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29.06.2018 | Bildung | Nachrichten

Nächster Schritt für neue Pflegeausbildung

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Die Reform der Pflegeberufe hat die nächste Hürde genommen: Nach dem Kabinett hat nun der Bundestag die Ausbildung- und Prüfungsverordnung durchgewunken.

Die für 2020 geplante Reform der Pflegeausbildung hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit den notwendigen Detailregelungen.

Darin geht es unter anderem um die Mindestanforderungen an die künftigen Pfleger und um die konkrete Durchführung der staatlichen Prüfungen.

Die Grundsatzentscheidung für die Reform war bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefallen: Vor einem Jahr beschloss der Bundestag eine generalistische Pflegeausbildung. Zudem müssen Auszubildende in der Pflege kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.

Jetzt sind aber noch zahlreiche Einzelregelungen zu treffen. Die inhaltlichen Fragen der Ausbildung beantwortet die jetzt beschlossene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Darüber hinaus wird derzeit noch an einer Finanzierungsverordnung gearbeitet. Sie regelt detailliert die Zahlungen in den geplanten Fonds, aus dem in Zukunft die Ausbildungskosten bezahlt werden. (dpa)

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