Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuregelung der Pflegeassistenzausbildung liegt vor. Darin werden die Details der Ausbildung abgesteckt. Wie lange die Ausbildung dauert, ist noch offen.
Assistenzkräfte in der Pflege sollen vermehrt Aufgaben übernehmen, die Pflegefachpersonen entlasten.
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Mit dem Pflegeassistenzgesetz soll bundesweit ein „eigenständiges und einheitliches Berufsprofil“ für die Pflegeassistenz geschaffen werden. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt haben.
Einheitlich, durchlässig, generalistisch
Die neue Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Derzeit gibt es bundesweit 27 verschiedene Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz. Mit der neuen Ausbildung will die Bundesregierung die Pflegeassistenz als Beruf zudem attraktiver machen, um mehr Nachwuchs zu generieren.
So ermöglicht die neue Ausbildung bundesweite Mobilität und klare Entwicklungspfade mit einer aufbauenden Qualifizierung zur Pflegefachperson. Vorgesehen ist auch der Anspruch auf eine „angemessene Ausbildungsvergütung“. Bislang war das nur bei rund der Hälfte der Auszubildenden der Fall. Eine generalistische Ausrichtung eröffnet den Absolvent*innen darüber hinaus, wie bei der generalistischen Fachkraftausbildung, den Zugang zu allen pflegerischen Versorgungsbereichen. Auch dies unterstütze die Durchlässigkeit, heißt es.
Ausbildungsdauer noch offen
Eine abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und den dazugehörigen Ausbildungsregelungen steht noch aus. Diese soll anhand der Rückmeldungen aus dem weiteren Abstimmungsprozess mit Verbänden und Ländern getroffen werden.
Derzeit beschreibt der Referentenentwurf neben der 18-monatigen „Pflegeassistenzausbildung“ parallel die Möglichkeit einer 12-monatigen „Pflegehilfeausbildung“. Aufgrund der verkürzten Ausbildungsdauer befähige eine Pflegehilfeausbildung jedoch nur zu einer Tätigkeit mit „entsprechend reduziertem Einsatzbereich“.
"Endlich geht es beim Referentenentwurf zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung Richtung Parlament weiter. Einheitliche Ausbildungsinhalte sind auch bei Pflegehilfskräften wichtig für eine gute Versorgung und Arbeitsteilung", erklärte am Mittwoch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll. Das Gesetz müsse nun zügig beraten und umgesetzt werden. (ne)