Empfehlung der Pflegekommission Mindestlöhne in der Altenpflege steigen moderat
- 25.11.2025
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Die Beschäftigten in der Altenpflege erhalten künftig mehr Geld. Bis Juli 2027 sollen die Mindestlöhne in der Branche um rund fünf Prozent steigen.
In Einrichtungen, die unter die Pflegemindestlohnregelung fallen, arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte.
Der Mindestlohn in der Altenpflege soll bis Mitte Juli 2027 um rund fünf Prozent angehoben werden. Das geht aus einer Mitteilung von Bundesgesundheits- und Sozialministerium hervor. Demnach einigte sich die Pflegekommission in der vergangenen Woche einstimmig auf eine Anhebung der Mindestlöhne für die Beschäftigten.
Laut Ministerien soll die Lohnerhöhung bis zum 1. Juli 2027 in zwei Schritten und gestaffelt nach Qualifikationsstufen erfolgen.
- Für Pflegehilfskräfte bedeutet das eine Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juli 2026 von 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2027 folgt der zweite Anpassungsschritt auf 16,95 Euro.
- Für qualifizierte Pflegehilfskräfte soll der Mindestlohn von aktuell 17,35 Euro auf zunächst 17,80 Euro und in der zweiten Stufe auf 18,26 Euro steigen.
- Für Pflegefachkräfte ist eine erste Anhebung von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und dann auf 21,58 Euro pro Stunde vorgesehen.
Der Pflegemindestlohn gilt für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen. Insgesamt arbeiten rund 1,3 Millionen Menschen in Einrichtungen, die unter die Regelung fallen. Die neue Mindestlohnregelung soll vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2028 gelten. Das entspricht einer Laufzeit von 27 Monaten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will die Empfehlung der Pflegekommission per Verordnung umsetzen. (ne)