Durch Bürokratieabbau könnten in der ambulanten Pflege sofort 1.200 Pflegekräfte mehr für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Das schätzt der Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und macht sich für erweiterte Möglichkeiten der E-Verordnung stark.
E-Verordnungen für häusliche Krankenpflege könnten Versicherten und Pflegediensten das Leben leichter machen.
Am 10. Juli verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG). Damit soll auch die Pflege Anschluss an die Telematik erhalten. Die geplante Möglichkeit der E-Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln reiche jedoch nicht aus, kritisiert der VKAD und fordert Nachbesserungen. So würde die Möglichkeit zur E-Verordnung von häuslicher Krankenpflege „richtig viel bringen“.
Mindestens 18.000 Hilfesuchende, die Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege benötigen, könnten durch die E-Verordnung mehr versorgt werden, so die Schätzungen des Verbands. Auch im Hinblick auf das Personal rechne man mit deutlichen Verbesserungen. VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking: „1.200 Pflegefachkräfte stünden für die Pflege im häuslichen Bereich zur Verfügung, die heute in der Bürokratie der Verordnungen gefangen sind.“
Das Genehmigungsverfahren für häusliche Krankenpflege ist sowohl für die Versicherten als auch für die Pflegedienste umständlich und zeitraubend. Nach wie vor werden dafür verschiedene Formulare zwischen Pflegedienst und Krankenkasse hin- und hergefaxt und viel Arbeitszeit von Fachkräften gebunden, kritisieren Pflegedienstbetreiber. (ne)