Der Übergang von der psychiatrischen stationären Behandlung in das häusliche Umfeld
Bedeutsame Aspekte aus der Perspektive von Betroffenen und Angehörigen – eine qualitative Studie
- Open Access
- 10.11.2025
Zusammenfassung
Hintergrund
In den deutschsprachigen Ländern werden Menschen mit psychischen Erkrankungen trotz der Prämisse „ambulant vor stationär“ häufig stationär behandelt. In den letzten zwei Jahrzehnten zeigte sich ein deutlicher Anstieg stationärer psychiatrischer Aufenthalte bei gleichzeitiger Verkürzung der Aufenthaltsdauer und Zunahme der Wiedereintritte (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2018; Schuler et al. 2023). Der Übergang in das häusliche Umfeld wird von Betroffenen und Angehörigen trotz ambulanter Weiterbehandlung oft als große Herausforderung erlebt (Hegedüs et al. 2013). Betroffene bezeichnen die Entlassung als Wechsel in eine fremde Welt und werden zu Hause mit Ängsten, Einsamkeit und Unsicherheiten in der Gesellschaft konfrontiert, was wiederum zum Rückfall oder zum Wiedereintritt führen kann (Keogh et al. 2015; Redding et al. 2017). Zudem können die ersten Wochen nach dem Austritt als kritische Phase bezeichnet werden, da in dieser Zeit ein deutlich erhöhtes Suizidrisiko besteht (Aaltonen et al. 2024; Chung et al. 2019).
Angehörige stellen eine wichtige Ressource in der Unterstützung der betroffenen Person in dieser Übergangsphase dar (Gerson und Rose 2012; Hajebi et al. 2019). Damit sind alle Personen gemeint, die in einem engen Verhältnis zur entsprechenden Person stehen und in ihr Lebensumfeld gehören (Wepf et al. 2017). Auch Angehörige erleben in diesem Übergang ihrer nahestehenden Person häufig Unsicherheiten sowie Ängste aufgrund der Erkrankung und Behandlung (Hegedüs et al. 2023). Sie fühlen sich oft zu wenig unterstützt und alleingelassen, was zu Frustration, Hilflosigkeit, Ohnmacht und Erschöpfung führen kann (Bock 2013; Gerson und Rose 2012; Hajebi et al. 2019). Daher stellt dieser Übergang auch für Angehörige eine kritische Phase dar (Cutcliffe et al. 2012; Nolan et al. 2011).
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Das Erleben Betroffener und Angehöriger in diesem Übergang wurde in qualitativen Studien bereits untersucht (Cutcliffe et al. 2012; Gerson und Rose 2012; Hajebi et al. 2019; Nolan et al. 2011; Redding et al. 2017). Viele der Studien bilden durch ihr Alter nicht mehr den aktuellen Stand ab und stammen aus Ländern wie der USA, Kanada, England oder Iran, was die Übertragbarkeit der Resultate auf die hiesigen Gesundheitssysteme limitiert. Zudem wurde bisher kaum untersucht, welche Aspekte in der kritischen Phase der ersten Wochen des beschriebenen Übergangs für Betroffene und Angehörige konkret von Bedeutung sind.
Forschungsfrage
Ziel der vorliegenden Studie ist es, zentrale Aspekte, Wünsche und Bedürfnisse, die für Betroffene und ihre Angehörigen in den ersten Wochen des Übergangs von der psychiatrischen stationären Behandlung in das häusliche Umfeld von Bedeutung sind, zu identifizieren. Ausgehend von dieser Zielsetzung werden folgende zwei Forschungsfragen formuliert:
-
Welche Aspekte sind für Betroffene und Angehörige in den ersten Wochen des Übergangs von der psychiatrischen stationären Behandlung in das häusliche Umfeld bedeutsam?
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Welche Wünsche und Bedürfnisse sollen in dieser Übergangsphase berücksichtigt werden?
Methode
Es handelt sich um eine qualitative deskriptive Studie, welche eine vertiefte Auseinandersetzung und Beschreibung der unterschiedlichen Wahrnehmungen, Erfahrungen und Präferenzen der Betroffenen und Angehörigen ermöglicht (Doyle et al. 2020). Dazu wurden Einzelinterviews mit Betroffenen und Angehörigen durchgeführt.
