Im Pflegealltag kommt es oftmals zu Kompetenzproblemen zwischen ärztlicher und pflegerischer Profession bzw. zwischen Pflegefach- und Hilfskräften, insbesondere wenn es um die Übertragung und Übernahme ärztlicher Aufgaben geht. In der Altenpflege sind Aufgabenstellung und Verantwortung für Pflegende diesbezüglich klar geregelt. Hier gilt § 3 des Altenpflegegesetzes, Abs. 2.: »Die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschl. der Ausführung ärztlicher Verordnungen«.