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23.02.2019 | Arbeitsfelder | Nachrichten

Kündigung wegen Wiederheirat unwirksam

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Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen seiner Wiederverheiratung für unwirksam erklärt. Damit begrenzte das höchste Arbeitsgericht auch den kirchlichen Spielraum im Arbeitsrecht.

Ulrich Koch © Michael Reichel/dpa

Nach fast 10 Jahren und zahlreichen Instanzen hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Die verhaltensbedingte Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik ist nicht rechtmäßig. Der katholische Arzt hatte nach seiner Scheidung erneut geheiratet, worauf sein Arbeitgeber ihm kündigte. Für die Erfurter Richter handelt es sich dabei um eine Benachteiligung des Chefarztes gegenüber nichtkatholischen Kollegen. Die Anwendung des katholischen Eheverständnisses sei zudem keine für die berufliche Tätigkeit des Chefarztes wesentliche und gerechtfertigte Anforderung (2 AZR 746/14).

Das BAG folgte mit seinem Urteil einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte erst im September vergangenen Jahres die Position des katholischen Arbeitgebers als Diskriminierung des Chefarztes wegen seiner Religion gewertet (EuGH, Urteil vom 11.09.2018, C-68/17).

Verdi: Urteil überfällig

Aus Sicht der Gewerkschaft Verdi ist das Urteil des BAG „überfällig und wegweisend“. Es schaffe mehr Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben. „Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat, findet heute auch in der Gesellschaft keine Akzeptanz mehr“, erklärte Sylvia Bühler, vom Verdi-Bundesvorstand. Gleichzeitig forderte Bühler die Kirchen auf, „endlich auch in ihren Betrieben das allgemeine Arbeitsrecht anzuwenden.“

Für die Kirchen ist im Grundgesetz ein Selbstbestimmungsrecht verankert, das sich auch auf ihre Position als Arbeitgeber auswirkt. So haben die Kirchen als Arbeitgeber einige Sonderrechte, die  beispielsweise auch besondere Erwartungen hinsichtlich Loyalität und Verhalten der Mitarbeiter im Sinne des kirchlichen Selbstverständnisses rechtfertigen.

Etwa jedes vierte Krankenhaus in Deutschland befindet sich in kirchlicher Trägerschaft. Mit rund 1,5 Millionen Beschäftigten sind die Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden einer der größten Arbeitgeber in Deutschland.  (ne)

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