Skip to main content

17.02.2020 | Nachrichten

BMG ermittelt Grad der Digitalisierung mit Umfrage

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Die Bundesregierung will die Digitalisierung in der Pflege vorantreiben, um Pflegefachpersonen zu entlasten. Eine Umfrage zum Status Quo soll den aktuellen Digitalisierungsgrad ermitteln. 

Der Grad der Digitalisierung in der Altenpflege ist weitgehend unbekannt. Um ein systematisches Bild zum Stand der Techniknutzung und Digitalisierung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu erhalten, fördert das Bundesgesundheitsministerium eine Umfrage zum Technikeinsatz in Pflegeeinrichtungen.

Ziel sei, den Digitalisierungsstand in der Pflegebranche Stand Anfang 2020 zu ermitteln, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Kordula Schulz-Asche. In einer Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hatten 2017 rund 27 Prozent der befragten Einrichtungen angegeben, eine elektronische Pflegedokumentation einzusetzen. Im Gemeinschaftsvorhaben „Pflege 4.0“ der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und des Bundesarbeitsministeriums bekundeten dagegen 70 Prozent der Befragten, elektronisch zu dokumentieren.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat die Koalition einen Zuschuss für Heime eingeführt, die ihr Personal durch digitale Technik entlasten. Die Kofinanzierung beträgt 40 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens aber 12 000 Euro. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz besteht zudem die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, sich freiwillig an die TI-Infrastruktur anbinden zu lassen. Die Grünen-Fraktion fordert unterdessen, an dieser Stelle nachzulegen. Mit einem Pakt für die Digitalisierung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen solle der Investitionsbedarf von zwei Milliarden Euro im Jahr gestemmt werden, heißt es in einem Positionspapier.

Zudem solle der Innovationsfonds stärker für Pflegethemen geöffnet werden. Dazu solle die Pflegeversicherung der gesetzlichen Kassen 40 statt wie bisher fünf Millionen Euro beisteuern. (af)

print
DRUCKEN