Bedarfsmedikation
- 2017
- OriginalPaper
- Buchkapitel
- Verfasst von
-
Rolf Höfert
- Erschienen in
- Von Fall zu Fall – Pflege im Recht
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
Zusammenfassung
Der Begriff »Bedarfsmedikation« ist unklar und darf nicht Grundlage für pflegerisches Handeln sein. Eine Medikation muss jeweils konkret auf die Situation des Patienten hin erfolgen. Da Anordnungen der Therapie grundsätzlich schriftlich durch den Arzt ausgeführt werden müssen, ist eine pauschale Bedarfsmedikation rechtlich problematisch. Diese Anordnung ist unkorrekt; da sie nicht auf die konkrete Situation des Patienten abgestimmt ist. Diagnostische und therapeutische Entscheidungen obliegen grundsätzlich dem Arzt. Die Pflegeperson würde bei Durchführung der Bedarfsmedikation ärztliche Entscheidungen treffen und wäre damit im Sinne des Übernahmeverschuldens haftbar.
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- Titel
- Bedarfsmedikation
- Verfasst von
-
Rolf Höfert
- Copyright-Jahr
- 2017
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
- Buch
-
Von Fall zu Fall – Pflege im Recht
Print ISBN: 978-3-662-52980-5
Electronic ISBN: 978-3-662-52981-2
Copyright-Jahr: 2017
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_12