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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 4/2007

01.06.2007 | Medizinrecht

Das neue österreichische Patientenverfügungsrecht

verfasst von: RA Mag. Dr. C. Gepart

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2007

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Zusammenfassung

Durch das am 1. Juni 2006 in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz (PatVG) wurde das kontroverse Thema der Patientenverfügungen in Österreich erstmals einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Das PatVG räumt das Recht ein, entweder mit einer „verbindlichen“ oder mit einer „beachtlichen“ Patientenverfügung künftige medizinische Behandlungen abzulehnen. Allerdings ist die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung an strenge formale und inhaltliche Kriterien geknüpft. Dazu muss sowohl ein Arzt als auch ein Jurist hinzugezogen werden. Patientenverfügungen dürfen im Falle von gesetzlichen Behandlungspflichten nicht befolgt werden. Ebenso besteht in Notfällen Behandlungspflicht, wenn der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährden könnte. Für Deutschland ergeben sich hierdurch keine Änderungen.
Fußnoten
1
Vgl. § 10 Abs. 1 Z 7 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, KAKuG.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Barth P (2006) Die Patientenverfügung und ihre praktischen Folgen für den behandelnden Arzt. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 72–76 Barth P (2006) Die Patientenverfügung und ihre praktischen Folgen für den behandelnden Arzt. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 72–76
2.
Zurück zum Zitat Kunz P, Gepart C (2006) Aufgaben der bei der Errichtung einer Patientenverfügung mitwirkenden Juristen – am Beispiel des Rechtsanwalts. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 81–85 Kunz P, Gepart C (2006) Aufgaben der bei der Errichtung einer Patientenverfügung mitwirkenden Juristen – am Beispiel des Rechtsanwalts. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 81–85
3.
Zurück zum Zitat Memmer M (2000) Patiententestament und Stellvertreter in Gesundheitsangelegenheiten. In: Kopetzki C (Hrsg) Antizipierte Patientenverfügungen. MANZ, Wien, S 1–37 Memmer M (2000) Patiententestament und Stellvertreter in Gesundheitsangelegenheiten. In: Kopetzki C (Hrsg) Antizipierte Patientenverfügungen. MANZ, Wien, S 1–37
4.
Zurück zum Zitat Memmer M (2006) Das Patientenverfügungs-Gesetz 2006. Recht Med 06: 163–174 Memmer M (2006) Das Patientenverfügungs-Gesetz 2006. Recht Med 06: 163–174
5.
Zurück zum Zitat Memmer M (2006) Patientenverfügungen – Rechtslage nach dem 1. Juni 2006. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 69–72 Memmer M (2006) Patientenverfügungen – Rechtslage nach dem 1. Juni 2006. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 69–72
6.
Zurück zum Zitat Peintinger M (2006) Zum Stellenwert und zu den Aufgaben ärztlicher Aufklärung – medizinische Beratung vor Errichtung einer Patientenverfügung. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 78–81 Peintinger M (2006) Zum Stellenwert und zu den Aufgaben ärztlicher Aufklärung – medizinische Beratung vor Errichtung einer Patientenverfügung. FamZ – Interdis Z Familienrecht 2: 78–81
Metadaten
Titel
Das neue österreichische Patientenverfügungsrecht
verfasst von
RA Mag. Dr. C. Gepart
Publikationsdatum
01.06.2007
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 4/2007
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-007-0924-5

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