Zusammenfassung
Menschen mit schweren Schädel-Hirn-Schädigungen benötigen von der Akutphase bis in den Langzeitbereich klar strukturierte Betreuungseinrichtungen. Diesem Umstand entsprechend, wurden in Deutschland und auch in Österreich von den Fachgesellschaften die Phasen der neurologischen Rehabilitation definiert und in ihrer Strukturqualität und teilweise Prozessqualität beschrieben. Beim klinischen Bild des Wachkomas aber verbleibt ein Teil der Patienten trotz intensiver Bemühungen in der Akutfrührehabilitation in einem instabilen und medizinisch wie pflegerisch höchst aufwendigen Zustand. Aus dieser Erkenntnis heraus wurde schon in den frühen 1990er-Jahren in Deutschland die Betreuungsphase F(b) – Langzeitrehabilitation und aktivierende Behandlungspflege definiert. Es handelt sich um Langzeitbetreuungseinrichtungen, die durch ihre Ausstattung und ihre fachliche Expertise in der Lage sind, diese Patientengruppe qualitativ hochwertig zu betreuen. Leider gibt es bis heute in Österreich keine entsprechende Definition der neurologischen Fachgesellschaften für die Langzeitbetreuung und Langzeitrehabilitation für Menschen im Wachkoma. Im vorliegenden Kapitel wird dieser Bereich daher ausführlich beschrieben mit dem Verweis, dass in Österreich seit 2011 auch eine entsprechende ÖNORM für die Langzeitbetreuung von Patienten im Wachkomabereich als Vorgabe erarbeitet ist.