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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

34. Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung

verfasst von : Andreas Böhme

Erschienen in: Außerklinische Beatmung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Durch eine Vorsorgevollmacht können Betroffene festlegen, welche Personen in welcher Weise ihre individuellen Wünsche vertreten dürfen. Im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung werden die Bedürfnisse des Betreuten insbesondere durch eine stärkere Einbindung sog. Betreuungsbehörden noch stärker ins Visier genommen als bisher. Eine noch stärkere Ausrichtung auf den Patientenwillen erhält die individuelle Patientenverfügung durch ihre gesetzliche Verankerung im BGB seit September 2009. Dadurch erreicht die Patientenverfügung eine stärkere Bindungswirkung. Allerdings muss die jeweilige Notfallsituation ihres Geltungsbereiches sehr genau beschrieben werden, da ansonsten der mutmaßliche Wille des Betroffenen mit allen Beteiligten abgestimmt werden muss.
Literatur
Zurück zum Zitat Großkopf V, Klein H, (2007): Recht in Medizin und Pflege, 3. Überarb. Auflage, Spitta Verlag GmbH & Co. KG Balingen Großkopf V, Klein H, (2007): Recht in Medizin und Pflege, 3. Überarb. Auflage, Spitta Verlag GmbH & Co. KG Balingen
Zurück zum Zitat Großkopf V (2007): Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen, Spitta Verlag GmbH & Co. KG Balingen Großkopf V (2007): Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen, Spitta Verlag GmbH & Co. KG Balingen
Metadaten
Titel
Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung
verfasst von
Andreas Böhme
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-53996-5_34