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01.02.2017 | PflegeAlltag
Lohnfortzahlung bei Langzeit-AU
Diagnosen dürfen länger geheim bleiben
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2017
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Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, würden manche Arbeitgeber gern die Diagnosen kennen, um sich gegebenenfalls die Lohnfortzahlung zu sparen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg aber stärkte Schweigepflicht und Datenschutz.