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Erschienen in:

01.12.2017 | Pflegemanagement

Gesundheitliche Versorgung in der letzten Lebensphase

BVP — Behandlung im Voraus planen

verfasst von: Henrikje Stanze, Prof. Dr. med. Friedemann Nauck

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 12/2017

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Zusammenfassung

Das Hospiz- und Palliativgesetz sieht im § 132g vor, Bewohnern und ihren Angehörigen über professionell geschultes Personal ein Gesprächsangebot anzubieten, welches im Rahmen einer gesundheitlichen Versorgungsplanung ermöglicht, die Behandlung für gewisse medizinische und pflegerische Entscheidungssituationen bei Einwilligungsunfähigkeit der betreffenden Person im Voraus zu planen und zu dokumentieren. Dadurch kann das Ziel erreicht werden, Bewohner oder Patienten so zu behandeln, wie sie es wünschen, auch wenn sie sich selbst nicht äußern können. Die Krankenkasse des Versicherten trägt dafür die Kosten und könnte den pflegerischen Arbeitsalltag entlasten.
Eine Möglichkeit der Ausbildung zum zertifizierten Gesprächsbegleiter für nichtärztliches Gesundheitspersonal beschreibt der DIV-BVP e.V. in einem Mustercurriculum.
Literatur
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Metadaten
Titel
Gesundheitliche Versorgung in der letzten Lebensphase
BVP — Behandlung im Voraus planen
verfasst von
Henrikje Stanze
Prof. Dr. med. Friedemann Nauck
Publikationsdatum
01.12.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 12/2017
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-017-0313-8