Laut einer aktuellen Untersuchung sind in Nordrhein-Westfalen 26 Prozent der Pflegeeinrichtungen tarifgebunden, bundesweit sind es 22 Prozent. Viele andere Einrichtungen orientieren sich daran.
Um Leistungen der Pflegeversicherung abrechnen zu können, müssen Pflegedienste und -heime Gehälter auf Tarifniveau zahlen. Mit der Tarifbindung sieht es allerdings noch mau aus.
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In NRW zahlen mehr Pflegeeinrichtungen tarifgerechte Löhne als im Rest der Republik. Das zeigt eine Untersuchung des Instituts Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule/Ruhr-Universität Bochum im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Danach arbeiten in NRW 26 Prozent aller Beschäftigten in der Pflege und Betreuung in einer Einrichtung mit Tarifbindung, verglichen mit 22 Prozent im Bundesschnitt.
Dabei gilt: „Die Tarifbindung bei privaten Pflegeeinrichtungen spielt nach wie vor eine deutlich untergeordnete Rolle“, schreiben die IAT-Autorinnen Julia Lenzen und Michaela Evans-Borchers in dem Bericht.
Laumann sieht positives Signal für die Pflege
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) können Pflegeeinrichtungen seit dem 1. September 2022 Leistungen der Pflegeversicherung nur noch dann erbringen und abrechnen, wenn sie an einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind oder andernfalls die Entlohnung ihres Pflege- und Betreuungspersonals mindestens daran orientieren.
Laut der Studie ist das bei vielen Einrichtungen, die nicht tarifvertraglich gebunden sind, der Fall. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich am „regional üblichen Entlohnungsniveau“ auszurichten.
„Die Ergebnisse der Studie sind ein ausgesprochen positives Signal für die Pflege“, so Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Eine gute Bezahlung sei ein wesentlicher Baustein für attraktive Arbeitsbedingungen. „Und gute Arbeitsbedingungen sind ein Schlüssel zur Fachkräfteabsicherung und Fachkräftegewinnung.“
Die Tariforientierung steigt, aber nicht die Tarifbindung
Die Untersuchung zeigt aber auch, dass die Vorgaben des GVWG zwar zu einer höheren Tariforientierung führen, nicht aber auch zu einer höheren Tarifbindung.
„Da die Pflegeeinrichtungen bei der Option der Tariforientierung lediglich das Lohngefüge unter den entsprechenden Eingruppierungsregelungen und Erfahrungsstufen einhalten müssen, bleiben andere vorteilhafte Bestandteile kollektivvertraglicher Regelungen – etwa Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen oder Zulagen – für die Beschäftigten unberücksichtigt“, heißt es in dem Report.
Laumanns Ministerium ist nach eigenen Angaben das erste, dass die Einführung der Tariftreue-Regelungen wissenschaftlich hat begleiten lassen. (iss)
Quelle: Ärzte Zeitung