01.11.2017 | Außerklinische Intensivpflege | PFLEGEMANAGEMENT | Ausgabe 11/2017
Rechte und Pflichten

Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?
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Zusammenfassung
Ambulante Pflegedienste dürfen grundsätzlich pflegerische Intensivleistungen erbringen, sofern ein wirksamer Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen wurde und die Leitung und die Pflegekräfte über die erforderliche Ausbildung verfügen. Hierzu gehört nicht nur die Ausbildung, sondern es sind vielmehr in der Regel Zusatzqualifikationen und stetige Weiterbildung erforderlich. Die Qualitätskontrolle ist Voraussetzung für die Sanktionierung von Verstößen. Neben der Qualität der Pflegeleistungen selbst stellen Verstöße gegen Abrechnungspflichten Gebote erhebliche praktische Probleme dar.