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Erschienen in: Hebammen Wissen 3/2021

01.08.2021 | Beruf & Karriere | Hebammen Beruf

Auf dem Weg zur Hebamme in Deutschland

verfasst von: Jana Lowsky, Prof. Dr. rer. medic Melita Grieshop

Erschienen in: Hebammen Wissen | Ausgabe 3/2021

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Zusatzmaterial online: Zu diesem Beitrag sind unter https://​doi.​org/​10.​1007/​s43877-021-0120-8 für autorisierte Leser zusätzliche Dateien abrufbar.
Berliner Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten Der Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten an der Evangelischen Hochschule Berlin ermöglicht seit Oktober 2019 Hebammen aus Drittstaaten, die in Berlin und Brandenburg wohnen, die berufliche Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Abschlusses.
Der Hebammenmangel in der klinischen und ambulanten Geburtshilfe ist bundesweit eine große Herausforderung (Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V., DGHWi 2017). Laut Erhebung des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV, 2016) betreuen 46 % der Hebammen drei Frauen, 13 % vier Frauen und 5 % sogar mehr als vier Frauen gleichzeitig während der Geburt, obwohl auch die AWMF-S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, DGGG & DGHWi 2020) eine Eins-zu-eins-Betreuung in 95 % der Betreuungszeit fordert. Von den negativen Auswirkungen des Personalmangels und der Überlastung des Personals in der Geburtshilfe sind Frauen mit Migrationshintergrund besonders betroffen. Vorrangig fehlen Zeit und Sprachkenntnisse, um Gebärenden mit Verständigungsproblemen notwendige Maßnahmen verständlich zu erklären oder die Gebärenden in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen (Grieshop, 2017).
Ein Weg, um den Personalmangel etwas zu mindern, ist die Qualifizierung von Hebammen aus Drittstaaten, damit sie ihre Berufszulassung in Deutschland erwerben. Bis 2018 wurde bundesweit nur ein Anpassungslehrgang zur Qualifizierung angeboten. Allerdings war dieser aufgrund seiner großen räumlichen Distanz für viele Interessent*innen aus Berlin und Brandenburg, insbesondere bei Doppelbelastung durch Familie und berufliche Qualifikation, nicht gut erreichbar (Fendel/Yildiz 2020; Mihali et al. 2012). Vor diesem Hintergrund wurde eine lokale und zukünftig auch online abrufbare Anpassungsmaßnahme in Berlin und Brandenburg erforderlich, deren Etablierung der "Runde Tisch Geburtshilfe Berlin" 2018 beschlossen hat. Ziel war die bessere berufliche Integration von Hebammen mit Migrationshintergrund in den regionalen Arbeitsmarkt, von dem sie gesamtgesellschaftlich eher ausgeschlossen sind (Fendel/Yildiz 2020). Zudem war ein Beitrag zur besseren geburtshilflichen Begleitung von schwangeren und gebärenden Frauen und Müttern mit Migrationshintergrund intendiert.
Wird die Berufszulassung als Hebamme außerhalb der EU erworben, erfordert die Berufsausübung in Deutschland selbige anzuerkennen, da der Beruf der Hebamme ein reglementierter Beruf ist. Das Anerkennungsverfahren unterliegt den Maßgaben des Hebammengesetzes und der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) (Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates; Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung). Hebammen, die ihre Berufszulassung außerhalb der EU erworben haben, müssen gemäß § 16b Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV 1987, zuletzt geändert 2016) beziehungsweise spätestens ab 1. Februar 2025 gemäß §48ff Studien- und Prüfungsverordnung Hebammen (HebStPrV, 2020) entweder einen Anpassungslehrgang absolvieren oder bei vergleichbaren Kompetenzen eine Kenntnisstandprüfung ablegen. Bundesweit werden derzeit drei fachschulische Anpassungslehrgänge (Stand April 2021) in Rotenburg/Wümme, Köln und Mönchengladbach sowie der hochschulische Anpassungslehrgang an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) angeboten. Dieses wachsende Angebot spiegelt auch das zunehmende Interesse an der Anerkennung der Berufsqualifikation von Hebammen wider: Die Anzahl der Neuanträge zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Hebamme/Entbindungspfleger von Berufsangehörigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern stieg von 246 im Jahr 2016 zu 408 im Jahr 2019 (Bundesinstitut für Berufsbildung, BiBB 2017, 2020).