Stichprobe
In die Studie wurden sechs erwachsene Betroffene und sechs Angehörige eingeschlossen. Die Einschlusskriterien der Betroffenen umfassten gute mündliche Deutschkenntnisse, eine stationäre psychiatrische Behandlung von einer Dauer von mindestens drei Tagen sowie einen Austritt in das häusliche Umfeld. Psychiatrische Diagnose und Schweregrad der Erkrankung wurden nicht berücksichtigt, um bedeutsame Aspekte und Bedürfnisse im Übergang diagnoseunabhängig erfassen zu können. Angehörige wurden eingeschlossen, wenn ihre nahestehende Person den Einschlusskriterien der Betroffenen entsprach und sie diese nach eigener Einschätzung in irgendeiner Form unterstützen. Betroffene und Angehörige konnten auch unabhängig voneinander an der Studie teilnehmen. Ein paarweiser Einschluss war keine Bedingung. Mit diesem Vorgehen konnten wechselseitige Beeinflussungen in der Datenerhebung vermieden und dadurch Sichtweisen der Betroffenen und Angehörigen unverzerrt erhoben werden (Döring und Bortz 2017). Die Fallzahl von sechs Betroffenen und sechs Angehörigen ergab sich aus pragmatischen Überlegungen sowie der Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Teilnahme. Eine Datensättigung wurde im Rahmen dieser Studie nicht angestrebt.
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Rekrutierung
Die Rekrutierung der Betroffenen fand in einer psychiatrischen Klinik in der Deutschschweiz von Oktober 2022 bis Januar 2023 statt. Die Erstautorin informierte Behandlungsteamleitungen von sechs Abteilungen über Ziel und Ablauf der Studie sowie Ein- und Ausschlusskriterien. Diese teilten ihr fortlaufend potenzielle Studienteilnehmende mit. Angehörige wurden in zwei Angehörigengruppen derselben Klinik, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden, rekrutiert. In diesen Gruppen wurden Angehörige von der Erstautorin über die Studie informiert, sodass sie sich direkt bei ihr melden konnten. Potenzielle Studienteilnehmenden wurden von der Erstautorin kontaktiert und erhielten weitere mündliche sowie schriftliche Informationen zur Studie.
Datenerhebung
Die Datenerhebung erfolgte mittels halbstrukturierter Leitfadeninterviews in Einzelgesprächen mit für Betroffene und Angehörige angepassten Versionen. Als Vorprüfung wurden die beiden Leitfäden durch eine Expertin aus Erfahrung (Genesungsbegleiterin) und eine Fachperson auf Verständlichkeit und Inhalt geprüft. Zusätzlich wurde als Pretest je ein Interview mit einer Betroffenen und einer Angehörigen durchgeführt. Die beiden Pretests ergaben keine inhaltlich relevanten Veränderungen der Leitfäden, weshalb die erhobenen Daten in die Analyse einbezogen wurden. Die Interviews sollten innerhalb der ersten fünf Wochen nach der Entlassung stattfinden. Als Gesprächsort konnten die Teilnehmenden ihr zu Hause oder öffentliche Orte wählen. Unmittelbar vor dem Interview wurden die Einverständniserklärung besprochen und unterzeichnet sowie soziodemografische Daten erhoben. Die Interviews wurden im schweizerdeutschen Dialekt geführt und elektronisch aufgezeichnet.
Datenauswertung
Die Transkription der Interviews erfolgte nach dem semantisch-inhaltlichen System von Dresing und Pehl (2018). Sowohl für die Transkription als auch für die Datenanalyse wurde die Software MAXQDA eingesetzt (VERBI Software 2021). Die Analyse der Daten erfolgte anhand der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz und Rädiker (2022). Haupt- und Subkategorien wurden induktiv am Textmaterial gebildet. Die Kategorienbildung erfolgte in mehreren Durchgängen, wobei zunächst offene Codierungen vorgenommen und anschließend thematisch gruppiert wurden. Die gebildeten Kategorien wurden in regelmäßigen Abständen mit Forschungskolleginnen und -kollegen und den Mitautor:innen, kritisch diskutiert und das Kategoriensystem so stetig weiterentwickelt. In diesen Austauschtreffen wurde auch die eigene Rolle der Forscherin reflektiert.
