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Erschienen in: Heilberufe 11/2018

01.11.2018 | PflegeKolleg

Angeklagt? Darauf schaut der Gutachter

Dekubitus effizient und nachvollziehbar dokumentieren

verfasst von: Prof. Dr. med. Klaus Hager, Roswitha Boenke

Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 11/2018

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Fazit für die Pflege

  • Ein Dekubitus sollte verhindert und — falls er doch entsteht — als „Notfall“ betrachtet und energisch behandelt werden. Pflegekräfte und Ärzte müssen dabei als Team zusammenarbeiten. Die Ärzte sollten rechtzeitig informiert werden — gerade bei einer Verschlechterung.
  • Die Vorgaben des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ (DNQP 2017) müssen beachtet und die angeordneten und durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Entscheidend ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der Dokumentation.
Literatur
Metadaten
Titel
Angeklagt? Darauf schaut der Gutachter
Dekubitus effizient und nachvollziehbar dokumentieren
verfasst von
Prof. Dr. med. Klaus Hager
Roswitha Boenke
Publikationsdatum
01.11.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 11/2018
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-018-3746-6

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