Berliner Anpassungslehrgang

Die erstmalige Ansiedelung des Anpassungslehrgangs der EHB zum 1. Oktober 2019 an einer Hochschule war vor dem Hintergrund der Akademisierung des Hebammenberufs und des novellierten Hebammengesetzes zum 1. Januar 2020 folgerichtig. Die Entwicklung des Lehrgangskonzepts wurde durch Mittel der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin ermöglicht. Die Umsetzung von zunächst drei Lehrgängen wird im Rahmen des Förderprogrammes "Integration durch Qualifizierung (IQ)" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert und vom Berliner IQ Netzwerk koordiniert. Das Landesnetzwerk wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales koordiniert.
Die Teilnehmenden des Lehrgangs an der EHB müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
  • Abschluss als Hebamme (w/m/d)
  • Sprachzertifikat Deutsch Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, GER)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Feststellungsbescheid und Zulassung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin beziehungsweise der zuständigen Behörde hinsichtlich des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"
  • Wohnort in Berlin/Brandenburg bzw. zukünfitg auch deutschlandweit vor oder spätestens mit Lehrgangsbeginn
  • Arbeitsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung
In fünf Theoriemodulen mit 750 Stunden und fünf Praxismodulen mit 960 Stunden erwerben die Teilnehmenden über eine Lehrgangsdauer von zwölf Monaten die erforderlichen Qualifikationen zur Teilnahme am abschließenden Prüfungsgespräch. Der Anpassungslehrgang wird in Vollzeit absolviert, Theorie und Praxis finden in Blockwochen statt.
Die Theoriemodule haben einen zeitlichen Umfang von je 150 Stunden Präsenz inklusive selbstgesteuertem Lernen. Methodisch-didaktisch orientiert sich die Lehre an den Prinzipien der Erwachsenenbildung (Siebert 2009) und der kritisch-konstruktiven Bildungstheorie von Klafki (2007). Alle Theorie-Module werden mit unbenoteten Leistungskontrollen abgeschlossen, die die Grundlage für die Reflexion des Lernprozesses bilden. Orientiert an den Kernkompetenzen der Hebammentätigkeit (HebStPrV 2020, International Confederation of Midwives, ICM, 2019) werden die ambulante und stationäre gesundheitliche Versorgung von Mutter und Kind in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sowie das Rollenverständnis als Hebamme in Deutschland, Hebammenwissenschaft sowie Risiko- und Qualitätsmanagement erarbeitet. Dabei bauen die Teilnehmenden auf ihrem vorhandenen Wissen auf und aktualisieren und erweitern dieses. Neben dem fachwissenschaftlichen Unterricht sind im Curriculum 120 Stunden Fachsprachunterricht verankert, da (Fach-)Sprachkompetenz ein wesentlicher Faktor der erfolgreichen Integration ist (Esser, 2006, Blättner et al. 2020) und im Lehrgang der EHB von den kooperierenden Praxispartnern als essenziell für die gelingende Betreuung von Frauen und Familien erachtet wird. In regelmäßigen Skills-Lab-Trainings werden zudem Theorie und Praxis in einem geschützten Raum miteinander verknüpft und Handlungsabläufe erprobt und gefestigt.
Alle Teilnehmenden des Anpassungslehrgangs haben einen Arbeitsvertrag von einer kooperierenden Geburtsklinik erhalten, sodass sie finanziell und sozialrechtlich abgesichert sind. Bei den Praxispartnern absolvieren die Teilnehmenden fünf Praxiseinsätze (Kreißsaal, der Mutter-Kind-Station, außerklinischen Einsatz bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einer Hebammenpraxis). Dabei ist der Stundenanteil im Kreißsaal - als Kernarbeitsfeld von Hebammen - am umfangreichsten. Anhand eines Praxisportfolios und strukturierter Arbeitsaufträge wird sichergestellt, dass die Teilnehmenden die erforderlichen praktischen Fertigkeiten erwerben. Als besonders unterstützend hat sich darüber hinaus ein Mentor*innensystem herausgestellt, in welchem die Hebamme in Anerkennung eine Hebamme des Kreißsaalteams als feste Ansprechpartnerin zur Seite hat, die auch für die Praxisanleitung verantwortlich ist.
Der Anpassungslehrgang schließt gemäß HebAPrV (1987, geänd. 2016) mit einer einstündigen mündlichen Abschlussprüfung ab, in der festgestellt wird, ob die Teilnehmenden "die zur Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (Lehrgangsziel)" (HebAPrV, 2016). Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird der Aufsichtsbehörde in Berlin oder Brandenburg übermittelt, sodass die Berufszulassung durch die Behörde erteilt werden kann, wenn alle weiteren Voraussetzungen gemäß Hebammengesetz erfüllt sind.

