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05.11.2019 | Ambulante Pflege | Nachrichten

Sachsen: Mindestlohn für ambulante Pflege vereinbart

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In Sachsen haben sich die gesetzlichen Pflegekassen und Sozialhilfeträger mit dem Landesverband Hauskrankenpflege auf einen Mindestlohn für die Pflege verständigt. Dadurch soll sich die Einkommenssituation vieler Pflegemitarbeiter im Freistaat verbessern.

New ContMimdestlohn © m.schuckart/Fotolia

Wie die Verhandlungspartner jetzt mitteilten, gilt der Mindestlohn bereits ab Oktober und beträgt 15,50 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte und 12,50 Euro für Pflegekräfte. Die ambulanten Pflegedienste des Landesverbands Hauskrankenpflege könnten zwischen zwei Vergütungsvarianten unterschiedlicher Höhe wählen. Pflegedienste, die sich für höhere Löhne mit den vereinbarten Untergrenzen entscheiden, erhalten eine höhere Vergütung durch die Kostenträger. Eine Nachweisklausel wurde vereinbart.

Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), betonte: „Uns ist wichtig, Verbindlichkeiten für die Entlohnung von Pflegenden zu schaffen, die außerhalb von tarifvertraglichen Regelungen bezahlt werden.“

Dem Landesverband Hauskrankenpflege gehören 160 sächsische Pflegedienste an, die ab sofort von der Neuregelung profitieren können. Die Lohnuntergrenze liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn für Pflegekräfte. Der Vertragsabschluss  sei daher ein wichtiger Schritt für bessere Löhne in der Pflege und habe zudem Vorbildcharakter, so die Kassen. (ne)

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