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Arzneimittelrecht Gedruckte Packungsbeilage muss bleiben

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Die EU plant eine Reform des Arzneimittelrechts. Eingeführt werden soll u.a. eine elektronische Packungsbeilage (ePI). Der DBfK und weitere Gesundheitsverbände fordern, den Zugang zu Gesundheitsinformationen für alle Bevölkerungsgruppen zu sichern.

Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), betont in ihrem Statement dazu: „Gesundheitsrelevante Informationen müssen uneingeschränkt und barrierefrei verfügbar sein. Wir können insbesondere bei älteren Menschen weder verpflichtend noch selbstverständlich voraussetzen, dass sie einen digitalen Zugang haben. Deshalb sehen wir die geplante elektronische Packungsbeilage (ePI) als sinnvolle Ergänzung, vorausgesetzt, sie erfolgt datenschutzkonform und stellt die Patient:innensicherheit in den Mittelpunkt.“
Der gedruckte Beipackzettel müsse bleiben als analoge Möglichkeit, sich über den Gebrauch und die Sicherheit von Arzneimitteln zu informieren. Das entspricht auch dem Wunsch von 79% der Verbraucher*innen.

dbfk.de

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Hand mit Pckungsbeilage in einer Apotheke/© benjaminnolte / stock.adobe.com