An der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit – ein Vergleich von älteren Menschen mit und ohne Pflegegradempfehlung in Bayern
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- 26.06.2025
- Originalien
Zusammenfassung
Hinführung zum Thema
Pflegebedürftigkeit und die pflegerische Versorgung stellen zentrale gesellschaftliche Herausforderungen dar [5]. 2023 waren 5,7 Mio. Personen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig. Vorausberechnungen gehen bei moderater demografischer Entwicklung von einem Anstieg der Zahl aus, mit deutlichen Unterschieden zwischen den Bundesländern [21, 22]. Damit die politischen Ziele, Pflegebedarf zu vermeiden, hinauszuzögern oder zu mildern, evidenzbasiert umgesetzt werden können, sind hochwertige Daten zu Übergängen in die Pflegebedürftigkeit – insbesondere auf kleinräumiger Ebene – Voraussetzung für passgenaue Angebote [3, 6, 7].
Hintergrund
Entsprechend § 14 SGB XI gelten in Deutschland diejenigen, die mindestens 6 Monate lang „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“, als pflegebedürftig. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss aktiv beantragt werden und erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD). Der Forschungsstand beschreibt verschiedene Faktoren, die das Risiko für Pflegebedürftigkeit erhöhen: Neben dem Alter stellen das Geschlecht, das Vorliegen von Erkrankungen, soziale und ökonomische sowie regionale Aspekte Risikofaktoren dar [2, 8, 11, 19]. Bislang in der Forschung wenig adressiert sind Personen, die nach Begutachtung keinen Pflegegrad (PG) erhalten haben. Blüher et al. [3] ermittelten anhand von Daten des MD Berlin-Brandenburg Einflussfaktoren auf den Erhalt einer Pflegegradeinstufung. Die Autoren zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, keinen PG zu erhalten, bei jüngeren Personen, Personen ohne Partnerschaft und beim Fehlen von sozialer Unterstützung erhöht ist. Hinsichtlich gesundheitsbezogener Faktoren war die Chance, ohne PG zu verbleiben, bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie bei dem Vorhandensein von muskuloskeletalen Erkrankungen und chronischen ischämischen Herzkrankheiten erhöht [3].
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Bundesweit hat der MD 2023 über 2,8 Mio. Pflegebegutachtungen durchgeführt. In 9,3 % der Fälle wurden Antragstellende als nicht pflegebedürftig eingestuft [15]. In Bayern führte der MD 2023 über 406.000 Begutachtungen durch, bei denen in 12 % der Fälle die Antragstellenden keinen PG erhielten. Bei Erstanträgen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verliefen 16–20 % erfolglos [13, 14].
Die Daten des MD Bayern wurden bislang noch nicht hinsichtlich der Charakteristika von Personen mit Antrag auf Pflegeleistungen, aber ohne PG-Empfehlung ausgewertet. So ist unklar, welche soziodemografischen Charakteristika diese Personengruppe aufweist, und wie sich deren Einschränkungen darstellen. Die Daten bergen Informationen zu älteren Menschen, die die Kriterien der Pflegebedürftigkeit noch nicht erfüllen, aber dennoch einen subjektiven Bedarf zum Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung aufweisen. Gerade in dieser Bevölkerungsgruppe ist das Potenzial für Maßnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit sowie für gesundheitsförderliche Anstrengungen entsprechend hoch [3]. Der Beitrag hat zum Ziel, Personen, die im Rahmen der Pflegeerstbegutachtung keine PG-Empfehlung erhalten haben, mit Personen mit einer Empfehlung für einen PG zu vergleichen – hinsichtlich soziodemografischer Merkmale, der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebens- und Versorgungsbereichen sowie hinsichtlich pflegebegründenden Diagnosen.
Datengrundlage und Methodik
Die Datengrundlage bilden Daten des MD Bayern von 2019, die im Rahmen der erstmaligen Begutachtung zur Feststellung des PG erhoben wurden. Im Jahr 2019 wurde bei 126.876 gesetzlich versicherten Personen in Bayern eine Pflegeerstbegutachtung durchgeführt. Für die Auswertungen werden ausschließlich Personen im Alter von mindestens 50 Jahren inkludiert, da der Fokus auf Pflegebedürftigkeit im Alter liegt. Das Analyse-Sample umfasst 122.478 Personen.
