01.02.2014 | PflegeAlltag_Recht
Berufserlaubnis entzogen
Vertrauensverhältnis ausgenutzt
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2014
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Erweist sich eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger in der Berufsausübung als unzuverlässig, kann die Berufsbezeichnung widerrufen werden. Besonders schwerwiegend stellt sich ein Fehlverhalten im Rahmen der Berufsausübung dar. Geldzuwendungen von Patienten bergen dabei ein besonderes Risiko. Solche Begünstigungen sollten grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.
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