Ethische Aspekte
Bei der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) wurde eine Zuständigkeitsabklärung eingereicht. Da die Studien nicht unter das Humanforschungsgesetz fällt, erklärte sie sich als nicht zuständig (BASEC Req-2022-01070). Ethische Aspekte zum Schutz der Teilnehmenden wurden vollumfänglich berücksichtigt. Die Studienteilnehmenden erhielten ausführliche mündliche und schriftliche Informationen über die Studie und gaben ihre schriftliche Einwilligung. Sie hatten jederzeit die Möglichkeit, ihre Teilnahme zu beenden, und konnten sich bei Fragen oder Problemen an eine Ansprechperson wenden. Zur Wahrung des Datenschutzes wurden die Daten bei der Transkription pseudonymisiert, indem den Teilnehmenden Buchstaben und Zahlen zugeordnet wurden. Die Audiodateien wurden auf einem gesicherten Laufwerk gespeichert.
Ergebnisse
Stichprobe
Insgesamt wurden zwischen Oktober 2022 und Januar 2023 12 Einzelinterviews (je sechs) mit Betroffenen und Angehörigen durchgeführt. Sie fanden zwei bis fünf Wochen nach der Entlassung der betroffenen Person statt und dauerten zwischen 38 und 65 min. Die Betroffenen wiesen zwischen einem und drei Klinikaufenthalten auf und waren im Durchschnitt 41 Jahre alt (Spannbreite: 26–60; Zusatzmaterial online: Online-Tab. 1). Bei den Angehörigen handelt es sich um einen Lebenspartner, zwei Mütter, zwei Väter und einen Bruder mit einem durchschnittlichen Alter von 54 Jahren (31–64) (Zusatzmaterial online: Online-Tab. 2).
Bedeutende Aspekte im Übergang
Betroffene und Angehörige nannten thematisch dieselben bedeutenden Aspekte im Übergang von der stationären psychiatrischen Behandlung in das häusliche Umfeld. Somit konnten induktiv am Textmaterial folgende Hauptkategorien gebildet werden: Behandlung und Unterstützung durch Fachpersonen, den Alltag nach der Entlassung, das soziale Umfeld sowie Verantwortung und Selbstfürsorge. Zudem wurden in den beiden ersten Hauptkategorien noch je vier bzw. zwei Subkategorien identifiziert (Zusatzmaterial online: Online-Tab. 3).
Behandlung und Unterstützung durch Fachpersonen
Zusammenarbeit zwischen Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen
Betroffene und Angehörige wünschten sich eine partizipative Zusammenarbeit mit Fachpersonen. Damit sind Personen gemeint, die als Fallführung und Bezugsperson in die Behandlung involviert sind, unabhängig deren Berufsgruppe. Für die Angehörigen waren die Offenheit der Fachpersonen ihnen gegenüber, das Signalisieren von Gesprächsbereitschaft und auch die Möglichkeit, sich bei Fragen jederzeit melden zu können, sehr relevant:
„Offenheit, das ist wichtig. Dass man merkt, man ist nicht da irgendwie unerwünscht.“ (A5, Abs. 61)
Dabei betonten Betroffene wie auch Angehörige die Wichtigkeit von Angehörigengesprächen, welche einen direkten Austausch untereinander ermöglichten. Angehörige wünschten sich, bereits frühzeitig in die Behandlung involviert zu sein. Zum einen beschrieben sie rückblickend, dass sie sich früher hätten aktiv einbringen sollen, und zum anderen wünschten sie sich, von Fachpersonen aktiv einbezogen zu werden. Sie machten die Erfahrung, dass den Fachpersonen viele Informationen aus dem Alltag ihrer nahestehenden Person fehlten. Daher war es ihnen wichtig, ihre Erfahrungen und ihre Einschätzung der Situation einbringen zu können, was zu einem ganzheitlicheren Bild der Gesamtsituation führte, sodass mögliche Herausforderungen nach der Entlassung frühzeitig thematisiert werden konnten:
„Dass man dort auch wieder mal integriert ist in diesen Gesprächen. ... Weil WIR sehen ja, wie sie dann schlussendlich dann zu Hause ist.“ (A1, Abs. 105)
Betroffene wie auch Angehörige wünschten sich, dass Angehörigen bereits während der stationären Behandlung Informationen zu Krankheitsbild und der Behandlung vermittelt werden und sie die Möglichkeit haben, ihre Fragen zu klären. Viele Angehörige erlebten Unsicherheiten und Gefühle der Hilflosigkeit im Umgang mit ihrer nahestehenden Person und hinsichtlich der Zeit nach der Entlassung. Eine betroffene Person beschrieb:
„An dieser Hilflosigkeit ist er fast kaputt gegangen. Weil ER nicht wusste wie mit mir umgehen.“ (B4, Abs. 62)
Daher wünschten sich Betroffene wie auch Angehörige insbesondere vor der Entlassung nochmals ein Angehörigengespräch, um die Nachsorge sowie den Alltag zu Hause zu besprechen und Fragen zu klären. Eine angehörige Person erlebte dies folgendermaßen:
„Man wird ein wenig für dumm verkauft, und nachher muss man gleichwohl plötzlich parat stehen.“ (A5, Abs. 119)
Angehörigengespräche auch außerhalb der Bürozeiten wurden von Angehörigen und auch von Betroffenen als wichtiger Aspekt genannt, da ansonsten insbesondere arbeitstätigen Angehörigen eine Teilnahme verwehrt bleibe.
