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17.09.2024 | Ambulante Pflege | Nachrichten

Schiedsverfahren in Bayern

DBfK Südost: Vergütungsangebot nicht annehmbar

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Die Vergütungsverhandlungen für die häusliche Krankenpflege in Bayern sind vorerst gescheitert. Grund: eine von den Kassen angestrebte Absenkung der Vergütung. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Südost reagiert empört.

Christiane Lehmacher-Dubberke © DBfKDie Geschäftsführerin des DBfK Südost, Christiane Lehmacher-Dubberke, kritisiert die bayrischen Kassen für ihre Haltung bei den Vergütungsverhandlungen scharf. 

Bei den Verhandlungen um die Vergütung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege in Bayern konnten sich Leistungserbringer und Kostenträger nicht einigen. Jetzt wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet, wie der DBfK Südost mitteilt. Der DBfK-Regionalverband wirft den Krankenkassen in Bayern vor, sie hätten sich „offenkundig nicht ernsthaft mit den Forderungen der privaten Verbände auseinandergesetzt“. Der DBfK Südost leitet die Koordinierungsstelle des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen in Bayern.

„Mir ist unverständlich, wie man vor dem Hintergrund der steigenden Kosten, eine Absenkung der Vergütung fordern kann“, erklärte Geschäftsführerin Christiane Lehmacher-Dubberke am Montag. Wie alle anderen in der ambulanten Versorgung tätigen Pflegedienste zahlten auch die privaten Anbieter ihre Mitarbeitenden gemäß Tariftreuegesetz. Damit hätten sie auch die gleichen Belastungen zu tragen.  

Ambulante Pflegedienste nicht in die Zahlungsunfähigkeit treiben

„Wenn wir wollen, dass auch perspektivisch die Häusliche Krankenpflege in Bayern sichergestellt ist, dann dürfen die ambulanten Pflegedienste nicht in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden“, so Lehmacher-Dubberke weiter. Bereits jetzt sei zu beobachten, wie viele auch stationäre Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz gehen und geschlossen werden.

Der DBfK Südost vertritt nach eigenen Angaben im Schiedsverfahren 430 Pflegedienste. Weitere Beteiligte des Verfahrens sind unter anderem der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP), der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad), sowie der  Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). (ne)

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