Anlässlich der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz stellt der Deutsche Hebammenverband (DHV) Forderungen an die Politik. Ohne Nachbesserungen drohen wirtschaftliche Einbußen für Beleghebammen und dadurch Versorgungsengpässe in der Geburtshilfe, mahnt der Berufsverband.
Anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Weimar am 11. und 12. Juni 2025 fordern der Deutsche Hebammenverband (DHV) und die Landesverbände eine Nachjustierung am Hebammenhilfevertrag, der ab November die Gebührenordnung der rund 19.000 freiberuflich tätigen Hebammen neu regeln soll. Der neue Vertrag, der im April von Schiedsstelle und Berufsverbänden vereinbart wurde, wird kritisiert, da er freiberuflich tätige Hebammen wirtschaftlich benachteiligt.
Eins-zu-eins Betreuung zulasten der Hebammen?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen argumentiert, er wolle die Eins-zu-eins-Betreuung fördern. Aus Sicht des DHV gefährdet er allerdings das klinische Versorgungsmodell, in dem deutlich mehr Eins-zu-eins-Betreuung stattfindet als in anderen klinischen Settings.
Ohne Nachbesserungen würden Beleghebammen laut DHV finanzielle Einbußen von bis zu 35% erleiden – das beeinträchtige auch die Versorgungssituation von Familien. Etwa 20% der Kinder werden im Belegsystem geboren, in Bayern seien es sogar 80%. Entschieden sich Beleghebammen aus wirtschaftlichen Gründen gegen ihren Beruf, breche ein wichtiger Teil der Geburtshilfe in Deutschland weg, mahnt Verbandspräsidentin Ulrike Geppert-Orthofer: „Bereits jetzt orientieren sich Hebammen um; ganze Belegteams haben bereits ihre Verträge mit Krankenhäusern gekündigt.“
Klare Forderungen
Der DVH fordert, dass Beleghebammen schon ab der ersten Frau, die sie unter der Geburt betreuen, 100% statt wie vorgesehen nur 80% des festgelegten Stundensatzes erhalten. Außerdem solle die Stundenvergütung aller Hebammen mindestens an die Grundlohnentwicklung angepasst wird – bislang bestehe eine Deckungslücke von 12,4%.