Quantität und Intensität der Gespräche mit Fachpersonen
Betroffene und Angehörige berichteten, dass Gespräche zwischen Betroffenen und Fachpersonen während der stationären Behandlung oft ausfielen oder verschoben wurden und dadurch nur unregelmäßig stattfanden. Ihre Erwartung war, in der stationären Behandlung mehr und intensivere Gespräche zu führen als in der ambulanten. Gewünscht wurde eine intensive therapeutische Begleitung mit einem bis zwei Gesprächen/Woche.
Betreuungskontinuität
Betroffene wie auch Angehörige nannten Betreuungskontinuität als zentralen Aspekt im Übergang. Betroffene wünschten sich unmittelbar in den ersten Tagen nach der Entlassung ein Erstgespräch mit einer ambulant tätigen Fachperson:
„Das war mir wichtig. … Es ist am nächsten Tag schon jemand hier. Zum Schauen, wie es mir geht.“ (B2, Abs. 166)
Dabei erlebten Betroffene die Grenzen der Behandlungssettings als starr:
„So wie ich auf die Akut hineingeworfen worden bin, bin ich von der Station wieder hinausgeworfen worden. Es ist einfach drin oder draußen. Es gibt nichts anderes.“ (B6, Abs. 156)
Sie wünschten sich durchlässigere Grenzen und somit eine übergreifende Betreuung und Behandlung. Dazu nannten Betroffene Erstgespräche mit der ambulant tätigen Pflegefachperson vor der Entlassung, Telefongespräche mit den Fachpersonen der stationären Behandlung nach der Entlassung sowie Rundtischgespräche mit Angehörigen oder anderen involvierten Personen, wie Arbeitgebenden, als wichtige Maßnahmen im Übergang. Diese ermöglichten einen frühen Beziehungsaufbau zur Fachperson der ambulanten Behandlung vor der Entlassung, eine gemeinsame Evaluation der Entlassung mit den Fachpersonen der stationären Behandlung sowie die Planung weiterer Maßnahmen. Dabei war Betroffenen und Angehörigen wichtig, dass ihnen sowohl während der stationären Behandlung als auch im häuslichen Umfeld stets eine vertraute Fachperson oder ein vertrautes Behandlungsteam als Notfallkontakt zur Verfügung steht. Zentral war insbesondere, das Vertrauensverhältnis diesen Fachpersonen gegenüber, unabhängig der Berufsgruppe und unabhängig davon, ob diese in die aktuelle oder eine frühere Behandlung involviert waren. Eine betroffene Person beschrieb:
„Zu wissen, wenn es jetzt hart auf hart kommt, hätte ich die Nummer der Station und die kennen mich. Die könnten gerade dort einhaken. … Das hat mir Sicherheit gegeben.“ (B1, Abs. 52)
Die Kontinuität der Behandlung wurde zudem durch Verzögerungen in der Bereit- und Zustellung des Entlassungsberichts erschwert. Meist lag dieser den ambulant tätigen Fachpersonen beim Erstgespräch noch nicht vor. So mussten die Betroffenen erneut ihre Geschichte erzählen und die Behandlung konnte nicht unmittelbar fortgesetzt werden. Daher forderten Betroffene und Angehörige, dass der Entlassungsbericht bereits vor dem ambulanten Erstgespräch vorliegt.
