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30.08.2023 | Altenpflege | Nachrichten

Pflegekommission empfiehlt höhere Mindestlöhne

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Bis Juli 2025 sollen die Mindestlöhne in der Altenpflege erneut steigen, so lautet die Empfehlung der Pflegekommission. Sie sollen wie bisher bundesweit gelten und sind nach Qualifikation gestaffelt. Auch für mehr bezahlten Urlaub spricht die Kommission sich aus.

Die Pflegekommission, zusammengesetzt aus Vertreter*innen von privaten, frei-gemeinnützigen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen, hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen. Demnach sollen bis zum 1. Juli 2025 die Mindestlöhne für professionell Pflegende in Deutschland in zwei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Wie bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission zudem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wertet die Anhebung des Mindestlohns als wichtigen Schritt „auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung“ von Pflegenden: „Pflegekräfte sind die tragende Säule des Gesundheits- und Pflegesystems, das muss sich auch im Lohn widerspiegeln. Jede zugelassene Pflegeeinrichtung ist bereits jetzt zu einer Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte in Tarifhöhe verpflichtet. […] Mit guten Löhnen und attraktiven Arbeitsbedingungen wollen wir auch in Zukunft die pflegerische Versorgung sichern.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommentierte: „Menschen zu pflegen, bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung und Belastung. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Pflegekräfte gute Arbeitsbedingungen haben, die nicht krank machen. Dazu gehört, dass es ausreichend Pflegekräfte gibt und sich mehr junge Menschen für diesen erfüllenden und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Und die Pflegerinnen und Pfleger müssen anständig bezahlt werden, denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel.“

Und Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin bekräftig: „Die einstimmige Empfehlung der Pflegekommission für höhere Pflegemindestlöhne in Zeiten hoher Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheiten verdeutlicht das gemeinsame Engagement aller Kommissionsmitglieder für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Branche. Ich freue mich, dass wir als Pflegekommission mit dieser Entscheidung die Attraktivität des Pflegeberufs erneut erhöhen, um mehr Personal für die Pflege zu gewinnen. Der Pflegemindestlohn ist weiterhin wichtig als individuell einklagbarer Rechtsanspruch der Beschäftigten in der Pflege.“

In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten ca. 1,3 Millionen Beschäftigte. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis 31. Januar 2024. Gemäß der Verordnung sollen die Mindestlöhne zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro (Pflegehilfskräfte), 15,25 Euro (qualifizierte Pflegehilfskräfte) und 18,25 Euro (Pflegefachkräfte) pro Stunde steigen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Die Regelungen sollen laut Empfehlung der Kommission bis zum 30. Juni 2026 gelten. (SK)

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums:

bundesgesundheitsministerium.de

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