Zur Bestimmung eines PG werden die Fähigkeiten der antragstellenden Person in 6 Lebensbereichen („Module“) mit einem standardisierten Begutachtungsinstrument ermittelt. Diese Module sind: 1. Mobilität, 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Im Fokus steht die Frage, ob die Aktivitäten in den Modulen selbstständig, d. h. ohne Unterstützung durch eine Person, erfolgen können. Für alle Module werden Punkte für das Ausmaß der Selbstständigkeit vergeben. Es gilt, dass der Grad der Beeinträchtigung mit dem jeweiligen Punktwert steigt. Die ermittelten Punkte werden im Anschluss gemäß § 15 SGB XI gewichtet, sodass die Ergebnisse der 6 Lebensbereiche unterschiedlich stark in den PG einfließen (Zusatzmaterial online: Tab. A1). Personen mit weniger als 12,5 Punkten wird kein PG zugewiesen [16].
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Neben der Bewertung der antragstellenden Personen hinsichtlich der 6 Module des Begutachtungsinstrumentes werden standardisiert weitere versorgungsrelevante Informationen erfasst, beispielsweise soziodemografische Informationen sowie die pflegebegründende Erstdiagnose. Zudem werden Informationen erhoben, die auf die (Un‑)Selbstständigkeit im Bereich der außerhäuslichen Mobilität und Haushaltsführung abzielen. Die uni- und bivariate Analyse der Daten erfolgte mittels Stata Version 18 (StataCorp, College Station, Texas, USA).
Ergebnisse
Soziodemografische Merkmale
Unter den 122.478 Personen befinden sich 80,51 % (n = 98.601) Personen, welche eine PG-Empfehlung erhielten, sowie 19,51 % (n = 23.877), die keine PG-Empfehlung erreichten. Am häufigsten wurde PG 2 (34,72 %, n = 42.523) empfohlen, gefolgt von PG 1 (28,22 %, n = 34.565) (Zusatzmaterial online: Tab. A2). 3,47 % der Begutachteten erreichten in den 6 Modulen, aus denen sich der PG-Anspruch errechnet, 0 Punkte; nach Umrechnung bzw. Gewichtung gemäß SGB XI (Zusatzmaterial online: Tab. A1) sind dies 9,86 %. Abb. A1 (Zusatzmaterial online) zeigt die empirische Verteilung der Ergebnisse der bayerischen Erstantragstellenden über das Punktespektrum von 0 bis zum Maximalwert 100, mit Kennzeichnung der Grenzwerte zur Erreichung des nächsthöheren PG.
Im Durchschnitt sind Personen ohne PG-Empfehlung jünger (Ø 76,9 Jahre, ± 10,0) als Personen mit PG (Ø 80,0 Jahre, ± 9,52). Es befinden sich doppelt so viele Personen über 90 Jahre unter den Personen mit PG-Empfehlung (keine PG-Empfehlung: 4,31 %, n = 1029; PG 1–5: 9,86 %, n = 9721). Hinsichtlich des Geschlechts zeigt sich für beide Gruppen ein höherer Anteil an Frauen, wobei dieser bei Personen ohne PG-Empfehlung mit 66,26 % (n = 15.822) etwas höher ist (PG 1–5: 60,75 %; n = 59.898). Menschen, die keinen PG erreichen, leben mehrheitlich (58,50 %, n = 13.968) in einer ambulanten Wohnsituation allein. Personen mit PG-Einstufung wohnen am häufigsten (50,24 %, n = 49.538) in einer ambulanten Wohnsituation mit weiteren Personen. Unterschiede zeigen sich auch beim Wohnen in Pflegeeinrichtungen: Fünfmal höher ist der Anteil an Personen mit PG-Empfehlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen als unter solchen ohne PG-Empfehlung (keine PG-Empfehlung: 1,98 %, n = 472; PG 1–5: 10,50 %, n = 10.357) (Zusatzmaterial online: Tab. A3).
