In vielen Einrichtungen gibt es vor dem Hintergrund der haftungsrechtlichen Verantwortung sog. Spritzenscheine, die im Rahmen der Delegation als Befähigungsnachweise gelten. Dieser Spritzenschein entbindet aber nicht von der Durchführungsverantwortung, d. h. der individuellen, rechtlichen Würdigung einzelner Komplikationen, die während einer Injektion auftreten können. Ein Befähigungsnachweis ist lediglich eine organisatorische Möglichkeit, die Qualifikation einzelner Pflegekräfte für bestimmte ärztlich delegierbare Tätigkeiten formal festzulegen.