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Rechte und Pflichten Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?

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Zusammenfassung

Ambulante Pflegedienste dürfen grundsätzlich pflegerische Intensivleistungen erbringen, sofern ein wirksamer Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen wurde und die Leitung und die Pflegekräfte über die erforderliche Ausbildung verfügen. Hierzu gehört nicht nur die Ausbildung, sondern es sind vielmehr in der Regel Zusatzqualifikationen und stetige Weiterbildung erforderlich. Die Qualitätskontrolle ist Voraussetzung für die Sanktionierung von Verstößen. Neben der Qualität der Pflegeleistungen selbst stellen Verstöße gegen Abrechnungspflichten Gebote erhebliche praktische Probleme dar.
Titel
Rechte und Pflichten
Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?
Verfasst von
Rechtsanwalt Konstantin Weinholz
Publikationsdatum
01.11.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 11/2017
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-017-0273-z
Bildnachweise
Intensivpflege: Immer mehr ambulante Dienste bieten Leistungen an - aber auf welcher Rechtsgrundlage? /© SoumenNath / Getty Images / iStock