Zusammenfassung
Auf Initiative des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ (RKTM) wurden übergreifende Leitlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt, zur Intervention sowie zur Aufarbeitung in Institutionen erarbeitet. Der zu erstellende Handlungsplan zur Intervention im Falle eines sexuellen Kindesmissbrauchs sieht unter anderem die Einbeziehung von Polizei und Staatsanwaltschaft „in Übereinstimmung mit den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden“ des BMJ vor. Diese sollen sicherstellen, dass Verdachtsfälle in Einrichtungen künftig grundsätzlich – ggf. über den Umweg einer Zurückstellung der Anzeige, bis das Opfer diese mittragen kann – eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden nach sich ziehen. Die Autorin beschreibt die Mindeststandards, das leitliniengemäße Vorgehen bei sowie die Entscheidung über die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, zeigt aber ebenso kritisch die praktischen Konsequenzen und möglichen Einschränkungen auf.