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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 5/2017

21.12.2016 | Medizinrecht

Analgesie durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal

Überlegungen zum medizinischen und rechtlichen Rahmen regionaler Einsatzkonzepte

verfasst von: Prof. Dr.med. Dr.rer.nat. A. Lechleuthner, Dr. jur. M. Neupert

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 5/2017

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Zusammenfassung

Der Rettungsdienst wird häufig aufgrund einer akuten Schmerzsymptomatik alarmiert (ca. 15 % aller Einsätze, ca. 25 % aller Notarzteinsätze). Eine wesentliche Erwartung an den Rettungsdienst ist, dass er möglichst schnell akute Schmerzen lindert. Diese Ausgangslage ist Hintergrund einer seit mehreren Jahren andauernden Diskussion über die Fragen, ob nichtärztliches Rettungsfachpersonal in Abwesenheit eines Notarztes analgetisch wirkende Medikamente einsetzen soll und wenn ja, welche. Zunehmend entwickeln sich lokale Lösungen, was zu Abstimmungsschwierigkeiten unter den Rettungsdienstsystemen und zu Verunsicherung beim Einsatzpersonal führt. Die folgenden Überlegungen versuchen die Grundlagen der Diskussion zu systematisieren, um einen Ausgangspunkt für Organisationsentscheidungen zu schaffen.
Fußnoten
1
Siehe dazu näher: Lechleuthner A, Neupert M (2015) Tätigkeit als Notfallsanitäter im öffentlichen Rettungsdienst. Anwendung von Maßnahmen zur Lebensrettung und zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden. Notfall Rettungsmed: 413–420 und Neupert (2009) Medikamentengabe durch Rettungsassistenten? MedR: 649–654.
 
2
Siehe dazu auch: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Die Ausbildungszielbestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Notfallsanitätergesetzes. Bundesrechtliche Vorgaben und Umsetzung durch die Bundesländer. WD 9 – 3000 – 042/16.http://​www.​bundestag.​de/​blob/​476080/​0c5c298bbbe9e7b9​c0ea67f161c0a190​/​wd-9-042-16-pdf-data.​pdf.
 
3
Die juristische Begründung für dieses Ergebnis liegt in einer Befreiung vom Heilkundevorbehalt unter Notstandsgesichtspunkten, aber auch diejenigen Stimmen, die das qualifizierte Rettungsfachpersonal von vorneherein durch das Heilpraktikergesetz nicht gebunden sehen (jüngst Walus, Die notfallmedizinische Heilkundequalifikation von Notfallsanitätern aus juristischer Sicht, Rettungsdienst 2016, 73–79) wollen in der Praxis typischerweise nur unter Voraussetzungen heilkundliche Maßnahmen durch nichtärztliche Einsatzkräfte zulassen, die der Sache nach eine Notstandslage beschreiben.
 
5
Basler HD (2011) Akutschmerztherapie in Pädiatrie und Geriatrie – Schmerzmessung: Welche Schmerzskala bei welchen Patienten? Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerz ther 46(5): 334–342.
 
6
Lechleuthner A (2016) Können wir alles schulen, was in der rettungsdienstlichen Einsatzpraxis gebraucht wird? DIVI 7: 34–37.
 
7
Hock J (2006) Drogenpolitik in Deutschland und der Schweiz – Ein Vergleich. Grin Verlag München.
 
8
Eckert FE (1998) Drogenpolitik. Grin Verlag München.
 
9
Kotz (2013) Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 13 BtMG Rn. 8; Weber (2013) ders., BtMG, 4. Aufl., § 13 BtMG Rn. 9; Patzak (2016) In: Körner, Patzak,Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 8. Aufl., § 13 BtMG Rn. 3.
 
Metadaten
Titel
Analgesie durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal
Überlegungen zum medizinischen und rechtlichen Rahmen regionaler Einsatzkonzepte
verfasst von
Prof. Dr.med. Dr.rer.nat. A. Lechleuthner
Dr. jur. M. Neupert
Publikationsdatum
21.12.2016
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 5/2017
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-016-0253-7

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