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27.05.2017 | Ambulant | Nachrichten

Info-Telefon: Erste Hilfe bei überhöhten Pflegekosten

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Seit einem Jahr bieten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland ihr bundesweites Info-Telefon für Fragen zu Verträgen rund um die ambulante Pflege an. Besonders nachgefragt sind Informationen zu Kosten, Leistungen oder Vertragskündigung.

"Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist die Kopplung der Investitionskosten, zum Beispiel Ausgaben für Büromiete oder Auto-Leasing, an die Pflegekosten", berichtet Pflegerechtsexpertin Petra Hegemann. "Sobald die Kosten für die Pflege teurer werden, steigen die Investitionskosten automatisch mit, und das, obwohl das betreffende Unternehmen womöglich gar nicht mehr investiert hat. Das ist nicht erlaubt", so Hegemann.

Auch zur Kündigung von ambulanten Pflegediensten gäbe es oft Nachfragen. So gehe aus den Pflegeverträgen nicht immer hervor, dass Pflegebedürftige den Vertrag gegenüber dem ambulanten Dienst jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen könnten. "Wer das nicht weiß, zahlt länger als nötig, wenn man den ambulanten Dienst wechseln möchte oder die Pflege zu Hause durch den Umzug in eine Pflegeeinrichtung überflüssig wird", sagt die Expertin.

Aktuell würden zudem vermehrt Verbraucher anrufen, die mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade für die gleichen Leistungen mehr bezahlen müssten. Diese ungünstige Entwicklung wollen die Experten der Verbraucherzentralen jetzt prüfen.

Für die erste Hilfe rund um ambulante Pflegeverträge steht Verbrauchern das Info-Telefon drei Mal wöchentlich zur Verfügung unter:

030 - 54 44 59 68
Mo 9-13 Uhr, Mi 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Zusätzlich gibt es ein Informationsportal im Internet: www.pflegevertraege.de

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