Änderungen unter die Lupe genommen Hebammenhilfevertrag: Verbesserungen für Beleghebammen?
- 19.03.2026
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Seit 1. November 2025 ist der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft – und benachteiligt Beleghebammen finanziell. Nach monatelangen und intensiven Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband sowie mit Unterstützung der Politik konnten nun einige Verbesserungen für die Belegteams erzielt werden.
Der neue Hebammenhilfevertrag, der im April 2025 von einer Schiedsstelle festgelegt wurde und im November 2025 in Kraft getreten war, hatte besonders unter den Beleghebammen für großen Unmut gesorgt. Denn erhebliche finanzielle Einbußen waren die Folge. Zahlreiche Beleghebammen legten darauf ihre Arbeit in der Geburtshilfe nieder. Nun erzielte der Deutsche Hebammenverband (DHV) nach monatelangen und intensiven Gesprächen einige Nachbesserungen. DHV-Präsidentin Annika Wanierke erklärte: „Was wir erreicht haben, ist das Maximum dessen, was derzeit in Bezug auf konkrete Änderungen am laufenden Vertrag möglich ist. Klar ist aber auch: Es ist nicht viel mehr als ein Trostpflaster. Diese Änderungen haben das Potenzial, die finanziellen Einbußen zu minimieren oder knapp auszugleichen. Wir werden die Entwicklung sehr genau im Auge behalten und weiter mit den Echtdaten abgleichen.“
Zum 1. August 2028 könnte der nächste Hebammenhilfevertrag in Kraft treten. All seine Energie werde der DHV deshalb auf die Vertragsverhandlungen dafür legen, so die Präsidentin weiter. „Der neue Vertrag muss endlich auskömmlich und fair für alle ausgestaltet sein – auch für Beleghebammen. Dafür müssen sich die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung der Hebammen dahingehend ändern, dass Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auf Augenhöhe stattfinden können. Dazu braucht es weiterhin Unterstützung seitens der Politik,“ forderte Wanierke.
Die wichtigsten erzielten Änderungen, die ab 1.4.2026 greifen, sind laut dem DHV:
- Ambulante Leistung zur Abklärung im Kreißsaal können wieder abgerechnet werden: Zwei neue Gebührenpositionen ermöglichen es den Beleghebammen wieder, ungeplante ambulante Betreuungen von Schwangeren im Kreißsaal abzurechnen. Damit können wichtige Leistungsbereiche endlich wieder abgerechnet werden, deren Wegfall erhebliche Mindereinnahmen verursacht hatten.
- Die Regeln für den 1:1-Zuschlag werden gelockert: Für Beleghebammen wird der Zuschlag für eine 1:1-Betreuung zukünftig auch dann gewährt, wenn es einen einmaligen Hebammenwechsel gibt, z.B. durch Schichtende oder bei Geburten, bei denen die Gebärende kürzer als zwei Stunden vor der Geburt im Kreißsaal erscheint. Diese dringende Anpassung, die der Arbeitsrealität der Hebammen Rechnung trägt, macht den Zuschlag in mehr Fällen abrechenbar.
- Abbau bürokratischer Hürden:
- Quittierungspflicht für die telefonische Kurzberatung entfällt: Der hohe bürokratische Aufwand für alle freiberuflichen Hebammen, sich eine Unterschrift für ein kurzes Telefonat besorgen zu müssen, entfällt.
- Veränderte Versichertenbestätigungen: Die Versichertenbestätigungen wurden redaktionell leicht verändert, um Fehler, die zu Rechnungskürzungen führen können, zu reduzieren.
Ist das wirklich der große Wurf?
Unter den Hebammen machen sich trotz der kleinen Verbesserungen gemischte Gefühle breit. „Ja, es gibt Änderungen. Aber ist das der große Wurf?“ fragt der Landesverband der Hebammen Bayern auf Instagram. Er stellt weiter klar, dass die zentralen Forderungen des DHV nicht erfüllt wurden. Der geforderte Stundenlohn von 88 € (statt 75 €) seien nicht umgesetzt worden. Genauso wenig, wie die 100 %-Vergütung der ersten Frau für Beleghebammen. Im besten Fall könne es für manche Kolleginnen auf eine schwarze Null hinauslaufen. Der Landesverband fasst weiter zusammen: „Das bedeutet letztlich: Arbeiten zu Bedingungen auf dem Vergütungsniveau von 2018 - trotz steigender Kosten, steigender Arbeitsbelastung und einer Grundlohnsummensteigerung von rund 25 % seitdem. Auch im Alltag bleibt vieles gleich: mehr Abrechnung, mehr Papier, mehr Formfehler – und damit weiterhin Kürzungen.“
Diese Nachbesserungen seien nicht zu verwechseln mit der Evaluation des Hebammenhilfevertrags. Dass es zu diesen Anpassungen gekommen sei, sei ein riesiger gemeinsamer Kraftakt von Hebammen, DHV, Landesverbänden, Politik und Öffentlichkeit. Und das sei der eigentliche Grund zu feiern, so der Landesverband Bayern.
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