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25.03.2019 | Arbeitsfelder | Nachrichten

DBfK: Mehr Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige

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Mit der Einigung im erweiterten Qualitätsausschuss ist der Weg frei für den neuen „Pflege-TÜV“. Ab November wird ein Indikatoren gestütztes Prüfsystem umgesetzt, das aber auch Schulungen und zeitliche Ressourcen erfordert.

In einer Mitteilung begrüßte der DBfK am Donnerstag die Umsetzung des neuen Prüfsystems in der stationären Langzeitpflege. „Das neue Prüfsystem dient der Transparenz für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. Es sollte für die Weiterentwicklung der Pflegequalität genutzt werden und keinen zusätzlichen Druck auf die Pflegenden in den Einrichtungen ausüben. Dafür habe sich der DBfK eingesetzt.  

Grundlage für das neue Verfahren ist ein pflegewissenschaftliches Gutachten. In den einzelnen Einrichtungen werden die Qualitätsergebnisse zu 10 Themen gemessen und dargestellt. Dafür müssten die Pflegenden geschult und Zeitfenster für die Erhebung der Daten geschaffen werden, forderte der DBfK.

Gute Entscheidungsgrundlage

Im Ergebnis werde transparent, wo die Einrichtungen durchschnittlich besser oder schlechter seien. Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Kassen bleiben erhalten. Entscheidend sei jetzt aber ein intensiver Dialog zwischen Einrichtungen und den externen Prüfern. Das verlange von allen Beteiligten einen Kulturwandel.

Die neue Darstellung der Pflegequalität bildet zusammen mit anderen Informationen der Einrichtungen und dem persönlichen Eindruck vor Ort, für Interessierte eine gute Entscheidungsgrundlage bei der Wahl der Pflegeeinrichtung, so das Fazit des DBfK. (ne)

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