Reduktion der Behandlungsintensität
Der Reduktion der Behandlungsintensität von der stationären Behandlung in das häusliche Umfeld wurde von vielen Betroffenen und Angehörigen als zu stark empfunden. Sie erlebten die stationäre Behandlung als künstliche Welt, in welcher eine Vorbereitung auf die Zeit nach der Entlassung im eigenen Zuhause nur bedingt möglich ist:
„Ich bin dort in einer Blase drin. Ich habe keine Ahnung, was es mir draußen nützt. Ich sehe es erst nachher.“ (B6, Abs. 64)
Betroffene und Angehörige wünschten sich als Vorbereitung bereits während der stationären Behandlung, mehrere Tage pro Woche zu Hause verbringen zu können. Die Betroffenen erkannten dadurch, mit welchen Herausforderungen sie im häuslichen Umfeld konfrontiert werden, und beschrieben dies als wichtigen Bestandteil der Entlassungsvorbereitung. Sie betonten die Wichtigkeit einer kontinuierlichen Reduktion der Behandlungsintensität, um zunehmend wieder Verantwortung übernehmen und die Selbstständigkeit stärken zu können. Dazu wünschten sie sich Angebote wie Tageskliniken, Home Treatment oder ambulante psychiatrische Pflege.
Die frühzeitige Planung dieser Nachsorge nannten sie als weitere zentrale Entlassungsvorbereitung, um Wartezeiten nach der Entlassung verhindern und Betreuungskontinuität gewährleisten zu können. Während einige Betroffene ihre Nachsorge eigenständig organisieren wollten, empfanden andere die Suche nach freien Therapieplätzen als große Herausforderung. Sie wünschten sich daher gezielte Informationen sowie Unterstützung bei der Planung der Nachsorge:
„Ich habe sicher etwa zwanzig Telefone gemacht. … Und ich habe da auch Tränen vergossen, weil ich einfach das Gefühl hatte, ich wurde alleingelassen mit dem Ganzen. Da haben sie mir einfach eine Liste in die Finger gedrückt.“ (B4, Abs. 14)
Betroffene und Angehörige nannten einen Notfallplan als weiteren wichtigen Aspekt im Übergang, in welchem Frühwarnzeichen, Bewältigungsstrategien und Notfallkontakte besprochen und schriftlich festgehalten wurden. Darüber hinaus wünschten sich die Betroffenen, frühzeitig für mögliche Stolpersteine nach der Entlassung sensibilisiert zu werden, um sich gezielt vorbereiten und schwierige Situationen bewältigen zu können.
Alltag nach der Entlassung
Tagesstruktur
Die Tagesstruktur im häuslichen Umfeld wurde von Betroffenen und Angehörigen als zentraler Aspekt im Übergangsprozess benannt. Viele Betroffene erlebten die eigenständige Gestaltung des Tagesablaufs als herausfordernd. Sie wünschten sich daher Unterstützung durch eine Fachperson, sowohl vor als auch nach der Entlassung zur regelmäßigen Planung und Evaluation der Tagesstruktur. Während einige Betroffene ihren Alltag nach der Entlassung übermäßig füllten und kaum Pausen einlegten, was zu Überlastung führte, hatten andere Schwierigkeiten, Aktivitäten zu planen und umzusetzen. Eine betroffene Person schilderte:
„Im Wochenplan haben wir dann dort kleine Sachen reingetan, weil ich mir sonst wieder viel zu viel aufhalse.“ (B4, Abs. 36)
Arbeitswiedereinstieg
Die Erwerbstätigkeit wurde von den Teilnehmenden als wichtiger Teil der Tagesstruktur beschrieben. Sie nannten Gespräche gemeinsam mit Arbeitgebenden und Fachpersonen als wertvolle Entlassungsvorbereitung. Diese ermöglichten die Abstimmung zukünftiger Arbeitsinhalte, die Planung von Arbeitsversuchen vor der Entlassung sowie die Gestaltung des Wiedereinstiegs. Betroffenen war es außerdem wichtig, ihre Situation gegenüber Arbeitgebenden transparent zu machen, um Verständnis und Unterstützung zu fördern:
