Am Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe (BBG) schlagen die Lehrenden Alarm. Sie fordern bessere Lehrer-Schüler-Schlüssel, um Ausbildungsabbrüche abzuwenden.
Eine individuelle Förderung von Auszubildenden setzt ausreichende Stellenschlüssel für Lehrende voraus.
Die Lehrenden des BBG warnen vor einer Verschlechterung der pflegerischen Versorgungsqualität durch schlechte Ausbildungsbedingungen in Berlin. „Wir sehen die Gefahr einer Zunahme von Ausbildungsabbrüchen und einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels“, heißt es in einem Positionspapier des BBG-Betriebsrates. Dahinter stehen die 145 Lehrenden von Deutschlands größter Bildungseinrichtung für Gesundheitsberufe.
Hintergrund ist die Berliner Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung. Darin hat das Land 2020 den Lehrer-Schüler-Schlüssel von 1:15 auf 1:20 festgelegt. Die Auswirkungen auf die Pflegeausbildung werden immer deutlicher. Mit dieser Regelung erfüllt Berlin lediglich die Mindestvorgaben aus dem Pflegeberufegesetz. Erst 2026 soll der Lehrer-Schüler-Schlüssel auf den Prüfstand kommen.
Aus Sicht der Lehrenden des BBG ist eine angemessene Lehr- und Lernsituation für die Azubis unter den gegebenen Bedingungen gefährdet. Zur Umsetzung des gesetzlich geforderten Bildungsauftrags fordern sie einen Lehrerschlüssel in der Pflegeausbildung von mindestens 1:15. Auch eine Ausbildungsinitiative für mehr Lehrende in der Pflege sei notwendig.
DBfK: Die Situation hat sich erheblich verschärft
Der DBfK Nordost stellte sich am Mittwoch hinter die Forderung der Lehrenden des BBG. Die für 2026 geplante Evaluierung der Stellenschlüssel durch das Land komme zu spät – eine Herabsetzung der Ausbildungsqualität mit vermehrten Abbrüchen sei abzusehen.
Mit dem Auslaufen der nicht generalistischen Pflege-Ausbildungsgänge in diesem Jahr – für die noch ein Schlüssel von 1:15 galt – bekämen die Pflegeschulen die Verschlechterung nun voll zu spüren. Die Situation habe sich „erheblich verschärft“.
Die neue Pflegeausbildung fordere einen kompetenzfördernden Unterricht. Auszubildende sollen ihre Handlungskompetenz durch das Übertragen von selbständig Erlerntem auf andere Pflegesituationen erlangen. Dies erfordere eine Ermittlung der individuellen Lernbedarfe und eine differenzierte Förderung der Auszubildenden, wie der DBfK betont.
„Das ist mit einem Schlüssel von 20:1 vollkommen illusorisch, vor allem in Anbetracht der immer größer werdenden Heterogenität unter den Lernenden in Bezug auf Sprache und Schulabschluss“, erklärte Jannik Müller, stellvertretender Vorsitzender des DBfK Nordost und selbst Lehrer in der Pflegeausausbildung. Hinzukomme, dass auch die Praxisbegleitung einen deutlich höheren Umfang als zuvor habe. Dadurch ergebe sich zusätzlicher Förderungsbedarf. Von diesen erweiterten Anforderungen seien auch Pflegeschulen betroffen, die bisher vorwiegend Altenpfleger*innen ausgebildet haben. Hier galten bisher teilweise Lehrerschlüssel von 1:9.
Nicht an Rahmenbedingungen der Ausbildung sparen
„Wer gut ausgebildete Pflegefachpersonen haben möchte, die für die zukünftigen Herausforderungen im Pflegeberuf gewappnet sind, der darf bei den Rahmenbedingungen in der Ausbildung nicht sparen“, unterstrich Swantje Kersten, Vorstandsvorsitzende des DBfK Nordost.
„Eine Schlüsselzahl von 15:1 ist das Minimum für eine gute Pflegeausbildung“, ergänzte Müller. Der neue Berliner Senat müsse sich dem Anliegen der Lehrenden annehmen und die Pflegeausbildungs- und Schulverordnung „schleunigst“ anpassen. (ne)