Herausforderungen in der Umsetzung

In der Durchführung des ersten Lehrgangs an der EHB zeigten sich verschiedene Herausforderungen: Besonders fordernd erwies sich die Diversität der Teilnehmenden hinsichtlich Herkunft und Alter (Abb. 1). In dem ersten Jahrgang haben insgesamt 19 Frauen aus 14 verschiedenen Herkunftsländern mit einer Altersspanne von 25-54 Jahren den Anpassungslehrgang absolviert oder absolvieren ihn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch. Daneben spiegelt sich die Heterogenität der Teilnehmenden auch im unterschiedlichen Kompetenzniveau wider, das die Teilnehmenden zu Lehrgangsbeginn hatten. Je nach Herkunftsland haben die Teilnehmenden die Berufsausbildung zur Hebamme in Studium oder Fachschulausbildung absolviert. Darüber hinaus fehlt einigen Teilnehmenden jegliche Berufserfahrung, während andere Erfahrungen aus bis zu 19 Jahren Hebammentätigkeit im Herkunftsland mitbringen.
Für die Teilnehmenden ist vorrangiges Ziel, ihr Fachwissen zu aktualisieren und den Gebrauch von Fachsprache zu trainieren, um in der Praxis evidenzbasiert handeln zu können. Der großen Heterogenität der Teilnehmenden stehen dabei die Migrationserfahrung, der gemeinsame Beruf und die gemeinsame Lehr-, Fach- und Kommunikationssprache Deutsch als verbindende Elemente gegenüber. Gleichzeitig fördern unterschiedliche Lehr- und Lernmethoden das eigenständige Lernen und Arbeiten der Teilnehmenden. In der Praxis werden den Teilnehmenden durch Mentor*innen Konzepte - beispielsweise frauenzentriertes Arbeiten und "shared decision making" (partizipative Entscheidungsfindung) - nähergebracht. In welchem Umfang es gelingt, alle Qualifikations- und Bildungsziele zu erreichen, hängt sowohl von persönlichen als auch strukturellen und organisatorischen Faktoren ab. Beispielsweise war die pandemiebedingte Umstellung von Präsenzlernen auf "blended" beziehungsweise E-learning im Frühjahr 2020 eine große Herausforderung für die Teilnehmenden bezüglich ihrer vorhanden digitalen Kompetenzen.
Aus Sicht der EHB, der Projektdurchführung sowie der Praxiseinrichtungen und der Teilnehmenden wird die Sprachkompetenz als wesentliches Element in der Ausübung der Hebammentätigkeit erlebt. Im ersten Jahrgang wurden aufgrund der hohen Nachfrage und des akuten Personalbedarfs in der Geburtshilfe auch Hebammen zu dem Anpassungslehrgang zugelassen, die nur das Sprachniveau B1 statt B2 besaßen (sechs von 19 Teilnehmenden). Obwohl alle Teilnehmenden subjektiv einen großen Zuwachs in der Sprachkompetenz erlebten und dieser auch objektiv erkennbar war, war die Entwicklung der Deutsch-Sprachkompetenz eine große Herausforderung für den theoretischen Unterricht, die Anleitung der Hebammen in der Praxis und die Ausübung von Hebammentätigkeiten durch die Teilnehmenden selbst. Aufgrund dieser Erfahrungen und den lehrgangsbegleitenden Evaluationen wurde für die folgenden Jahrgänge das Sprachniveau B2 als Voraussetzung für die Teilnahme festgelegt. Diese Änderung hat sich in Lehre und Praxis des zweiten Lehrgangs bereits positiv ausgewirkt.
Eine weitere Herausforderung für die Teilnehmenden ist das Gefühl der De-Professionalisierung. So erleben sie, dass ihre im Herkunftsland erworbene Fach- und Handlungskompetenz und die zum Teil mehrjährige Berufstätigkeit als qualifizierte Hebamme im Anpassungslehrgang und in der Praxis als nicht ausreichend eingestuft wird und sie an den Kliniken nicht als Hebamme, sondern zum Beispiel als Assistenzkraft beschäftigt werden. Zusätzlich wird eine als unzureichend wahrgenommene Sprachkompetenz oft fälschlicherweise mit fehlender fachlicher Kompetenz gleichgesetzt (Blättner 2020). Dieses De-Professionalisierungsphänomen im Qualifizierungsprozess kann sich negativ auf die Selbstwahrnehmung der Teilnehmenden auswirken (Javanmard et al. 2019). Sie erleben Zweifel an den eigenen Fertigkeiten, ein geringes Selbstwertgefühl und Unsicherheit im praktischen Handeln. Dieser Konflikt zwischen den Rollen einer im Herkunftsland qualifizierten Hebamme und einer Lernenden im Anpassungslehrgang wird sowohl von den Teilnehmenden, den Teams in den Praxiseinrichtungen als auch den Mitarbeitenden des Lehrgangs als eine besondere Herausforderung wahrgenommen, die sich unter anderem in einem erhöhten Betreuungsbedarf und Krankmeldungen der Teilnehmenden äußert. Demgegenüber sind der wahrgenommene Kompetenzzuwachs sowie die zunehmende Selbstständigkeit der Lernenden in der klinischen und außerklinischen Hebammenarbeit in Deutschland wesentliche Schritte in der beruflichen Integration.