Selbstständigkeit in den Lebensbereichen
Erwartungsgemäß weisen Personen ohne PG-Empfehlung in allen 6 Modulen des Begutachtungsinstruments im Mittel geringere Punktwerte auf als Personen mit PG-Empfehlung (Zusatzmaterial online: Tab. A4). Die höchste Differenz der Mittelwerte zwischen Personen mit und ohne PG-Empfehlung liegen im Bereich der Selbstversorgung. Selbstversorgung wird bei der Berechnung des PG von allen Modulen am höchsten gewichtet (40 % der Gesamtpunkte). Erfasst wird die Selbstständigkeit bei den Tätigkeiten Waschen, Körperpflege, An‑/Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. Die meisten Versicherten mit einer PG-Empfehlung weisen bei der Selbstversorgung Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit auf. Im Gegensatz dazu zeigten sich die meisten Menschen ohne PG-Empfehlung im Modul „Umgang mit krankheitsspezifischen bzw. therapiebedingten Anforderungen“ als hilfebedürftig. Am häufigsten weisen Personen mit PG-Empfehlung schwere und schwerste Beeinträchtigungen im Modul „Mobilität“ auf (darunter fallen stabiles Sitzen, Umsetzen/Drehen, innerhäusliche Fortbewegung, Treppensteigen). Unter Begutachteten ohne PG-Empfehlung finden sich in keinem Modul schwerste Beeinträchtigungen, eine schwere Beeinträchtigung lag nur bei 0,07 % bei „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ vor. In Tab. A5 (Zusatzmaterial online) werden zusätzlich Vergleiche zwischen den einzelnen PG-Ergebnissen angestellt. Menschen mit erfolglosem PG-Antrag werden denen gegenübergestellt, welche PG 1, PG 2 oder PG 3–5 erreichten. Hier wird sichtbar, welche Differenzen in den Punktwerten bei PG-Ablehnung sowie bei Erreichen des PG 1 vorkommen: Mobilität: Der Mittelwert (MW) steigt von 0,47 auf 1,34 Punkte. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Der MW verdreifacht sich von 0,42 auf 1,45 Punkte. Psychische Problemlagen: Der MW steigt von 0,03 auf 0,17 Punkte. Selbstversorgung: Der MW steigt von 1,08 auf 3,87 Punkte. Umgang mit Krankheit bzw. Therapie: Der durchschnittliche Punktwert erhöht sich von 0,22 auf 0,78. Gestaltung Alltag und soziale Kontakte: Der MW steigt von 0,30 auf 1,30 Punkte.
Außerhäusliche Mobilität und Haushaltsführung
Hinsichtlich der außerhäuslichen Mobilität (Zusatzmaterial online: Tab. A6) zeigt sich, dass Personen ohne PG-Empfehlung häufiger (überwiegend) selbstständig sind als Personen mit PG-Empfehlung. Am häufigsten sind Personen mit (56,91 %, n = 56.116) und ohne (95,02 %, n = 22.689) PG-Empfehlung beim Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung (überwiegend) selbstständig. Jedoch waren nahezu 25 % der Antragstellenden ohne PG-Empfehlung nicht in der Lage, ihre Wohneinheit selbstständig zu verlassen. Ein höherer Unterstützungsbedarf bestand bei beiden Gruppen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Weniger als die Hälfte der Versicherten ohne PG-Empfehlung konnten den öffentlichen Personennahverkehr ohne Unterstützung auf allen Strecken nutzen (42,77 %, n = 10.212). Bei der Vergleichsgruppe waren es nur ca. 4 % (n = 4311). Personen ohne PG-Empfehlung (0,24 %, n = 58) besuchen kaum, jedoch häufiger als Personen mit PG-Empfehlung (0,05 %, n = 52) einen Arbeitsplatz bzw. eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Ein differenzierterer Vergleich zwischen Antragstellenden mit abgelehntem PG und Antragstellenden, welche PG 1, PG 2 oder PG 3–5 erhielten, kann Tab. A7 (Zusatzmaterial online) entnommen werden. Wohingegen beim Verlassen der Wohneinheit in der Gruppe ohne PG-Empfehlung fast 76 % der Personen vollständig selbstständig sind, sinkt dieser Anteil mit zunehmendem PG: 41 % bei PG 1, 18 % bei PG 2 und unter 6 % in den PG 3–5 sind in diesem Bereich komplett selbstständig. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Während 43 % der Personen ohne PG-Empfehlung dies uneingeschränkt selbstständig können, trifft dies bereits bei PG 1 nur noch auf unter 10 % zu.
