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Für mehr Sicherheit G-BA legt Mindestanforderungen für Hebammenkreißäle fest

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. März Anforderungen an Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Betreuung von Geburten im Krankenhaus beschlossen. An der Erarbeitung der Richtlinie waren die maßgeblichen Hebammenberufsverbände beteiligt.

Ein hebammengeleiteter Kreißsaal ist ein geburtshilfliches Betreuungsangebot, ergänzend zur ärztlich geleiteten Geburt. In seiner Erstfassung der „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)“ regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), welche organisatorischen und personellen Anforderungen am Krankenhausstandort erfüllt werden müssen. Er definiert außerdem, unter welchen medizinischen Voraussetzungen eine rein hebammengeleitete Geburt möglich ist und wann eine Ärztin oder ein Arzt hinzuzuziehen bzw. in eine ärztlich geleitete Betreuung überzuleiten ist. „Werdende Eltern können sich so auf bundesweit einheitliche Standards bei der hebammengeleiteten Betreuung einer Geburt im Krankenhaus verlassen“, erklärt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

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Die Richtlinie regelt außerdem die Folgen, wenn Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Ob die Qualitätsziele der Richtlinie erreicht werden oder die Regelungen ggf. anzupassen sind, wird der G-BA in einer Evaluation überprüfen. Die Richtlinie wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Sie tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der G-BA wurde durch den Gesetzgeber 2024 beauftragt, Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kreißsäle zu beschließen, die von einem Krankenhaus betrieben und von einer in dem Krankenhaus angestellten Hebamme geleitet werden (§ 136a Absatz 7 SGB V). Grundlage für die Richtlinie bildeten unter anderem die von Hebammenverbänden erarbeiteten Kriterienkataloge für hebammengeleitete Kreißsäle.

g-ba.de

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Geschäftsstelle G BA/© Svea Pietschmann / G-BA