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04.09.2024 | Bildung | Nachrichten

Bundeseinheitliche Ausbildung

Kabinett bringt Pflegeassistenzgesetz auf den Weg

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Die bundesweit einheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung rückt einen großen Schritt näher. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett dem Entwurf für ein Pflegeassistenzgesetz zugestimmt.

Im Vorfeld hatte der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium vor allem wegen der vorgesehenen Ausbildungsdauer für kontroverse Diskussionen gesorgt. Insbesondere die Pflegeverbände drängen auf eine fundierte 24-monatige Ausbildung.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule ist aber auch eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Langzeitpflege und in der stationären Akutpflege. Ihr Aufbau orientiert sich am Pflegeberufegesetz und ermöglicht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson. 
  • Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher ist das nur bei rund der Hälfte der Auszubildenden der Fall.
  • Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.

Die zuständigen Minister äußersten sich zufrieden: „Statt bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern, wird es künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung geben. So bauen wir bürokratische Hürden ab und machen Pflegeberufe attraktiver“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am Mittwoch.  Zudem werde das Tempo beschleunigt und für mehr Flexibilität gesorgt, um dem wachsenden Personalbedarf in der Pflege gerecht zu werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstrich: "Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen.“

Pflegeverbände drängen auf Korrekturen

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats reichen die jetzt beschlossenen Regelungen jedoch nicht aus, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Pflegeassistenten zu gewährleisten. Kritisiert wird insbesondere die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Dies widerspreche den Zielen des Gesetzesvorhabens. Auch dass eine Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen ohne Schulabschluss möglich sein soll, stößt auf Ablehnung.

„Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit“, betonte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Nur so könnten die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.

Eine Berufsausbildung von weniger als 24 Monaten, die darauf abziele, Mitarbeitende schneller einzusetzen, gefährde sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. „Wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals Vorrang vor der Qualität der Pflege haben“, machte Vogler deutlich.

Die DPR-Präsidentin warnte vor hohen Kosten, die langfristig für Nachqualifizierungen entstünden. Es nütze niemandem, wenn die Ausbildung zwar beendet sei, die gewünschte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibe, weil die notwendigen Kenntnisse in der Pflegefachassistenz fehlten.

Scharfe Kritik am bpa

In der vergangenen Woche hatte bereits der Deutsche Berufsverband für Pflegeberuf (DBfK) Plänen für eine kürzere Ausbildung von Pflegeassistenten eine klare Absage erteilt. Nach den Anhörungen zum Pflegeassistenzgesetz zeige sich, wer im Hintergrund die Fäden ziehe, hieß es. Die Pflegebranche stehe vor immer größeren Herausforderungen und sei dringend auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen. Trotzdem fordere der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine verkürzte Ausbildung von nur zwölf Monaten, sogar ohne Schulabschluss.

Der DBfK warnte: „Das gefährdet die Pflegequalität massiv – in einer Zeit, in der qualifizierte Pflege wichtiger denn je ist.“ (ne)

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