Bei der Durchführung von Tätigkeiten der Haushaltsführung zeigt sich, dass Personen ohne PG-Empfehlung diese häufiger (überwiegend) selbstständig durchführen können (Zusatzmaterial online: Tab. A8). Am häufigsten sind Personen mit (67,20 %, n = 66.264) und ohne PG-Empfehlung (19,89 %, n = 4749) bei aufwendigen Aufräum- und Reinigungsarbeiten, einschließlich der Wäschepflege, unselbstständig. Das Einkaufen zeigt sich ebenfalls in beiden Gruppen als Herausforderung. Mehr als 85 % ohne PG-Empfehlung (n = 20.554) bzw. über 98 % mit PG-Empfehlung (n = 97.400) können Einkäufe nicht ohne personelle Hilfe durchführen. Die Zubereitung von einfachen Mahlzeiten wird von über 95 % (n = 22.881) der Personen ohne und über 50 % (n = 50.832) mit PG-Empfehlung (überwiegend) selbstständig durchgeführt. Ein differenzierterer Vergleich zwischen Antragstellenden mit abgelehntem PG und Antragstellenden, welche PG 1, PG 2 oder PG 3–5 erhielten, kann Tab. A9 (Zusatzmaterial online) entnommen werden. Beim Einkaufen sind noch rund 14 % der Personen ohne PG vollständig selbstständig. Dieser Anteil sinkt bereits bei PG 1 unter 3 %. Am deutlichsten werden die Einschränkungen bei aufwendigeren Haushaltsreinigungsarbeiten. Bereits in der Gruppe ohne PG-Empfehlung ist nur ein kleiner Anteil (5,28 %) vollständig selbstständig; in PG 1 sinkt dieser Anteil auf 0,56 %.
Pflegebegründende Diagnose
Als pflegebegründende Erstdiagnose weisen beide Gruppen am häufigsten Störungen des Ganges und der Mobilität (R26) auf (ohne PG-Empfehlung: 15,34 %, n = 81; PG1–5: 18,76 %, n = 666). Bei Personen ohne PG-Empfehlung liegen Senilität (R54) (7,01 %, n = 37) und chronisch obstruktive Lungenkrankheit (J44) (5,30 %, n = 28) als zweit- und dritthäufigste medizinische Diagnosen vor. Bei Personen mit PG-Empfehlung sind die nicht näher bezeichnete Demenz (F03) (14,28 %, n = 507) und Herzinsuffizienz (I50) (5,80 %, n = 206) zweit- und dritt häufigste Diagnosen (Zusatzmaterial online: Tab. A10).
Diskussion
Ziel des Beitrags war es, Personen, welche einen erstmaligen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen, jedoch ohne PG-Empfehlung verbleiben, mit denen zu vergleichen, welche eine PG-Empfehlung erhielten.
