in den Einrichtungen umfasse neben der TI auch Anwendungen zur Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Tourenplanung, Dienstplanung sowie digitale Assistenzsysteme oder KI in der Pflege, betonten die Verbände. Solche Aufwendungen fielen nicht nur einmalig an und könnten nicht allein durch die zu Pflegenden getragen werden, warnt das Bündnis.
Die Kosten seien auf Dauer in den Verhandlungen der Leistungsentgelte angemessen zu berücksichtigen. Das Verbändebündnis schlägt daher eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale pro Pflegetag bzw. pro Pflegeeinsatz vor.
Zudem mahnte das Bündnis dazu, die Expertise aller relevanten Akteure "transparent, fortlaufend und verlässlich" in die Gestaltung der Pflegedigitalisierung einzubeziehen. (ne)