„Dass ich gewisse Aufgaben nicht mehr übernehmen werde. Das hat eine Beruhigung gegeben. Auch dass sie sich meiner Situation bewusst sind. … Vorher war ich noch nicht bereit zum Nach-Hause-Gehen. Weil die Situation nicht geklärt gewesen ist.“ (B3, Abs. 52)
Soziales Umfeld
Das soziale Umfeld spielte eine zentrale Rolle für Betroffene und wurde als wichtige Unterstützung im Übergang genannt. Dieses umfasste insbesondere Familienmitglieder und Freunde. Betroffene wünschten sich vom sozialen Umfeld nicht anders behandelt zu werden als vor der stationären Behandlung. Dennoch nannten sie als zentralen Aspekt das Verständnis und die Akzeptanz des sozialen Umfelds für die Erkrankung und mögliche Einschränkungen im Alltag. Wesentlich war dabei das Gefühl der Zugehörigkeit. Konkret wünschten sie sich vom sozialen Umfeld, trotz der Erkrankung anerkannt und nach der Entlassung aktiv kontaktiert und einbezogen zu werden:
„Ich hätte schon gerne, dass gewisse Leute einen Schritt auf mich zu gemacht hätten … Einfach die Anerkennung: ‚Du gehörst zu unserem Freundeskreis, auch wenn du jetzt in der Klinik warst. Wir akzeptieren dich so wie du bist.‘“ (B2, Abs. 56)
Verantwortung und Selbstfürsorge
Betroffenen war im Übergang wichtig, dass sie wieder Selbstverantwortung übernehmen können und zurück in die Selbstständigkeit gelangen. Angehörige erkannten für sich, dass sie nicht die alleinige Verantwortung tragen können, sondern diese auch wieder abgeben müssen:
„Ich habe immer das Gefühl gehabt, ich würde gerne sogar tauschen mit ihr, dass es ihr wieder gut geht. Und das ist einfach nicht richtig. Es ist ihr Leben, und das habe ich gelernt in dieser ganzen Phase: ‚Ich helfe dir. Ich bin hier. Aber du musst wollen.‘“ (A1, Abs. 43)
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Betroffene wie auch Angehörige erkannten die Wichtigkeit der Selbstfürsorge, indem sie sich in Achtsamkeit übten und sich für eigene Bedürfnisse einsetzten, wie dies eine Aussage aus der Betroffenenperspektive zeigt:
„Es beginnt beim Kleinen. Wenn ich jetzt anfange, die Dinge zu ignorieren, dann bin wieder auf dem ersten Schritt in die alte Richtung. … Ich bin mir wichtiger geworden.“ (B3, Abs. 130)
Diskussion
Die Ergebnisse zeigen, dass Betroffenen und Angehörigen eine partizipative und von Kontinuität geprägte Zusammenarbeit mit stationär und ambulant tätigen Fachpersonen wichtig war. Besonders betonten sie die Bedeutung regelmäßiger Gespräche im Übergang von der stationären Behandlung in das häusliche Umfeld. Eine angemessene Tagesstruktur nach der Entlassung wurde als wesentlich beschrieben, ebenso wie die gemeinsame Planung des beruflichen Wiedereinstiegs mit einer Fachperson, die als große Unterstützung erlebt wurde. Nach der Entlassung wünschten sich viele Betroffene, vom sozialen Umfeld aktiv kontaktiert zu werden, da dies ihr Gefühl der Zugehörigkeit stärkte. Im Übergangsprozess verspürten sie das Bedürfnis, wieder mehr Selbstverantwortung zu übernehmen, während Angehörige zugleich erkannten, dass es wichtig ist, diese Verantwortung schrittweise zurückzugeben.