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Hinsichtlich der soziodemografischen Merkmale zeigt sich, dass Personen ohne PG-Empfehlung im Durchschnitt jünger und häufiger Frauen sind. Dies deckt sich mit Ergebnissen des Forschungsstandes, die darauf verweisen, dass das Risiko für Pflegebedürftigkeit [5, 11] sowie für den Erhalt eines PG [3, 4] mit zunehmendem Alter steigt. Auch das weibliche Geschlecht geht laut Forschungsstand mit einem höheren Risiko für Pflegebedürftigkeit einher, u. a. aufgrund der höheren Lebenserwartung von Frauen [5, 8, 25] bzw. Herausforderungen, v. a. bei Frauen, hinsichtlich des Erhalts der funktionellen Gesundheit [18]. Entsprechend bedarf es gezielter und geschlechtssensibler Interventionen für den Erhalt der Lebensqualität und funktionellen Gesundheit im höheren Alter [18]. Das Pflegerisiko wird allerdings durch vielfältige weitere Faktoren beeinflusst, welche nicht allesamt durch die PG-Begutachtung abgedeckt werden und folglich nicht in den Analysen berücksichtigt werden konnten (z. B. Einkommen, Familienstand, Multimorbidität) [2, 8, 25]. Zukünftige Forschung sollte Pflegebedürftigkeit als Ergebnis komplexer Interaktionen verschiedener Faktoren erachten und Daten verknüpfen, um vermehrt auch sozioökonomische Charakteristika einzubeziehen [8, 24, 25]. Was die verwendete Datenquelle betrifft, können ausschließlich Aussagen über gesetzlich Pflegeversicherte getroffen werden. Privatversicherte sowie Pflegebedürftige, die auf die Beantragung eines Pflegegrades verzichten, gehen nicht in die Analysen ein. Ob ein PG beantragt wird, hängt mitunter von sozioökonomischen Faktoren und strukturellen Rahmenbedingungen ab [9, 17]. Zudem zeigt sich, dass eine Inanspruchnahme formaler Pflegeunterstützung nicht zwangsläufig sofort nach Beginn einer Pflegebedürftigkeit erfolgt. Insbesondere nicht, wenn familiäre Unterstützung vorhanden ist und diese mit einem „schleichenden“ Einstieg in die Pflegeversorgung einhergeht und nicht durch ein Schlüsselerlebnis wie etwa einen Sturz geprägt ist [12].
Dennoch sind die Routinedaten aus Pflegebegutachtungen von hoher Relevanz für die Gesundheits- und Versorgungsforschung und sollten als Grundlage für die Interventionsplanung, beispielsweise zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, herangezogen werden [20].
Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass Personen mit erfolglosem PG-Antrag mehrheitlich in einer privaten Wohnsituation allein leben. Personen mit erfolgreichem PG-Antrag wohnen dahingegen am häufigsten mit weiteren Personen zusammen. Es könnte sein, dass Personen, die allein wohnen, frühzeitiger einen PG beantragen, da deren Hilfe- und Unterstützungsbedarfe nicht durch im Haushalt lebende Angehörige aufgefangen werden können [3]. Gleichzeitig besteht generell ein „Trend zur Ambulantisierung“ der pflegerischen Versorgung – auch bei Personen mit höheren PG [1, 5]. Ein weiteres Ergebnis der Auswertung ist, dass Begutachtete ohne PG-Empfehlung insgesamt weniger in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind als Personen mit PG-Empfehlung. Dieses Ergebnis deckt sich mit dem Forschungsstand [3, 23] und spiegelt das Verständnis von Pflegebedürftigkeit entsprechend § 14 SGB XI wider. Das in der Pflegebegutachtung angewendete Begutachtungsinstrument misst folglich das, was es messen soll: nicht die Beeinträchtigung per se, sondern deren Auswirkung auf die Selbstständigkeit einer Person [16]. Dies erklärt ggf. auch, warum Personen mit und ohne PG-Empfehlung jeweils Störungen des Ganges und der Mobilität als häufigste pflegerelevante Erstdiagnose aufweisen, trotzdem aber unterschiedliche Ergebnisse bei der Feststellung des PG haben. Gleichzeitig zeigt sich bei Betrachtung der pflegebegründenden Diagnosen, dass bei Personen mit PG-Empfehlung demenzielle Erkrankungen häufiger vertreten sind. Dieses Krankheitsbild kann in besonderer Weise mit einem Verlust der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen einhergehen und ist mit einem hohen Risiko für Pflegebedürftigkeit verbunden [10, 11]. Auch Blüher et al. [3] kommen zu dem Ergebnis, dass in Berlin/Brandenburg bei Begutachteten mit PG-Empfehlung häufiger demenzielle Erkrankungen bestehen.