Ausblick auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Ein zentraler Faktor der erfolgreichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist die vollständige Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt (Söhn et al. 2017; Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 2017; Bundesministerium für Inneres, BMI, 2021). Unter dieser Prämisse haben von 19 Teilnehmenden des ersten Lehrgangs 18 die Abschlussprüfung bestanden, eine Teilnehmerin ist vorzeitig ausgeschieden. In einer ersten Befragung konnten 10 von 17 Absolvent*innen im Anschluss an den Lehrgang ein Beschäftigungsangebot einer Geburtsklinik oder einer hebammengeleiteten Einrichtungen vorweisen. Eine Follow-up-Befragung ist für Oktober 2021 geplant. Gegenwärtig kann somit davon ausgegangen werden, dass diese Absolvent*innen das volle Spektrum der Hebammentätigkeiten abdecken können. Hervorzuheben ist auch die engagierte Arbeit der Mentor*innen und Hebammen in den kooperierenden Kliniken und in der außerklinischen Hebammenarbeit, die dazu beiträgt, Hebammen aus Drittstaaten den Zugang zur selbstständigen Hebammenarbeit in Deutschland zu öffnen.

Fazit

Durch Qualifizierungsmaßnahmen wie den Berliner Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten wird zugewanderten Berufsangehörigen der Zugang zum reglementierten Arbeitsmarkt erleichtert.
Obwohl die Teilnehmenden während des Lehrgangs Momente der De-Professionalisierung erleben, gelingt es ihnen, durch die Überwindung von Rollenkonflikten und einen erheblichen Kompetenzzuwachs eine professionelle Handlungskompetenz als Hebamme zu entwickeln und formal volle Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erlangen.
Gelingt dieser Übergang, dann kann auch über die Qualifizierung von Hebammen aus Drittstaaten ein Beitrag geleistet werden, den Hebammenmangel zu mindern und die Versorgungssituation von Frauen und Familien mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.
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Metadaten
Titel
Auf dem Weg zur Hebamme in Deutschland
verfasst von
Jana Lowsky
Prof. Dr. rer. medic Melita Grieshop
Publikationsdatum
01.08.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Beruf & Karriere
Erschienen in
Hebammen Wissen / Ausgabe 3/2021
Print ISSN: 2730-7247
Elektronische ISSN: 2730-7255
DOI
https://doi.org/10.1007/s43877-021-0120-8

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