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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ärztliche Anordnung

verfasst von : Rolf Höfert

Erschienen in: Von Fall zu Fall – Pflege im Recht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Die Anordnungsverantwortung für medizinisch-diagnostische und therapeutische Maßnahmen trägt nach bestehender Rechtslage grundsätzlich der Arzt. Nach überwiegender Meinung ist die Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen grundsätzlich dem Arzt vorbehalten. Er darf diese Tätigkeiten dem Assistenzpersonal übertragen, ist damit aber zur Aufsicht und Kontrolle des für ihn tätig werdenden Personals verpflichtet.
Metadaten
Titel
Ärztliche Anordnung
verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_2