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Lohnfortzahlung bei Langzeit-AU Diagnosen dürfen länger geheim bleiben

  • 01.02.2017
  • PflegeAlltag
Erschienen in:

Zusammenfassung

Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, würden manche Arbeitgeber gern die Diagnosen kennen, um sich gegebenenfalls die Lohnfortzahlung zu sparen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg aber stärkte Schweigepflicht und Datenschutz.
Titel
Lohnfortzahlung bei Langzeit-AU
Diagnosen dürfen länger geheim bleiben
Verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
01.02.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 2/2017
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-017-2633-x