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Erschienen in: Heilberufe 2/2014

01.02.2014 | PflegeAlltag_Recht

Berufserlaubnis entzogen

Vertrauensverhältnis ausgenutzt

verfasst von: Alexandra Zimmermann, RA Konstantin Weinholz

Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2014

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Zusammenfassung

Erweist sich eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger in der Berufsausübung als unzuverlässig, kann die Berufsbezeichnung widerrufen werden. Besonders schwerwiegend stellt sich ein Fehlverhalten im Rahmen der Berufsausübung dar. Geldzuwendungen von Patienten bergen dabei ein besonderes Risiko. Solche Begünstigungen sollten grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.
Metadaten
Titel
Berufserlaubnis entzogen
Vertrauensverhältnis ausgenutzt
verfasst von
Alexandra Zimmermann
RA Konstantin Weinholz
Publikationsdatum
01.02.2014
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 2/2014
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-014-0237-2

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