Betroffene und Angehörige wünschten sich insgesamt einen nahtlosen Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung. Dabei fördern sektorenübergreifende Interventionen die Betreuungskontinuität und entsprechen sowohl den in dieser wie auch in weiteren Studien geäußerten Präferenzen als auch den Leitlinienempfehlungen (Bundesamt für Gesundheit 2024; Cutcliffe et al. 2012; Hegedüs et al. 2020; Redding et al. 2017). Solche Interventionen können eine kontinuierliche, bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung unterstützen, auch wenn sie die Wiederaufnahmeraten im Vergleich zur Standardbehandlung laut einer Metaanalyse nicht signifikant reduzieren (Hegedüs et al. 2020). In der Praxis werden Betroffene nach der Entlassung dennoch häufig konfrontiert mit mehrwöchigen bis mehrmonatigen Wartezeiten auf die ambulante psychiatrische Behandlung, die das Risiko von Versorgungsbrüchen und Krisen erheblich erhöhen (Hegedüs et al. 2013; Schuler et al. 2023). Diese Wartezeiten entstehen vor allem durch einen Mangel an intermediären und ambulanten Angeboten wie Tageskliniken, mobilen Behandlungsteams sowie ambulanter psychiatrischer Pflege oder Psychotherapie (Schuler et al. 2023). Solche Angebote ermöglichen eine stufenweise Reduktion der Behandlungsintensität und sichern die Betreuungskontinuität, was den in dieser Studie geäußerten Präferenzen der Betroffenen entspricht. Der Ausbau solcher Angebote erfordert jedoch eine kostendeckende Finanzierung ambulanter Leistungen. Eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Angeboten, wie sie in der Schweiz auf nationaler Ebene diskutiert wird (Bundesamt für Gesundheit 2024), oder auch globale Behandlungsbudgets, wie sie in Deutschland in Modellvorhaben geprüft werden (Schwarz et al. 2023), stellen hierfür mögliche Lösungsansätze dar.
Ein aktiver Einbezug der Angehörigen in die Behandlung wurde in dieser Studie ebenso wie in weiteren Studien sowohl von Betroffenen als auch von Angehörigen gewünscht (Gerson und Rose 2012). Dieser soll auf Augenhöhe stattfinden und eine partizipative Zusammenarbeit zwischen Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen ermöglichen (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatik und Nervenheilkunde 2019; Mahler et al. 2014). Trotz teils unterschiedlicher Ziele, Wünsche und Bedürfnisse Betroffener und Angehöriger kann dieser Austausch die Beziehungen untereinander stabilisieren und entlastend wirken, was sich positiv auf den weiteren Genesungsprozess auswirken kann (Mahler et al. 2014). In der Praxis jedoch erleben Angehörige oft Ablehnung durch Fachpersonen und werden selten einbezogen. Dafür werden unterschiedliche Gründe beschrieben, wie Ressourcenmangel, Dilemmata zwischen Schweigepflicht und Informationsbedarf der Angehörigen, mangelnde interprofessionelle Zusammenarbeit, unklare Zuständigkeiten im Übergang sowie die Haltung, fehlendes Wissen und mangelnde Erfahrung der Fachpersonen. Zudem wird eine partizipative Zusammenarbeit mit Angehörigen in der Aus- und Weiterbildung nur unzureichend berücksichtigt, was als weiterer Grund genannt wird (Manike und Kraft 2020). Mögliche Ansätze zur Förderung dieser Zusammenarbeit in der Praxis bieten Trialog-Seminare (Burr et al. 2021), systemisch orientierte Behandlungsansätze wie „Offener Dialog“ (Peter et al. 2020), entsprechende Weiterbildungen sowie der Einsatz von Angehörigen-Peers. Diese Formate sensibilisieren Fachpersonen für die Rolle der Angehörigen, fördern eine trialogische Grundhaltung und stärken Kommunikationsfähigkeiten für Systemgespräche. Darüber hinaus sollten neue Bildungs- und Behandlungsangebote stets in trialogischer Zusammenarbeit entwickelt werden, um den verschiedenen Perspektiven von Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen gleichermaßen gerecht zu werden.
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Das soziale Umfeld spielt laut dieser Studie eine zentrale Rolle für das Ankommen im häuslichen Umfeld. Verständnis, Akzeptanz und Rücksichtnahme gegenüber krankheitsbedingten Herausforderungen wurden dabei als besonders wichtig beschrieben. Der von Betroffenen geäußerte Wunsch nach aktiver Kontaktaufnahme durch Nachbarschaft und Umfeld könnte zudem auf bestehende Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion hinweisen. Vor dem Hintergrund des bereits beschriebenen Mangels an Fachunterstützung sowie des Fachkräftemangels stellt sich die Frage, wie diese sozialen Aspekte gefördert werden könnten. Aktuelle Übersichtsarbeiten zum Thema weisen auf zwei hier sehr relevant erscheinende Aspekte hin. Auf individueller Ebene wird auf die Wirksamkeit von Interventionen hingewiesen (Barnett et al. 2022), die darauf abzielen, soziale Isolation zu verringern und die Kompetenzen im sozialen Bereich zu stärken. Dazu gehören unter anderem Programme zur Entwicklung von Kompetenzen im Aufbau und in der Gestaltung sozialer Beziehungen (unter dem Begriff „befriending“), wo es schon Hinweise auf positive Effekte im Bereich Lebensqualität, Einsamkeit, soziale Unterstützung und Wohlbefinden gibt (Siette et al. 2017). Auf der Ebene des Systems oder der Gemeinde scheinen Konzepte wie Caring oder Healing Communities Antworten zu liefern (Webber und Fendt-Newlin 2017). Ziel dieser Konzepte ist es, die Personen in der und durch die Gemeinschaft besser zu unterstützen (Potash et al. 2018). Da es sich bei diesen Konzepten um gegenseitiges Unterstützen und Sorgen handelt, könnte sich neben der direkten Unterstützung auch das Für-andere-zu-Sorgen einen positiven Einfluss auf den Genesungsprozess haben. Dies wird als ein zentraler Aspekt von Recovery beschrieben (Leamy et al. 2011). Für das Thema der sozialen Unterstützung und Inklusion sollten demnach über die reine Fachhilfen hinausgedacht werden. So könnte der Übergang von der stationären Behandlung in das soziale Umfeld für die Betroffenen und Angehörigen nachhaltig verbessert werden.
