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Befähigungsnachweis

  • 2017
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

Zusammenfassung

In vielen Einrichtungen gibt es vor dem Hintergrund der haftungsrechtlichen Verantwortung sog. Spritzenscheine, die im Rahmen der Delegation als Befähigungsnachweise gelten. Dieser Spritzenschein entbindet aber nicht von der Durchführungsverantwortung, d. h. der individuellen, rechtlichen Würdigung einzelner Komplikationen, die während einer Injektion auftreten können. Ein Befähigungsnachweis ist lediglich eine organisatorische Möglichkeit, die Qualifikation einzelner Pflegekräfte für bestimmte ärztlich delegierbare Tätigkeiten formal festzulegen.
Titel
Befähigungsnachweis
Verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_13