01.12.2018 | PflegeAlltag | Ausgabe 12/2018
Gesetzlicher Anspruch ab 1. Januar 2019

Das Recht auf Brückenteilzeit
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Am 18. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts beschlossen, dessen Kernstück ein Rechtsanspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) ist. Er soll ein Recht auf zeitweise Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit und gleichzeitig die Rückkehr zur vorher vereinbarten Arbeitszeit sichern und gilt in Unternehmen mit mindestens 46 Arbeitnehmern.