Schlussfolgerung
Die Ergebnisse dieser Studie verdeutlichen die Herausforderungen des Übergangs von der stationären psychiatrischen Behandlung in das häusliche Umfeld für Betroffene wie auch für deren Angehörige. Die geäußerten Bedürfnisse nach kontinuierlicher, sektorenübergreifender Unterstützung und einer partizipativen Zusammenarbeit mit Fachpersonen machen strukturelle Defizite im bestehenden Versorgungssystem sichtbar.
Ein frühzeitiger, systematischer Einbezug der Angehörigen sowie eine trialogische Grundhaltung der Fachpersonen sind zentrale Elemente in der Zusammenarbeit zwischen Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen. Trialog-Seminare, systemisch orientierte Behandlungsansätze wie „Offener Dialog“ sowie der Einsatz von Angehörigen-Peers können Fachpersonen darin unterstützen, eine trialogische Grundhaltung zu fördern. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen sollte darüber hinaus als fester Bestandteil in die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen integriert werden.
Eine nachhaltige Verbesserung des Übergangs, geprägt von Betreuungskontinuität und einer stufenweisen Reduktion der Behandlungsintensität, erfordert eine enge Zusammenarbeit stationär und ambulant tätiger Fachpersonen sowie den Ausbau intermediärer und ambulanter Behandlungsangebote. Voraussetzung dafür ist eine kostendeckende Finanzierung. Modelle wie globale Behandlungsbudgets oder eine einheitliche Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen stellen dabei mögliche Ansätze dar. Die Wahl des passenden Angebots liegt dabei stets bei den Betroffenen und ihren Angehörigen.
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Darüber hinaus unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung des sozialen Umfelds im Übergang. Programme zur Entwicklung von Kompetenzen beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen („befriending“) sowie gemeindebasierte Konzepte wie Caring oder Healing Communities können dabei helfen, gegenseitige Unterstützung und Inklusion zu fördern sowie das Gefühl von Zugehörigkeit zu stärken.
Insgesamt wird deutlich, dass die Gestaltung dieses Übergangs als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist. Eine enge Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Diensten, Gemeinden, Arbeitgebern und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist erforderlich, um Betroffene und ihre Angehörigen in dieser vulnerablen Phase bestmöglich zu unterstützen.
Weitere Forschung ist erforderlich, um mögliche Unterschiede in den Bedürfnissen beim Übergang von Menschen mit unterschiedlichen psychiatrischen Erkrankungen und Erkrankungsschweregraden zu erfassen und, darauf aufbauend, individuell zugeschnittene Angebote entwickeln zu können.
Limitationen
Als Limitationen sind die geringe Stichprobengröße, die ausschließliche Rekrutierung in einer psychiatrischen Klinik und der hohe Anteil befragter Elternteile unter den Angehörigen zu nennen. Zudem wurde die psychiatrische Diagnose und der Schweregrad der Erkrankung der befragten Betroffenen nicht berücksichtigt. Diese Faktoren begrenzen die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Kontexte und Angehörigengruppen. Die Erstautorin war als Pflegeexpertin in derselben psychiatrischen Klinik tätig, was eine weitere Limitation darstellt, da Studienteilnehmende dadurch womöglich weniger kritisch waren.
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