Ausgehend von der Forderung des Rundes Tisches „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ sollen Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche gebildet, erzogen, betreut oder behandelt werden, im Rahmen ihrer Schutzkonzepte sowie ihrer Qualitätsverfahren interne und externe Beschwerdeverfahren als Mindeststandard zur Prävention von und Intervention bei sexuellem Kindesmissbrauch etablieren. Der Autor beschreibt Ziele, Charakteristika, Verfahren und Umsetzungsmöglichkeiten institutioneller Beschwerdesysteme.