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Erschienen in: Pflegezeitschrift 6/2017

01.06.2017 | Pflegemanagement

Gegen Pflichten verstoßen

Die Abmahnung — Gelbe Karte am Arbeitsplatz

verfasst von: Martina Weber

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 6/2017

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Zusammenfassung

Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie das korrekte Verhalten genau benennen und für den Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen. Besonders schwere Verstöße, bei denen der Arbeitnehmer damit rechnen musste, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt, bedürfen keiner Abmahnung. Das abgemahnte Verhalten und das Verhalten, auf das der Arbeitgeber später seine Kündigung stützt, müssen wertungsmäßig auf einer Ebene liegen, zum Beispiel Pflichtverletzungen hinsichtlich der Arbeitszeit.
Literatur
Zurück zum Zitat Müller-Glöge, R., Preis, U., Schmidt, I. (Hrsg.) (2017): Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. 17. Auflage, C.H. Beck, München Müller-Glöge, R., Preis, U., Schmidt, I. (Hrsg.) (2017): Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. 17. Auflage, C.H. Beck, München
Zurück zum Zitat Weber, M. (2007): Arbeitsrecht für Pflegeberufe. Handbuch für die Praxis, Kohlhammer, Stuttgart Weber, M. (2007): Arbeitsrecht für Pflegeberufe. Handbuch für die Praxis, Kohlhammer, Stuttgart
Metadaten
Titel
Gegen Pflichten verstoßen
Die Abmahnung — Gelbe Karte am Arbeitsplatz
verfasst von
Martina Weber
Publikationsdatum
01.06.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 6/2017
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-017-0092-2

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