Verträge von ambulanten Pflegeunternehmen enthalten häufig rechtswidrige Bestimmungen, die Verbraucher benachteiligen. Darauf haben jetzt die Verbraucherzentralen hingewiesen und erneut Pflegedienste abgemahnt.
Unzulässig seien beispielsweise Formulierungen, die die Haftung des Pflegedienstes und damit die Sorgfaltspflicht für die Schlüssel der Pflegebedürftigen oder Sachschäden begrenzen. Immer wieder fanden die Verbraucherschützer auch gesetzeswidrige Kündigungsklauseln. Darin wurden die Kunden zur Einhaltung von Fristen oder der Angabe von Kündigungsgründen verpflichtet. Laut Gesetz dürften Verträge mit ambulanten Pflegeunternehmen jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Auch eine automatische einseitige Erhöhung der Investitionskosten bei gestiegenen Pflegekosten sei nicht erlaubt.
„Viele Unternehmen nutzen rechtswidrige Vertragsbestimmungen, die Pflegebedürftige benachteiligen“, berichtet Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland wurden daher erneut ambulante Pflegedienste erfolgreich abgemahnt. Die Unternehmen hätten sich verpflichtet, auf die unlauteren Klauseln zu verzichten. (ne)
Hinweis: Info-Telefon der Verbraucherzentralen
Hilfe bei Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen erhalten Verbraucher am Info-Telefon 030 / 54 44 59 68. Weitere Informationen unter www.pflegevertraege.de