Letztlich verdeutlichen die Auswertungen, dass in Bayern zwar Personen, die über einen subjektiven Pflege- und Hilfebedarf verfügen, denen allerdings keine Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI zugeschrieben wird, existieren. Diese Personen sind in den Modulen, welche in die Berechnung des PG einfließen, nicht „unselbstständig genug“, sind aber dennoch teilweise bei verschiedenen alltagsrelevanten Tätigkeiten eingeschränkt, z. B. bei Fortbewegung, Einkauf, Wohnungsputz. Dieser Unterstützungsbedarf fließt nicht in die Berechnung des Pflegegrads ein, sollte dennoch beachtet und durch entsprechende Versorgungsstrukturen im Bereich Haushalts- oder Einkaufshilfen sowie Fahrdienste gedeckt werden. Gleichzeitig sollten bestehende Ressourcen der Personen, im Sinne der Gesundheitsförderung und Prävention, gestärkt werden. Dies wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie betont, deren Leitgedanke u. a. die Verhinderung bzw. das Fortschreiten einer Pflegebedürftigkeit mittels verschiedener Maßnahmen wie Beratung, aufsuchende Angebote, Trainingsprogramme in der Häuslichkeit, Rehabilitation sowie Präventionsmaßnahmen in der ambulanten und stationären Altenpflege darstellt [7]. Solche Bemühungen sind bedeutend, um die pflegerischen Versorgungsleistungen langfristig zu schonen [23]. Dabei sollten präventive und gesundheitsförderliche Maßnahmen möglichst früh beginnen [7]. Personen an der Schwelle zum Erhalt eines PG stellen folglich eine Zielgruppe für entsprechende Maßnahmen dar. Entsprechende Vorhaben werden bereits in die Praxis umgesetzt: Aufgrund der hohen Anzahl an abgelehnten Anträgen, hat der MD Bayern die Aufklärungskampagne „Pflegebedürftig!?“ ins Leben gerufen. Mittels Broschüren, Hotlines, Social-Media-Aktionen und Veranstaltungen sollen Menschen mit beginnendem Hilfebedarf und deren Angehörige vor einer Antragstellung hinsichtlich Pflegebedürftigkeit informiert und unterstützt werden. Es wird darüber aufgeklärt, welche Kriterien für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung gelten (d. h. personelle Unterstützung bei Tätigkeiten in den 6 Modulen), und für welche Hilfebedarfe anderweitige Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen (z. B. Hilfen bei Einkauf, Putzen, Kochen). Der Kampagne haben sich Akteure wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bayerisches Landesamt für Pflege, Pflegekassen und die Bayerische Landesärztekammer angeschlossen. Diese Akteure sowie Anlaufstellen wie Pflegestützpunkte oder kommunale Beratungsstellen können auf unterschiedlichen Kanälen mit Menschen mit Unterstützungsbedarf in Kontakt treten und wichtige Lotsenfunktionen im Gesundheits- und Sozialsystem übernehmen, um Unterstützungsbedarfe innerhalb des SGB XI und jenseits dieses zu decken [14].
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Fazit für die Praxis
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Routinedaten aus Pflegebegutachtungen bieten regionale Informationen über ältere Personen, welche an der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit stehen. Antragstellende ohne Pflegegradempfehlung sind häufiger jünger, weiblich, allein lebend und selbstständiger als Personen mit Pflegegradempfehlung.
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Die in Pflegebegutachtungen erhobenen Daten können von hoher Relevanz für die Gesundheits- und Versorgungsforschung sowie für Interventionsplanung sein.
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Bezüglich der kommunalen Verantwortlichkeit im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge sind regionale Informationen über ältere Personen mit Unterstützungsbedarfen jenseits der Pflegebedürftigkeitsdefinition nach SGB XI wichtig.
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Personen, die unmittelbar vor der Antragstellung auf einen Pflegegrad stehen und auch jene, welche nach Begutachtung keinen Pflegegrad erhalten haben, sollten in besonderer Weise von präventiven, aber auch unterstützenden Maßnahmen adressiert werden, um Pflegebedarfe diesseits und jenseits des SGB XI zu decken.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
J. Schütz und L.D. Wetzel geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren. Es handelt sich um eine Sekundärdatenanalyse.
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